Klimagesetz für Bayern

Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Erdüberhitzung. Nur mit einem eigenen Klimaschutzgesetz für Bayern wird dem vorbeugenden Klimaschutz und der Anpassung an unvermeidbare negative Folgen der Klimaerwärmung die geforderte, höchste Priorität eingeräumt.

Die Folgen des Klimawandels sind auch hier in Bayern längst zu spüren. Stürme, Überflutungen, Trockenheit hier, Starkregen dort: Die Münchener Rück bezifferte die letzten Jahre als die bislang teuersten, was Klimaschäden angeht.

Berechnungen führender Klimawissenschaften ergeben, dass weltweit nur noch ein sehr begrenztes Budget für die Emission von Treibhausgasen besteht, wenn die Vorgaben des 1,5°C-Ziels eingehalten werden sollen. Bis zum Jahr 2050 muss sich weitgehend ein klimaneutrales Wirtschaften etabliert haben. Die CSU-Staatsregierung aber tut viel zu wenig für den Klimaschutz in Bayern. Rund 100 Millionen Tonnen CO2-Emissionen gibt es im Freistaat jedes Jahr. In den vergangenen 25 Jahren wurden gerade einmal 10 Prozent der Emissionen eingespart. In diesem Tempo erreichen wir das Klimaziel von Paris in 250 Jahren!

Dabei hätte gerade Bayern das nötige Know-how und die finanziellen Möglichkeiten, um eine Führungsrolle beim Klimaschutz zu übernehmen. Tatsächlich hinkt das CSU-regierte Bayern aber weit hinterher.

Die Landtagsgrünen haben daher schon früh ein Klimaschutzgesetz für Bayern vorgeschlagen. Es wurde 2018 und 2019 abglehnt.

Am 12.11.2020 wurde dann das Klimagesetz der Staatsregierung beschlossen. Es trat am 1.1.2021 in Kraft. Leider war es nahzu wirkungslos. In meiner Rede habe ich damals schon klargestellt: "Dieses Gesetz, das Sie heute unbedingt verabschieden wollen, wird in der Form nicht lange Bestand haben. Da bin ich mir sicher. Wir werden kämpfen - wir werden gegen die weitere Zerstörung unserer Lebensgrundlagen und unseres Klimas kämpfen. Hier im Parlament und ausserhalb. Wir werden uns auf allen Ebenen für ein wirksames bayerisches Klimagesetz stark machen."

Und so war es dann auch. 2021 musste nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits eine Generalsanierung des Gesetzes angekündigt werden. Und im Dezember 2022 wurde nun die neue Version des bayerischen Klimagesetzes der Staatsregierung im Landtag verabschiedet. Mit weiterhin erheblichen und massiven Mängeln. Der Klimaschutz in Bayern steht nach wie vor ohne Fundament da.  (Meine Rede dazu am 13.12.22)

2. Anlauf für ein Grünes Klimagesetz

Im Mai 2021 brachte ddie Grüne Fraktion in einem 2. Anlauf erneut einen grünen Gesetzentwurf ein. Wir forderten  erneut konsequenten Klimaschutz, damit die Ziele von Paris eingehalten werden können.

Die wichtigsten Punkte: 

  • Bis 2035 soll der Energiebedarf in Bayern aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien gedeckt sein, bis 2040 soll Bayern klimaneutral sein. 
  • Oberster Grundsatz im grünen Klimaschutzgesetzentwurf ist ein klarer Reduktionspfad für die vom Freistaat ausgestoßenen Treibhausgasemissionen. Mit einem Emissionsbudget von 700 Millionen Tonnen für die Jahre 2021 bis 2040 geben wir vor, wie viel der Freistaat noch maximal Emissionen verursachen darf. Wir geben zusätzlich klare Reduktionsziele in 5-Jahres-Schritten vor. Um diese Ziele einzuhalten, muss jeder Sektor seinen Beitrag leisten (Mobilität, Landwirtschaft, Bauen, Energie, etc.). Dazu braucht es auch ein gutes Monitoring. Es geht nicht mehr, dass einzelne Bereiche der Politik sich aus der Verantwortung stehlen. Es muss ganz klar sein, wer wo welche Zuständigkeit hat und liefern muss.
  • Die öffentliche Hand spielt hier eine Schlüsselrolle: Wir wollen, dass die öffentliche Hand bis 2030 klimaneutral ist – hier muss die Staatsregierung ordentlich in die Gänge kommen: durch Umrüsten der Fahrzeugflotten, Ausbau der Ladeinfrastruktur, klimaneutrale Neubauten durch den Einsatz nachwachsender Rohstoffe, energetische Sanierung von Altbauten und mehr Photovoltaikanlagen auf den Dächern der öffentlichen Liegenschaften.

