Fit for 55-Paket der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2021 ihr Klimapaket vorgestellt. Darin schlägt sie konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des EU Green Deal vor. Ein guter Aufschlag, den wir Grüne Paris-konform und sozial gerecht ausgestalten wollen.

Europaflagge
©Foto: Capri23auto; pixabay.com

Die EU-Kommission schlä­­­­­gt dabei konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des EU Green Deal vor, die sicherstellen sollen, dass die EU ihr neues Klimaziel für 2030 – mindestens 55% weniger Emissionen als 1990 – erreicht. Die Eu soll dadurch bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden. Die insgesamt 12 Legislativvorschläge betreffen u.a. den EU-Emissionshandel, der schlagkräftiger ausgestaltet und in Verbindung mit einem neuen Sozialfonds auf die Bereiche Verkehr und Gebäude ausgeweitet werden soll. Das Paket umfasst auch Vorgaben für eine beschleunigte Verkehrswende mit einem faktischen Verbrenner-Aus bis 2035 sowie ambitioniertere Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Weitere Maßnahmen: ein EU-CO2-Grenzausgleich, die schrittweise Besteuerung von Kerosin und strengere Vorgaben zum Erhalt natürlicher CO2-Senken (Wälder, Moore, Böden).

Die Bundesregierung hatte offenbar bis zuletzt versucht, das Paket abzuschwächen. Jetzt geht es darum, den guten Aufschlag der EU-Kommission aktiv mitzugestalten und dafür zu sorgen, dass die Umsetzung kompatibel mit dem 1,5 Grad-Pfad und sozial ausgewogen ist.

Eine Einschätzung der Grünen im Bundestag dazu:

Ein guter Aufschlag, den wir Paris-konform und sozial gerecht ausgestalten wollen
  1. Das Klimapaket geht in die richtige Richtung. Die Kommission hat ein ganzes Bündel an Maßnahmen vorgelegt, mit denen das neue EU-Klimaziel für 2030 und bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden sollen. Die Kommission tut das, was die Bundesregierung bislang verweigert: Klimaschutz zu machen statt nur von Klimaschutz zu reden.

  2. Damit ist der Grundstein für die sozial-ökologische Transformation Europas gelegt. Wir haben jetzt die Chance, Europa zum ersten klimafreundlichen Wirtschaftsraum der Welt und zum Innovationsmotor zu machen. In Brüssel hat man erkannt, dass Klimaschutz für alle Wachstum und Wohlstand bedeutet.

  3. Wir hätten uns bei einzelnen Elementen des Pakets mehr Ambition gewünscht, um Europa auf einen 1,5-Grad- Pfad zu bringen. Dies betrifft zum Beispiel die neuen Ziele für Erneuerbare und Energieeffizienz. Hier kann Europa noch mehr. Im weiteren Prozess werden wir uns daher konsequent für eine Paris-konforme Ausgestaltung des Klimapakets einsetzen.

  4. Für uns Grüne im Bundestag ist klar: Klimaschutz geht nur sozial gerecht. Das muss absolut sichergestellt sein und da liefert der vorgeschlagene Klima-Sozialfonds noch nicht die nötigen Antworten für einen gerechten Aus- gleich. Die Klimawende darf nicht auf Kosten derjenigen gehen, die am wenigsten verbrauchen und am wenigs- ten im Geldbeutel haben. Hier muss in den Verhandlungen nachgebessert werden.

Hintergrund

Das Fit for 55-Paket ist das weltweit umfassendste und ambitionierteste Klimapaket, das Maßnahmen für alle relevanten Sektoren beinhaltet und darauf zielt, die EU langfristig zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Es ist der Fahrplan zur Umsetzung des EU Green Deal.

  • Emissionshandel: 
    Die Kommission liefert mit dem Maßnahmenbündel einen guten Aufschlag, um die Weichen Rich- tung Klimaneutralität zu stellen. Ein Kernstück des Klimapakets ist die Reform des europäischen Emissionshandels (ETS), der schlagkräftiger ausgestaltet werden soll. Dafür soll die Menge der verfügbaren und der kostenlos zugeteilten Verschmutzungszertifikate stärker als bisher vorgesehen reduziert werden, wobei die freie Zuteilung erst 2036 gänzlich auslaufen soll. Die Kommission plant mit ca. 50-80 Euro pro Zertifikat, konservativ geschätzt. In der Folge dürfte Kohlestrom bis 2030 aus dem Markt verdrängt und damit der Kohleausstieg deutlich früher realisiert werden. Für Verkehr und Gebäude soll zudem ein eigenes Emissionshandelssystem eingeführt werden – beide Sektoren werden bisher in Verantwortung der Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Lastenausgleichs („Effort Sharing Regulation“) reguliert.
     
