Transparenz

Transparenz ist den GRÜNEN und mir persönlich ein sehr großes Anliegen. Wir GRÜNE wollen das Vertrauen der Menschen in Bayern in die Politik wieder herstellen. Während die CSU eine saubere Aufklärung der Masken-Affäre weiterhin blockiert, steht für uns fest: Nur neue und klare Spielregeln schaffen ein „Gläserners Parlament“! Alle Nebeneinkünfte müssen ab dem ersten Euro offengelegt werden, Abgeordnete sollen kein Geld mehr von Dritten annehmen dürfen, um deren Interessen zu vertreten, und auch Anwälte müssen Transparenz herstellen und sich nicht mehr hinter einem vermeintlichen Berufsgeheimnis verstecken dürfen. Echtes Vertrauen gewinnt man nur durch Offenheit und Ehrlichkeit!

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Aufstellung meiner Einkünfte im Rahmen meiner politischen Tätigkeit

Im Folgenden findet sich eine Aufschlüsselung, wieviel Geld ich als Mitglied des Bayerischen Landtages und für meine ehrenamtlichen politischen Mandate erhalte.

Ich habe außer meinem politischem Kreistagsmandat, für das ich die unten aufgeführten Aufwandsentschädigungen erhalte, keinerlei Nebentätigkeiten für die ich Geld erhalte. Ich habe keine entgeltlichen Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden.

Landtagsmandat / Entschädigung bzw. Diäten

Laut dem Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung von 9.786,33 € (ab 1. Juli 2024), welche monatlich gezahlt wird. Diese Entschädigung unterliegt nach § 22 Nr.4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht.

Das Bayerische Abgeordnetengesetz legt fest, dass die Entschädigung für die Mitglieder des Bayerischen Landtags jeweils zum 1. Juli angepasst wird an die allgemeine Einkommens-entwicklung des Vorjahres – für 2024 ist also die Entwicklung vom 3. Quartal 2022 zum 3. Quartal 2023 maßgeblich.

https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2024/diaeten-der-landtagsabgeordneten-werden-an-die-einkommensentwicklung-angepasst/

Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung einer gewogenen Maßzahl der Einkommensentwicklung in Bayern, die sich zusammensetzt aus
1.    dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich mit einem Anteil von 87,2 v. H.
2.    dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe mit einem Anteil von 6,2 v. H.
3.    den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe mit einem Anteil von 6,6 v. H.

Das Bayerische Abgeordnetengesetz legt fest, dass die Entschädigung für die Mitglieder des Bayerischen Landtags jeweils zum 1. Juli angepasst wird an die allgemeine Einkommensentwicklung des Vorjahres – für 2023 ist also die Entwicklung vom 3. Quartal 2021 zum 3. Quartal 2022 maßgeblich. Maßstab für die Anpassung ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in Bayern, der vom Bayerischen Landesamt für Statistik errechnet wird. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Entwicklung der Einkommen von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.

Die Indices errechnet das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Einkommensentwicklung von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Diese Regelung gilt seit 1996 und wurde in Abstimmung mit der Diätenkommission getroffen. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium aus sieben Mitgliedern, die nicht dem Bayerischen Landtag oder einer anderen gesetzgebenden Körperschaft angehören dürfen. Diesen vom Parlament unabhängigen Berechnungsmodus hat der Landtag zu Beginn der Legislaturperiode 2008 als Gesetz beschlossen.

Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Für die gesetzliche Krankenversicherung erhielt ich 2023 nach dem Bayerischen Abgeordnetengesetz (Art. 20 Abs. 3, Art. 56 BayAbgG i. V. m. §§ 22 Nr. 4a, 3 Nr. 62 EStG) einen steuerfreien Zuschuss i.H.v. 4.219,92 €, für die Pflegeversicherung erhielt ich 2023 nach dem Bayerischen Abgeordnetengesetz (Art. 20 Abs. 4 BayAbgG, Art. 56 BayAbgG i. V. m. §§ 22 Nr. 4a, 3 Nr. 62 EstG) einen steuerfreien Zuschuss i.H.v. 830,40 €.


Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches. Gemäß Art. 5 Abs. 4 BayAbgG vermindert sich der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung um ein Dreihundertfünfundsechzigstel.

Die Kostenpauschale

Neben der Entschädigung erhalten Abgeordnete des Bayerischen Landtags eine Kostenpauschale. Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine monatliche steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von 4.227 (ab 1. Juli 2024). Es handelt sich um eine pauschale Erstattung für mandatsbedingte Aufwendungen, insbesondere auch für die Betreuung des Stimm- und Wahlkreises.

Die Kostenpauschale wurde am 1.7.24 von 3.984 € auf 4.227 € erhöht. Grund hierfür ist die Kopplung an den Verbraucherpreisindex für Bayern, der aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen ebenso gestiegen ist.

Mit der steuerfreien Kostenpauschale sind alle Werbungskosten abgegolten, die ein*e Arbeitnehmer*in über die Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen kann. Auch die Kostrenpauschale wird wie die Entschädigung jeweils zum 1. Juli eines Jahres angepasst, wobei sich die Anpassung hier an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern bemisst.

Diese Pauschale verwende ich für:

  • mein Regionalbüro in Ansbach (Miete/Nebenkosten, Büroausstattung, Rundfunkgebühren, Telefonbucheintrag, Büromaterialien, Telefon, Mobilfunkkosten, Porto, Kopie- und Druckkosten),
  • mein Regionalbüro in Feuchtwangen (Miete fällt in Feuchtwangen nicht an, da ich das Büro im Untergeschoss meines Wohnhauses eingerichtet habe),
  • Büromaterialien und Portokosten meines Landtagsbüros in München (Miete fällt hier nicht an),
  • Miete für mein Appartement, Zweitwohnungssteuer in München und Rundfunkgebühren.
  • Informationsveranstaltungen, Druckkosten, Raummieten, Anzeigen u.a.
  • Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe u.ä.
  • Mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten (außer Bahn innerhalb Bayerns und ÖPNV in München) und Hotelkosten. Ich reise grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln und nehme gelegentlich auch Taxifahrten in Anspruch.

Als grüner Abgeordneter bin ich für mehrere Stimmkreise bzw. Landkreise zuständig, Stadt und Landkreis Ansbach, sowie Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen, da wir als kleinere Fraktion noch nicht in jedem Stimmkreis Abgeordnete haben. Das erhöht natürlich die von mir zu entrichtenden Ausgaben für Reisekosten entsprechend.

Mandatsbedingte Kosten die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine "Werbungskosten" (A§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Weitere Leistungen in Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat

Das Jahresbudget für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in Art. 8 Abs. 1 BayAbgG im Haushaltsgesetz geregelt. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber Brutto) bezahlt werden. Die Auszahlung der Löhne erfolgt über das Landtagsamt. Nicht genutzte Mittel aus diesem Budget verfallen und werden nicht ausbezahlt, also verbleiben beim Landtagsamt.

Der Erstattungshöchstbetrag orientiert sich an der Beschäftigung einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 13 TV-L und enthält auch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.  

Die Zahlungen erfolgen durch die Landtagsverwaltung unmittelbar an die parlamentarischen Mitarbeitenden. Jährlicher Erstattungshöchstbetrag beträgt aktuell 145.507,47€.

Nicht erstattungsfähig sind Kosten für Verträge mit Personen, die mit dem Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren; dies gilt auch für Verträge mit Personen, die mit einem anderen Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren. Lebenspartner im Sinn des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder Personen, die mit einem Mitglied des Bayerischen Landtags in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, stehen Ehegatten gleich.Ich beschäftige drei Mitarbeiter*innen sozialversicherungspflichtig in Anlehnung an Entgeltgruppe TV-L 13. Davon zwei Stellen in Teilzeit und eine Stelle in Vollzeit. 

Zu keinem Zeitpunkt habe ich Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades beschäftigt.