Zur Neuauflage des Bayerischen Klimaschutzgesetzes

13.12.22: Mit dem neuen Klimaschutzgesetz entpuppt sich Söder wieder einmal als Bayerns oberster Versprechen-Brecher. 2020 wurde die erste Version des Klimagesetzes als bestes deutsches Klimagesetz gepriesen. 2021 musste nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits eine Generalsanierung des Gesetzes angekündigt werden. Und diese Woche wurde nun die neue Version des Klimagesetzes im Landtag verabschiedet. Mit weiterhin erheblichen und massiven Mängeln. Der Klimaschutz in Bayern steht nach wie vor ohne Fundament da.  

→ zur ungekürzten Rede auf YouTube
Meine Einschätzung auf meiner Homepage

Chronologie bayerisches Klimaschutzgesetz

(Neuestes zuerst)

15.12.2022: Klimaschutzgesetz der Söder-Regierung "außen hui, innen pfui"

Zur 2. Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung: Da kann alles auf dem Kopf stehen, aber Bayern bringt keinen Klimaschutz zustande. Das Bundesverfassungsgericht verlangte nachbessern. Söder hat eine Generalrenovierung angekündigt. Nichts ist dabei herausgekommen.

Meine Rede dazu im Plenum des Landtags auf YouTube

Klimaschutzgesetz der Söder-Regierung "außen hui, innen pfui"

11.11.2022: Klimagesetz der Staatsregierung ist ambitionslos, unverbindlich und verantwortungslos

Staatsregierung verweigert sich ihrer Verantwortung für gegenwärtige und künftige Generationen. 10 grüne Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Klimagesetz der Staatsregierung ist ambitionslos, unverbindlich und verantwortungslos

30.09.2022: Neues Bayerisches Klimagesetz der Staatsregierung fällt bei Experten durch

Neustart für das Klimaschutzgesetz. Es soll nun die Klimakrise entschieden bekämpfen - so der Anspruch. Eine Expertenanhörung verdeutlicht jedoch: Es ist ambitionslos, unverbindlich und verantwortungslos.

Neues Bayerisches Klimagesetz fällt bei Experten durch
 

07.07.22: Wieder nur viele Ankündigungen und wenig Verbindliches im neuen Klimagesetz der Staatsregierung

Da kann alles auf dem Kopf stehen, aber Bayern bringt keinen Klimaschutz zustande. Meine Einschätzung nach der ersten Lesung des Bayerischen Klimagesetzes: Mit einem Teelöffel kann man kein Meer auslöffeln!

Wieder nur viele Ankündigungen und wenig Verbindliches im neuen Klimagesetz

Meine Rede dazu im Plenum des Landtags auf YouTube

28.06.22: Bayerische Staatsregierung legt ein Klimaschutzgesetz vor

Die maximale Unverbindlichkeit setzt sich fort. Das Gesetz bringt keine Energie-, Wärme- und Verkehrswende. Ich fordere echtes Handeln und verweise auf das Grüne Klimagesetz.

Klimaschutzgesetz: Maximale Unverbindlichkeit setzt sich fort

22.5.22: Antrag: Anhörung zum Änderungsentwurf der Staatsregierung zum Bayerischen Klimaschutzgesetz

Es sind noch viele Fragen offen vor der Verabschiedung des neuen Klimaschutzgesetztes. Mittels einer Expertinnen- und Expertenanhörung sollen Antworten formuliert werden.

https://www.martin-stuempfig.de/de/news/detailansicht/article/antrag-anhoerung-zum-aenderungsentwurf-der-staatsregierung-zum-bayerischen-klimaschutzgesetz.html

Die am 23.06. beschlossene Anhörung soll direkt nach der parlamentarischen Sommerpause erfolgen, geplanter Termin ist der 29.09.2022.

