Das 1,5 Grad Ziel hat oberste Priorität: "Vor dem Klima sind wir alle gleich. Um den Erhalt der Lebensgrundlage aller Menschen, von dem die Zukunft der nachfolgenden Generationen abhängt, sicherzustellen, ist das 1,5 Grad Ziel nicht verhandelbar. Jedes neue Gesetz ist auf seine Klimaschutzwirkung zu überprüfen und darf den Klimazielen nicht entgegenwirken. Klimaschutz ist ein Menschenrecht und muss ins Grundgesetz aufgenommen werden." (Übergeordneter erster Leitsatz des Bürgerrats Klima).
In ihren 76 konkreten Empfehlungen sprechen sich die Bürgerrät*innen für eine Umstellung der Landwirtschaft hin zu einer natur- und klimaschonenden Lebensmittelproduktion aus. 79% der Bürgerrät*innen befürworten zudem ein Verbot von Verbrennermotoren bis spätestens 2030. Eine knappe Mehrheit fanden auch strengere Tempolimits notwendig. Auch der Kohleaussteig bis 2030 und die schrittweise Verpflichtung für Solaranlagen auf Dächern fanden eine Mehrheit.
Leitsätze zum Handlungsfeld Energie
- Der Staat ist in der Verantwortung, einen Rahmen zur Orientierung für die Energiewende zu setzen.
- Die gesamte Energieversorgung Deutschlands soll bis 2035 zu 70% und bis 2040 zu 90% aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Infos und Berichte:
- Der Bürgerrat Klima – Die Ergebnisse mit Leitsätzen und Handlungsleitsätzen
- Schlussveranstaltung und Pressekonferenz des Bürgerrats Klima auf YouTube
- Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 24.6.21
- Artikel der Zeit vom 24.4.21
*Bürgerräte bestehen aus zufällig ausgewählten Bürger*innen , die sich im Kleinen ungefähr so zusammensetzt wie die Gesamtbevölkerung. Sie dienen dazu die Bevölkerung in politische Prozesse einzubeziehen. Der Bürgerrat Klimaschutz sollte die Frage klären, wie die nationalen Ziele dies Pariser Abkommens zu erreichen sind.