Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz
„Ich frage die Staatsregierung:
Wie hoch sind die geplanten Ausgaben für das Förderprogramm zum kommunalen Klimaschutz „KommKlimaFöR“ in den Jahren 2024 bis 2026, wie hoch waren die nicht verausgabten Restmittel des Budgetansatzes von 3,9 Millionen Euro in den Jahren 2020 - 2022 und welche Gründe führten zum geringen Abfluss der Mittel?“
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Auf Grundlage des Entwurfs des Haushaltsplans 2023 können in den Jahren 2024 bis 2026 voraussichtlich je 5,4 Mio. Euro Haushaltsmittel für die Förderung des kommunalen Klimaschutzes eingeplant werden.
Aktuell bereits verpflichtet sind 3.008.697,96 Euro für 2024, 1.204.388,63 Euro für 2025 und 693.129,06 Euro für 2026. Weitere Zuweisungen von Verpflichtungsermächtigungen bzw. damit verbundene Ausgabeplanungen in Höhe von ca. 680.000 Euro (2024), 320.000 (2025) und 250.000 Euro (2026) sind in Vorbereitung. Darüber hinaus liegen bei den Regierungen aktuell ca. 270 noch nicht abschließend geprüfte Förderanträge vor, für die sukzessive Anträge auf Zuweisungen von Verpflichtungsermächtigungen beim StMUV eingereicht werden.
Bezogen auf den derzeitigen Haushaltsansatz von 3,9 Mio. Euro sind unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Sperre von 10 % Restmittel in Höhe von 3.064.016,13 Euro im Jahr 2020, 3.135,252,06 Euro im Jahr 2021 und 2.055.996,05 Euro im Jahr 2022 verblieben. Gründe hierfür sind die Folgen der Corona-Krise und des Ukraine-Kriegs und die damit zusammenhängende Rohstoffknappheit bzw. Unterbrechung von Lieferketten mit Auswirkungen auf Liefer- und Leistungsverträge.