Schallende Ohrfeige für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: das Klimaschutzgesetz von 2019 ist in Teilen verfassungswidrig, da die Vorgaben zur CO2-Reduktion ab dem Jahr 2030 nicht ausreichend geregelt sind. 

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Das ist ein bahnbrechendes Urteil. Endlich ein Urteil, welches der klimapolitischen Harakiri-Fahrt von CDU, CSU und SPD Einhalt gebietet. Die Maßnahmen im Klimagesetz sind bei weitem nicht ausreichend. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, gerade für die nächsten Generationen, ist nicht gegeben. Das höchstrichterliche Urteil ist ein Segen für uns alle und speziell für die kommenden Generationen.

Das hat auch massive Auswirkungen auf die Klimagesetzgebung in Bayern. Die Söder-Regierung hat Ende letzten Jahres entgegen allen fachlichen Argumenten von Expert*innen, Verbänden und der demokratischen Opposition ein Klimagesetz verabschiedet, welches vollkommen unverbindlich ist und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in keinster Weise gerecht wird. Es ist in seiner Substanzlosigkeit eigentlich kein Gesetz, sondern eine Ansammlung unverbindlicher Willensbekundungen und in weiten Teilen noch einmal deutlich schlechter als das Bundesklimaschutzgesetz. Es ist das wohl schlechteste und wirkungsloseste Klimaschutzgesetz aller Zeiten.

Im Lichte dieses epochalen Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss auch dieses miserable bayrische Klimagesetz auf den Prüfstand. Als Fraktion haben wir im Rahmen der Beratung des bayerischen Klimagesetzes die Verfassungsmäßigkeit explizit in Frage gestellt. Die Klagemöglichkeiten zum bayerischen Klimaschutzgesetz im Rahmen einer Meinungsverschiedenheit vor dem BayVerfGH werden wir jetzt zügig überprüfen. Wir brauchen endlich wirksame Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel. Bayern bleibt hier bisher weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das werden wir ändern!

Die Landtags-Grünen haben bereits 2018 und 2019 einen Gesetzentwurf für ein Klimaschutzgesetz in Bayern eingereicht (mehr darüber können Sie hier nachlesen).  Unsere Gesetzentwürfe forderten konsequenten Klimaschutz und legten ein klar definiertes CO2-Budget fest, mit dem die Ziele von Paris eingehalten werden können. Genau das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht eingefordert, indem es feststellte, dass der Gesetzgeber seine Klimaschutzmaßnahmen so festlegen müsse, dass das 1,5 Grad-Ziel von Paris eingehalten werden kann. Es braucht jetzt ein starkes und ambitioniertes Klimaschutzgesetz für Bayern. Ja zur Windkraft, 100 Prozent Erneuerbare Energien in allen Bereichen, mehr Radverkehr, mehr flächendeckende Verkehrsbünde, der Erhalt unserer Moore und vieles mehr.

Endlich ein Urteil im Interesse unserer Kinder und Enkelkinder!

Aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgt, dass nicht einer Generation zugestanden werden darf, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine – von den Beschwerdeführenden als „Vollbremsung“ bezeichnete – radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. So das Bundesverfassungsgericht. (Lesen Sie dazu die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts insbesonderer 1. - 5. und die   Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.21).

Dass Söder jetzt als Reaktion auf das Gerichtsurteil so tut, als habe er schon immer gewusst, dass es mehr bedarf, ist schon ein besonders übler Akt der Realitätsverdrehung. Während für Markus Söder anscheindend der Wettlauf um die schnellste und „wuchtigste“ Ankündigung entscheidend ist, steht für uns Grüne der Wettlauf gegen die Erdüberhitzung im Vordergrund. Wir stehen für echten Klimaschutz in Bayern mit klaren, verbindlichen Maßnahmen.

Dank

Vielen Dank an die jungen Aktivist*innen von Fridays For Future und an die Umweltverbände, die diese wichtige Klage vorangebracht haben. Nun müssen die Bundesregierung sowie auch die einzelnen Bundesländer nachbessern.

→ Meine ausführlichen Infos über das Bayerischen Klimagesetz und unsere Initiativen dazu finden Sie hier

→ Bericht im Münchner Merkur: „So heuchlerisch“: Söders Klima-Ankündigung erzürnt Grüne

Nachtrag: Detaillierte Berechnung zum CO2-Budget:

Das Bundesklimagesetz hat im Anhang 2 in der Tabelle zur Minderung bis 2030 Werte für die einzelnen Sektoren festgelegt. Summiert man diese Werte, so ergibt sich ein Wert von 7519 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. 

Die kalkulierten Gesamtemissionen bis 2030 betragen nach dem Gesetz von CDU/CSU und SPD somit über 7500 Millionen t CO2-Äquivalente! 

Das SRU Gutachten schreibt in seiner umfassenden Studie im Jahr 2020:

„Legt man den deutschen Anteil an der Weltbevölkerung zugrunde und vernachlässigt die historischen Emissionen, beträgt das ab 2020 verbleibende CO2-Budget für Deutschland maximal 6,7 Gigatonnen CO2. Es bezieht sich auf eine maximale Erderwärmung von 1,75°C mit einer 67%igen Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung. Das deutsche anteilige Budget mit einer 50%igen Wahrscheinlichkeit, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, beträgt 4,2 Gigatonnen CO2 ab 2020.“

Quelle: Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)

Somit werden bereits bis 2030 insgesamt 819 Mio. t CO2-Äquivalente mehr in die Atmosphäre emittiert, als bei einer maximale Erderwärmung von 1,75°C mit einer 67%igen Wahrscheinlichkeit erlaubt ist. Für das Erreichen des 1,5°C Ziels mit einer  50%igen Wahrscheinlichkeit dürfen ab dem Jahr 2020 noch maximal 4,2 Gigatonnen CO2 emittiert werden. 

Diese Zahlen wurden vom SRU in einer umfassenden Studie auf Grundlage von den aktuellen IPCC Ergebnissen u.a. erarbeitet. Sie beziehen sich auf den Start 2020 und entsprechen somit der obigen Tabelle.

Somit ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vollkommen zutreffend. Zitat aus dem Urteil: „Aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgt, dass nicht einer Generation zugestanden werden darf, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine – von den Beschwerdeführenden als „Vollbremsung“ bezeichnete – radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.“

Fazit: Die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes des Bundes sind viel zu schwach. Das 1,5 Grad Ziel wäre nicht mehr zu erreichen und selbst das Erreichen des 1,75 Grad Zieles wäre nicht mehr möglich. Das komplette CO2-Budget der nachfolgenden Generationen wird frühzeitig aufgebraucht. 

Das Klimagesetz muss also umfassend verschärft werden. 


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