(Nicht erstattungsfähig sind Kosten für Verträge mit Personen, die mit dem Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren; dies gilt auch für Verträge mit Personen, die mit einem anderen Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren. Lebenspartner im Sinn des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder Personen, die mit einem Mitglied des Bayerischen Landtags in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, stehen Ehegatten gleich.)

Informations- und Kommunikationseinrichtungen, Ausstattung

Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Laptops, Monitore, Drucker, Faxgeräten, Smartphone, Beamer, Scanner auch Reparaturen und Installationen) nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jeder*m Abgeordneten bis zu 15.000€ pro Wahlperiode zu. Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 2.500€ entsprechen, wobei ein Eigenanteil von 15 % zu leisten ist.

Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.

Die Anschaffungen werden zu meinem Eigentum, jedoch müsste ich bei einer Veräußerung von Erstattungsgegenständen innerhalb von drei Jahren ab Rechnungsstellung dem Landtagsamt, den entsprechenden Zeitwert (reduziert sich um 25% pro Jahr) oder den ggf. höheren Verkaufserlös erstatten.

Erstattungsgegenstände:

In der Legislaturperiode 2013 - 2018 habe ich dieses Budget weitgehend aufgebraucht, damals 12.500 € für fünf Jahre. In der Legislaturperiode 2018 - 2023 habe ich das Budget für Erstattungsgegenstände weitgehend aufgebraucht.

Streckennetzkarte Bayern

Weiterhin haben alle Abgeordneten des Bayerischen Landtags nach Art. 6 (5) BayAbgG "das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern" und erhalten gemäß Art. 6 (3) BayAbgG eine "MVG-LandtagsCard", die zur freien Nutzung des Münchner Verkehrsverbunds berechtigt.

Für Dienstreisen wird Reisekostenvergütung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz gewährt.

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Spenden:

An den grünen Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spende ich 12,5% meiner Landtagseinkünfte, dies entspricht derzeit 898 € pro Monat.

Der Bezirksverband Mittelfranken von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhält seit Oktober 2013 eine Spende von 50 € im Monat.

Der Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ansbach erhält von meinen Zuwendungen durch den Landkreis Ansbach als Kreisrat eine Spende von 30 € im Monat, 360 € im Jahr.

Meinem Ansbacher Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstütze ich mit regelmäßigen Spenden.

Im Jahr 2020 habe ich meiner Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt 12.426 € gespendet.

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Kreistag Landkreis Ansbach

Der Landkreis Ansbach zahlt mir als Mitglied des Kreistages folgende Aufwandsentschädigungen für meine ehrenamtliche Tätigkeit:

Monatliche Aufwandsentschädigung derzeit pauschal: 120 €

Sitzungsgelder für Kreistags-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen derzeit: 70 €

Fahrtkosten werden mit 30 Cent/km entschädigt.

  • Im Jahr 2012 habe ich insgesamt 2.214 € erhalten.
  • Im Jahr 2013 habe ich insgesamt 1.964 € erhalten.
  • Im Jahr 2014 habe ich insgesamt 1.964 € erhalten.
  • Im Jahr 2015 habe ich insgesamt 2.840 € erhalten.
  • Im Jahr 2016 habe ich insgesamt 2.350 € erhalten.
  • Im Jahr 2017 habe ich insgesamt 2.700 € erhalten. 
  • Im Jahr 2018 habe ich insgesamt 2420 € erhalten (1440 € Aufwandsentschädigung, 980 € Sitzungsgeld, 144,40 € Fahrtkosten).
  • Im Jahr 2019 habe ich insgesamt 2630 € erhalten (1440 € Aufwandsentschädigung, 1190 € Sitzungsgeld, 144,24 € Fahrtkosten).
  • Im Jahr 2020 habe ich insgesamt 2070 € erhalten (1440 € Aufwandsentschädigung, 630 € Sitzungsgeld, 9,10 € Fahrtkosten).
  • Im Jahr 2021 habe ich insgesamt 2630 € erhalten (1440 € Aufwandsentschädigung, 1190 € Sitzungsgeld, 23,06 € Fahrtkosten).
  • Im Jahr 2022 habe ich insgesamt 2210,00 € erhalten