06.05.22: Die 23 wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen für Bayern

Weil Strategien der Statsregierung fehlen: Die Grüne Landtagsfraktion lässt eine Studie erstellen, wie die bayerischen Treibhausgase bis 2030 um die Hälfte reduziert werden können und wir uns so von der Importabhängigkeit von Erdgas befreien können.

Grüne CO2-Spar-Tipps für die Staatsregierung

11.1.22: Meine schriftliche Nachfrage zeigt: Eine detaillierte Darstellung der konkreten Maßnahmen im Klimaschutzgesetz fehlt bis heute:

Ein Turbo sieht anders aus

18.11.21 Mein Kommentar zum Entwurf zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes:

Klimagesetz der Söder Regierung – wirksamer Klimaschutz ist so nicht möglich

17.11.21: Ankündigung zur Änderung Bayerisches Klimaschutzgesetz nach nur 422 Tagen

Die CSU/FW Staatsregierung hat klammheimlich die Änderung des bayerischen Klimagesetzes bekannt gegeben – im Rahmen der Pressekonferenz zum Haushaltsentwurf.

27.10.21 Behandlung des Grünen Gesetzesentwurfs im Plenum des Landtags

→ Meine Rede dazu im Plenum des Landtags. 

Erneut wurde unser Vorschlag abgelehnt. Die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU, der FDP und der AfD stimmten dagegen.
→ Der Beratungsverlauf ist hier nachzulesen (Drucksache18/27789)

30.9.21 Behandlung des Grünen Gesetzesentwurfs für ein wirksames Klimagesetz im Wirtschaftsausschuss

Mein Kommentar zur Ablehnung im Wirtschaftsausschuss am 30.9.21

8.7.21 Behandlung des Grünen Gesetzesentwurfs für ein wirksames Klimagesetz im Umweltausschuss

Mein Kommentar zur Ablehnung im Umweltausschuss am 8.7.21 auf YouTube

31.5.21: Einbringen eines aktualisierten Gesetzesentwurf für ein bayerisches Klimagesetz von uns GRÜNEN

Gesetzentwurf zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel im Freistaat Bayern – Bayerisches Klimagesetz (BayKlimaG):
Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurden wir darin bestätigt, dass auch das Bayerische Klimaschutzgesetz ungenügend ist. Erneut bringen wir einen eigenen wirkungsvollen Gesetzentwurf ein. Dazu haben wir unseren grünen Gesetztentwurf von 2019 neu überarbeitet und aktualisiert.

Grüner Gesetztentwurf als pdf (Drucksache 18/16050)
mehr darüber

04.05.21: Grüner Dringlichkeitsantrag: Auforderung an die Staatsregierzng ein neues und wirksames Klimagesetz für Bayern vorzulegen

Wir fordern unverzüglich ein neues und wirksames Klimagesetz für Bayern. Das unzulängliche Klimaschutzgesetz der Söder-Regierung vom November 2020 strotzt nur so vor Unverbindlichkeit - hier muss dringend gehandelt werden.

mehr darüber
Antrag als pdf
→ Meine Rede dazu im Plenum des Bayerischen Landtags
→ Der Antrag wurde in der Plenarsitzung am 5.5.21 abgelehnt (mit den Stimmen der CSU-Fraktion, der FREIEN WÄHLER, der AfD-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie des Abgeordneten Plenk (fraktionslos)

29.4.21 Beschluss des Bundesverfassungsgerichts:

Das Klimaschutzgesetz von 2019 ist in Teilen verfassungswidrig, da die Vorgaben zur CO2-Reduktion ab dem Jahr 2030 nicht ausreichend geregelt sind. "Aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgt, dass nicht einer Generation zugestanden werden darf, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine – von den Beschwerdeführenden als „Vollbremsung“ bezeichnete – radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. So das Bundesverfassungsgericht. 

Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf das bayerische Klimaschutzgesetz.

mehr darüber

12.11.20: Verabschiedung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (Entwurf der Staatsregierung)

Die Ignoranz der Staatsregierung, von CSU und FW Fraktion kennt keine Grenzen. 

