11.04.18: Die Landtags-Grünen legen ein eigenes Klimagesetz für Bayern vor
Damit soll der rechtliche Rahmen für mehr Klimaschutz geregelt werden. Der innovative Gesetzentwurf ist in Zusammenarbeit mit dem renommierten 'Hamburg Institut' ausgearbeitet worden. Das 'Hamburg Institut' hat in der Vergangenheit unter anderem die Regierungen in den Ländern Schleswig-Holstein, Thüringen und Baden-Württemberg bei der Erstellung von Klimaschutzgesetzen beraten.
Zahlreiche Bundesländer (Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin) haben bereits rechtliche Regelungen zum Klimaschutz und zur Energiepolitik auf Landesebene getroffen. Mit dem Gesetzentwurf soll auch Bayern einen rechtlichen Rahmen für seine Klimaschutzanstrengungen erhalten, um diese effektiver und effizienter auszuüben.
Dreh- und Angelpunkt ist die rechtlich verbindliche Forderung nach einer umfassenden Klimaschutz- und einer Klimaanpassungsstrategie, die regelmäßig und unter wissenschaftlicher Zuarbeit fortentwickelt werden soll. Dabei sollen klare Ziele und Verbindlichkeiten festgeschrieben werden.
Das Gesetz gliedert sich im Weiteren in drei Teile:
- Im Bereich Planung setzen wir den Rechtsrahmen für eine klimafreundliche Landes- und Regionalplanung. Den Kommunen eröffnen wir den Weg für eine umfassende Wärmeplanung.
- Im zweiten Bereich wollen wir die öffentliche Verwaltung bis 2030 klimaneutral gestalten.
- Schließlich wollen wir ein qualitativ hochwertiges Berichts- und Evaluationssystem durchsetzen.
→ Grüner Antrag: Gesetzentwurf Bayerisches Klimagesetz
27.09.18: Der grüne Gesetzentwurf wurde abgelehnt
→ Siehe Beratungsverlauf auf der Homepage des Bayerischen Landtags Drucksache 17/21585
26.06.19: In der neuen Legislaturperiode legen die Grünen erneut ihr überarbeitetes Grünes Klimagesetz vor
Mehrere Artikel wurden ergänzt - v.a. im Bereich Mobilität, denn dieser Bereich ist in Bayern für 30 % der Emissionen zuständig. Und ist das Sorgenkind beim Klimaschutz mit noch immer steigenden Emissionen.
→ Klimagesetz - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen
→ Grüner Antrag 26.9.19: Gesetzentwurf Bayerisches Klimagesetz
17.11.19: Der grüne Gesetzentwurf wurde erneut abgelehnt
→ Siehe Beratungsverlauf auf der Homepage des Bayerischen Landtags Drucksache 18/2778
19.11.19: Ein erster Entwurf eines Klimaschutzgesetzes der Staatsregierung wird angekündigt und im Dezember den Verbänden zur Stellungnahme übersandt.
29.04.20 - Antrag der Bayerischen Staatsregierung "Gesetzentwurf für ein Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG)"
→ auf der Homepage des Bayerischen Landtags Drucksache 18/7898 ersichtlich
28.5.20: Antrag Bündinis 90/Die Grünen: Anhörung zum Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes
Auf einmal hat es die Staatsregierung sehr eilig - jahrelang hat sie nichts vorgelegt - jetzt soll es ganz schnell gehen. Wir fordern aber eine Anhörung von Expert*innen, da das Thema von zentraler Bedeutung und der Entwurf mehr als mangelhaft ist.
→ Antrag zur Anhörung
28.5.20: Erste Lesung Gesetzentwurf der Staatsregierung
→ Beratungsverlauf auf der Homepage des Bayerischen Landtags Drucksache 18/7898 ersichtlich
25.09.20: Anhörung zum Klimaschutzgesetz im Bayerischen Landtag (aufgrund des Antrags der GRÜNEN)
Die Meinung der Sachverständigen ist eindeutig: Ohne konkrete Zielvorgaben zur Senkung des CO2-Ausstoßes in den einzelnen Sektoren und ohne ein regelmäßiges Monitoring der Zahlen, ist dieses Klimaschutzgesetz ein zahnloser Tiger.
→ Bericht über Anhörung
15.10.20: 11 Änderungsanträge der GRÜNEN zum Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes werden im Umweltausschuss debattiert
Mit unseren Anträgen zum unzureichenden Entwurf der bayerischen Staatsregierung für ein Klimaschutzgesetz haben wir versucht „zu retten was zu retten ist“. Doch die Söder-Regierung ignorierte sämtliche Verbesserungsvorschläge.
→ Änderungsanträge
12.11.20: Verabschiedung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes
Die Ignoranz der Staatsregierung, von CSU und FW Fraktion kennt keine Grenzen.
Es gab wohl kaum ein Gesetz, das so in der Luft zerrissen wurde – von fast allen Verbänden und Fachleuten. Und trotz dieser fundierten und umfassenden Ablehnung, schleift die Staatsregierung dieses lausige Papier voller Unverbindlichkeiten ein Jahr lang durch alle Instanzen. Nur eine minimale Änderung erfuhr der Erstentwurf (im Artikel 2 wurde der Punkt 5 ergänzt - sehr allgemeiner Absatz). Wieder einmal werden Chancen nicht genutzt: der Freistaat hätte umfassende Regelungskompetenzen im Bereich der Bauordnung, der Landesplanung, der Einbeziehung der Kommunen und des Vollzugs. Das alles bleibt ungenutzt. "Es wird von niemand nichts verlangt".
Beim Klimaschutz müssen wir aber klar und verbindlich handeln. Deswegen wollen wir konkrete Klimaziele für einzelne Bereiche wie Strom, Wärme, Verkehr, Industrie, etc. Wir müssen genau messen, ob Treibhausgasemissionen tatsächlich sinken, damit wir gegebenenfalls nachsteuern können. Wir brauchen einen kompetenten Klimarat auf den die Staatsregierung hört. Und Hilfe für die Kommunen, die Klimaschutz vor Ort machen. In diesem Gesetz finden wir aber kaum einen Punkt, der für einen wirksamen Klimaschutz zielführend ist. Es strotzt von Soll- und Kann-Bestimmungen und Empfehlungen. Die Staatsregierung hat einfach nicht verstanden, dass die Klimakrise eine Krise ist, die konsequentes Handeln erfordert!
→ Meine Einschätzung dazu: "Fatale Ignoranz"
→ Meine Rede dazu im Plenum des Bayerischen Landtags