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Regionalstrom Franken eG Genossenschaft

Im Jahr 2014 gründeten wir die Regionalstrom Franken Genossenschaft. Das Ziel ist die Stärkung der Erneuerbaren Energien in unserer Region Westmittelfranken und die Erhöhung der Wertschöpfung vor Ort. Ich bin seit Gründung der Genossenschaft Mitglied des Aufsichtsrates. Seit 5.10.2022 bin ich dort Aufsichtsratsvorsitzender. Diese Tätigkeit ist nach wie vor ehrenamtlich, dafür erhalte ich keine Aufwandsentschädigungen.

Biographie Landtag

Abitur 1990, Studium Forstwirtschaft in Freising; Diplom 1996, anschl. Aufbaustudiengang "Kommunaler Umweltschutz" in Nürtingen; Diplom 1998, 1998 -1999 Tätigkeit in einem Architekturbüro - Bereich Gewässerschutz, Okt. 1999 - April 2002 Einsatz im Auftrag des Deutschen Entwicklungsdienstes in Mali, Westafrika, Umweltingenieur und Klimaschutzbeauftragter bei der Stadt Ansbach von August 2002 bis Oktober 2013, seit 1996 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen, seit 2008 Mitglied im Kreisrat Landkreis Ansbach, bis Ende April 2014 3. Bürgermeister der Stadt Feuchtwangen.

Mitgliedschaften: 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Ansbach, Bund Naturschutz Bayern e.V., LBV Landesbund für Vogelschutz e.V., LPV Landschaftspflegeverband Mittelfranken e.V, Artenreiches Land-Lebenswerte Stadt e.V., Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), TUS Feuchtwangen e.V., Carina e.V., Klimaladen Ansbach e.V., Deutscher Alpenverein e.V., bayr. Flüchtlingsrat, Regionalstrom Franken eG, GermanWatch e.V., Matteo - Kirche und Asyl e.V., Patenschaft Deutsche Welthungerhilfe, GRIBS, Regional Versorgt eG, Deutsche Umwelthilfe e.V., VCD Verkehrsclub Deutschland, Verein zur Förderung der Kreuzgangspiele e.V., Förderkreis Campus Feuchtwangen e. V.
Verein Straffälligenhilfe- Netzwerk im Landgerichtsbezirk Ansbach e.V., KulturKino Feuchtwangen e.V., Bürgerbewegung für Menschenwürde in Mittelfranken, Sprecher für Energie und Klimaschutz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 

Veröffentlichungspflichtige Angaben:

https://www.bayern.landtag.de/abgeordnete/abgeordnete-von-a-z/profil/martin-stuempfig/

Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit: Umweltingenieur und Klimaschutzbeauftragter, Stadt Ansbach (2002-2013)

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden: keine

Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens: 

  • Aufsichtsratsvorsitzender Regionalstrom Franken eG, unentgeltlich;

Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts: 

  • Kreisrat Landkreis Ansbach
  • Mitglied Regionaler Planungsverband Westmittelfranken; 95€/Jahr Aufwandsentschädigung
  • Einzelpersönlichkeit Kreisjugendring Ansbach, unentgeltlich;
  • Stellvertretender Vorsitzender Maßregelvollzugsbeirat Bezirksklinikum Ansbach, 60€/Jahr Aufwandsentshädigung;

Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:  keine

Angaben über das Bestehen bzw. der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des Landtags während oder nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile zugewendet werden sollen: keine

Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird: keine

Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte:
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Veröffentlichungspflichtige Angaben:
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln* festgelegt.

*Verhaltensregeln gültig bis 31.3.2022
*Verhaltensregeln gültig ab 1.4.2022 
Bayerisches Abgeordnetengesetz Stand 1.4.2022

Eine Liste bei welchen Organisationen, Vereinen, Genossenschaften ich Mitglied bin, und welche Funktion diese haben, finden Sie hier

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aktualisiert Juli 2023, diese Seite wird mindestens jährlich aktualisiert.

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