Es gab wohl kaum ein Gesetz, das so in der Luft zerrissen wurde – von fast allen Verbänden und Fachleuten. Und trotz dieser fundierten und umfassenden Ablehnung, schleift die Staatsregierung dieses lausige Papier voller Unverbindlichkeiten ein Jahr lang durch alle Instanzen. Nur eine minimale Änderung erfuhr der Erstentwurf (im Artikel 2 wurde der Punkt 5 ergänzt - sehr allgemeiner Absatz). Wieder einmal werden Chancen nicht genutzt: der Freistaat hätte umfassende Regelungskompetenzen im Bereich der Bauordnung, der Landesplanung, der Einbeziehung der Kommunen und des Vollzugs. Das alles bleibt ungenutzt. "Es wird von niemand nichts verlangt".

Beim Klimaschutz müssen wir aber klar und verbindlich handeln. Deswegen wollen wir konkrete Klimaziele für einzelne Bereiche wie Strom, Wärme, Verkehr, Industrie, etc. Wir müssen genau messen, ob Treibhausgasemissionen tatsächlich sinken, damit wir gegebenenfalls nachsteuern können. Wir brauchen einen kompetenten Klimarat auf den die Staatsregierung hört. Und Hilfe für die Kommunen, die Klimaschutz vor Ort machen. In diesem Gesetz finden wir aber kaum einen Punkt, der für einen wirksamen Klimaschutz zielführend ist. Es strotzt von Soll- und Kann-Bestimmungen und Empfehlungen. Die Staatsregierung hat einfach nicht verstanden, dass die Klimakrise eine Krise ist, die konsequentes Handeln erfordert!

Meine Einschätzung dazu: "Fatale Ignoranz"

Meine Rede dazu im Plenum des Bayerischen Landtags

15.10.20: 11 Änderungsanträge der GRÜNEN zum Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes der Staatsregierung werden im Umweltausschuss debattiert und abgelehnt

Mit unseren Anträgen zum unzureichenden Entwurf der bayerischen Staatsregierung für ein Klimaschutzgesetz haben wir versucht „zu retten was zu retten ist“. Doch die Söder-Regierung ignorierte sämtliche Verbesserungsvorschläge. 

→ Änderungsanträge

25.09.20: Anhörung zum Klimaschutzgesetz im Bayerischen Landtag (aufgrund des Antrags der GRÜNEN)

Die Meinung der Sachverständigen ist eindeutig: Ohne konkrete Zielvorgaben zur Senkung des CO2-Ausstoßes in den einzelnen Sektoren und ohne ein regelmäßiges Monitoring der Zahlen, ist dieses Klimaschutzgesetz ein zahnloser Tiger.

Bericht über Anhörung

28.05.20: Erste Lesung Gesetzentwurf der Staatsregierung

→ Beratungsverlauf auf der Homepage des Bayerischen Landtags Drucksache 18/7898 ersichtlich

28.05.20: Antrag Bündinis 90/Die Grünen: Anhörung zum Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes

Auf einmal hat es die Staatsregierung sehr eilig - jahrelang hat sie nichts vorgelegt - jetzt soll es ganz schnell gehen. Wir fordern aber eine Anhörung von Expert*innen, da das Thema von zentraler Bedeutung und der Entwurf mehr als mangelhaft ist.

→ Antrag zur Anhörung 

29.04.20 - Antrag der Bayerischen Staatsregierung "Gesetzentwurf für ein Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG)"

→ auf der Homepage des Bayerischen Landtags Drucksache 18/7898 ersichtlich

19.11.19: Ein erster Entwurf eines Klimaschutzgesetzes der Staatsregierung wird angekündigt und im Dezember den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. 
 
17.11.19: Der grüne Gesetzesentwurf für ein wirksames Klimagesetz wurde erneut abgelehnt

→ Siehe Beratungsverlauf auf der Homepage des Bayerischen Landtags Drucksache 18/2778 

26.06.19: In der neuen Legislaturperiode legen die Grünen erneut ihr überarbeitetes Grünes Klimagesetz vor

Mehrere Artikel wurden ergänzt - v.a. im Bereich Mobilität, denn dieser Bereich ist in Bayern für 30 % der Emissionen zuständig. Und ist das Sorgenkind beim Klimaschutz mit noch immer steigenden Emissionen. 

