Ankündigung von Markus Söder Bayern Windkraft Platz 1
Nach der Ankündigung vom Ministerpräsident Dr. Markus Söder, dass Bayern beim Ausbau der Windkraft bis 2030 das führende Bundesland werden wolle, frage ich die Staatsregierung, ob geplant ist, dass die regionalen Planungsverbände in Bayern bis Ende 2025 das Flächenziel von 1,8% Ausweisung von Windkraftflächen erreichen müssen, welche Rundschreiben an die Genehmigungsbehörden für einen beschleu-nigten Windkraftausbau in 2022 und 2023 verfasst wurden und wann bei der Kartie-rungsanleitung der Brutvögel vom bayrischen Umweltministerium die m. E. überzoge-nen Vorgaben von derzeit 80 Kartierungsstunden und die Notwendigkeit von Hebe-bühnen an die etablierten Fachstandards im Sinne der Windkraft angepasst werden?
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Woh-nen, Bau und Verkehr (Nr. 2) und dem Bayerischen Staatsministerium für Um-welt und Verbraucherschutz (Nr. 2 und 3)
Bayern ist bereits heute im Vergleich der Bundesländer führend bei den erneuerbaren Energien. Bei der Wasserkraft, der PV, der Geothermie und der Biomasse belegt Bay-ern Spitzenplätze. Beim weiteren Ausbau der regenerativen Energien setzt die Staats-regierung insbesondere auch auf die Windkraft. Aktuell stehen im Freistaat rund 1.300 Windenergieanlagen, weit mehr als in Baden-Württemberg. Ziel ist ein Zubau von min-destens 800 bis 1.000 Windenergieanlagen in den nächsten Jahren. Dazu wurden u.a. mit der Reform der 10 H-Regelung, der Initiative Aufwind mit den Windkümmerern, den zusätzlichen Stellen für die Genehmigungsbehörden und der Fortschreibung der Regionalpläne bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Aktuell befinden sich damit insgesamt über 300 Windenergieanlagen in einer konkreteren Planung.
1. Ausweisung von 1,8 % der Landesfläche für Windenergie bis Ende 2025
Im LEP-Entwurf vom 02.08.2022 wird als Teilflächenziel zur Erreichung des lan-desweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt. Zur Umsetzung des höheren Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächen-bedarfsgesetz für Bayern von 1,8 % zum 31.12.2032 auf die Regionen wird derzeit eine Potenzialanalyse erarbeitet. Zur Vermeidung einer zweiten Fortschreibung innerhalb der nächsten Jahre wird empfohlen bereits bei den jetzt zu erstellenden Windenergiesteuerungskonzepten möglichst 1,8 % bzw. bei offensichtlichem Po-tenzial auch einen höheren Wert anzustreben.
2. Rundschreiben an die Genehmigungsbehörden für einen beschleunigten Wind-energieausbau in 2022 und 2023
In der Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für das Jahr 2023:
17.03.2023 - Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Behandlung von Wind-energieanlagen
01.03.2023 - Hinweise zu informellen Planungen und Konzepten
01.03.2023 - Hinweise zu Abstandsflächen von Windenergieanlagen nach Bauordnungsrecht
28.02.2023 - Hinweise zum Eiswurf
01.03.2023 - Straßenrechtliche Hinweise zur Errichtung von WEA an Straßen
01.03.2023 - Luftverkehrsrechtliche Hinweise
16.03.2023 - Hinweise zu Windenergieanlagen und Wetterbeobachtung durch den Deutschen Wetterdienst (DWD)
01.03.2023 - Hinweise zum Richtfunk
11.03.2021 - Merkblatt Bauleitplanung für Windenergieanlagen, insbes. Repowering-Bebauungsplan (aktuell in der Überarbeitung)
In der Zuständigkeit des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für die Jahre 2022 und 2023:
03.04.2023 – UMS zu § 6 WindBG
31.01.2023 – Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes; Inkrafttreten des § 26 Abs. 3 BNatSchG zum 01.02.2023
30.01.2023 – Hinweise zur Erfassung von Brutplätzen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten in immissionsschutzrechtlichen Verfahren
13.01.2023 – Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates vom 22. Dezember 2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien
25.10.2022 – Neuberechnung Gebietskulisse Windkraft 2022
28.07.2022 – Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
3. Anpassung der Kartierungsanleitung der Brutvögel vom Staatsministerium für Um-welt und Verbraucherschutz
Derzeit wird die Anlage 1 zum UMS vom 30.01.2023 aufgrund der vorliegenden Rückmeldungen aus der Planungspraxis und der Genehmigungsbehörden über-arbeitet. Wie in der derzeit gültigen Fassung werden Angaben zu technisch not-wendigen Maßnahmen bei der Erfassung planungsrelevanter Arten enthalten sein. Das StMUV geht davon aus, dass die neue Fassung zeitnah veröffentlicht werden kann.