→  Klimagesetz - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen
→  Grüner Antrag 26.9.19: Gesetzentwurf Bayerisches Klimagesetz

27.09.18: Der grüne Gesetzesentwurf wurde abgelehnt

→ Siehe Beratungsverlauf auf der Homepage des Bayerischen Landtags Drucksache 17/21585

11.04.18: Die Landtags-Grünen legen ein eigenes Klimagesetz für Bayern vor

Damit soll der rechtliche Rahmen für mehr Klimaschutz geregelt werden. Der innovative Gesetzentwurf ist in Zusammenarbeit mit dem renommierten 'Hamburg Institut' ausgearbeitet worden. Das 'Hamburg Institut' hat in der Vergangenheit unter anderem die Regierungen in den Ländern Schleswig-Holstein, Thüringen und Baden-Württemberg bei der Erstellung von Klimaschutzgesetzen beraten.

Zahlreiche Bundesländer (Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin) haben bereits rechtliche Regelungen zum Klimaschutz und zur Energiepolitik auf Landesebene getroffen. Mit dem Gesetzentwurf soll auch Bayern einen rechtlichen Rahmen für seine Klimaschutzanstrengungen erhalten, um diese effektiver und effizienter auszuüben.

Dreh- und Angelpunkt ist die rechtlich verbindliche Forderung nach einer umfassenden Klimaschutz- und einer Klimaanpassungsstrategie, die regelmäßig und unter wissenschaftlicher Zuarbeit fortentwickelt werden soll. Dabei sollen klare Ziele und Verbindlichkeiten festgeschrieben werden.

Das Gesetz gliedert sich im Weiteren in drei Teile:

  • Im Bereich Planung setzen wir den Rechtsrahmen für eine klimafreundliche Landes- und Regionalplanung. Den Kommunen eröffnen wir den Weg für eine umfassende Wärmeplanung.
  • Im zweiten Bereich wollen wir die öffentliche Verwaltung bis 2030 klimaneutral gestalten.
  • Schließlich wollen wir ein qualitativ hochwertiges Berichts- und Evaluationssystem durchsetzen.

Grüner Antrag: Gesetzentwurf Bayerisches Klimagesetz   

Juni 2019: GRÜNER Gesetzentwurf für ein Bayerisches Klimagesetz
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Mai 2021: GRÜNER Gesetzentwurf für ein Bayerisches Klimagesetz
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Artikel zu bayerischen Klimaschutzgesetz

Die Staatsministerien sind aufgerufen die eigenen Emissionen zu reduzieren ©Foto: ricardodinizdias; pixabay.com

Laut bayerischem Klimagesetz müssen die Staatsministerien bis 2023 klimaneutral sein. Jedes Ministerium ist aufgerufen, die eigenen Emissionen zu reduzieren. Über den Stand dazu soll berichtet werden.

Da kann alles auf dem Kopf stehen, aber Bayern bringt keinen Klimaschutz zustande. Das Bundesverfassungsgericht verlangte nachbessern. Söder hat eine Generalrenovierung angekündigt. Nichts ist dabei herausgekommen.

Fraktionssprecher der Landtagsfraktion Ludwig Hartmann und MdL Martin Stümpfig, Sprecher für Energie und Klimaschutz trafen sich mit Vertreterinnen von Greenpeace München

Gegen den Änderungsentwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, demonstrierten vor dessen Verabschiedung Greenpeace-Aktive am Maxmonument vor dem Landtag in München.

Missglückter Neustart; ©Bild: Gerald; pixabay.com

Neustart für das Klimaschutzgesetz. Es soll nun die Klimakrise entschieden bekämpfen - so der Anspruch. Eine Expertenanhörung verdeutlicht jedoch: Es ist ambitionslos, unverbindlich und verantwortungslos.

CO2-Restbudget für Bayern ©Eigenes Schaubild

Mit jedem Jahr der Zielverfehlung wird es schwieriger das Gesamtziel „Klimaneutralität Bayern 2040“ zu erreichen. Eine Studie zeigt, die Staatsregierung ist nicht „on Track“.