  • Start:
    2024/25 in einer Pilotphase, dann regulär ab 2026. Insbesondere, aber nicht nur die osteuropäischen Mitgliedsstaaten sehen das Projekt kritisch, da es soziale Ungleichheiten innerhalb und zwischen den Mitgliedsstaaten verschärfen könnte. Der zweite ETS soll um einen – wie oben beschrieben noch nachzubessernden – Sozialfonds ergänzt werden. Ein Problem hier: die mangelnde EU-Kompetenz in der Sozialpolitik. Befürchtet wird auch, dass der zweite ETS als Argument genutzt wird, um auf andere Instrumente zu verzichten oder diese abzuschwächen (z.B. CO2-Flottengrenzwerte). Des Weiteren enthält das Paket auch Vorgaben für natürliche Senken (den sog. LULUCF-Sektor = Land- Use, Land-Use Change and Forestry). Hier sind verbindliche nationale Jahres-Emissionsreduktionsziele von 2026-2030 vorgesehen mit dem Ziel der Klimaneutralität für diese Sektoren bis 2035.
Verkehrswende

Die Kommission schlägt das faktische Aus für neue Verbrenner-Autos ab 2035 vor – ab dann müssten alle Autos emissionsfrei sein. Das ist ein wichtiges Signal für die Planungssicherheit der Verbraucher*innen und Hersteller. Auf dem Weg zum Verbrenner-Aus will die Kommission auch den bestehenden CO2-Flottengrenzwert für 2030 anschärfen. Ab 2030 müssten neue Pkw im Schnitt 55% weniger CO2 ausstoßen als noch 2021 (bislang: 37,5%). Zwar fehlen zusätzliche ambitionierte Zwischenziele sowie eine frühere und umfassendere Streichung von Abschwächungsmechanismen, um den Pfad hin zum Verbrenner-Aus abzusichern, doch das Ziel des emissionsfreien Autoverkehrs ist glasklar. Zu den weiteren Vorschlägen zählt der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit einem dichten Netz an einheitlichen Ladestationen in ganz Europa. Neben verbindlichen Ausbauzielen für die Mitgliedstaaten und genaueren Vorgaben bei den Bezahlmöglichkeiten gibt es zudem den Plan, an den zentralen EU-Verkehrsachsen (TEN-T) mindestens alle 60 Kilometer Schnelllademöglichkeiten vorzuhalten. Auch soll es erstmals eigene Ausbauziele für Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge geben.

Erneuerbare ausbauen

Die Kommission will auch den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen: 2030 sollen 40% statt bisher nur 32% der Energie in der EU aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden. Damit bleibt sie deutlich unter den Forderungen der grünen EP-Fraktion (50% bis 2030 und 100% bis 2040). Auch die neuen Ziele für mehr Energieeffizienz, eine Reduktion des Energieverbrauchs um 39% bis 2030 (gegenüber bisher 32,5%) greifen zu kurz (EP-Fraktion fordert hier 45%) und sind nicht Paris-konform. Die Kommission will die Energiebesteuerungsrichtlinie reformieren und die Besteuerung von Kraft- und Heizstoffen künftig nach dem Energiegehalt und der Umweltverträglichkeit ausrichten, also nicht mehr vorrangig nach dem Volumen. Dies würde z.B. sinnvollerweise dazu führen, dass die Vergünstigungen für Dieselkraftstoff wegfielen. Weitere Energieträger sollen einbezogen werden. Kerosin und Schweröl für die Seeschifffahrt für Reisen innerhalb der EU sollen besteuert werden, was sinnvoll ist – jedoch soll ein schrittweiser Übergangszeitraum von zehn Jahren ab 2023 gelten.

Grenzausgleichsmechanismus

Zu den Vorschlägen der EU zählt auch ein Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mecha- nism, kurz CBAM). Er soll in einer Pilotphase ab 2023 und dann regulär ab 2026 eingeführt werden und zunächst für die Sektoren Zement, Strom, Düngemittel, Stahl und Aluminium gelten. Die Einführung von 2026-2035 soll schrittweise erfolgen und parallel die Anzahl der kostenlosen Zertifikate um jährlich 10% fallen. CBAM wird in den bestehenden europäischen Emmissionshandel integriert, indem Importeure der o.g. Sektoren digitale CO2-Zertifikate bei einer neuen CBAM-Behörde erwerben müssen. Unternehmen, die im Herkunftsland bereits einem CO2-Preis unterliegen, müssen entsprechend weniger Zertifikate vorhalten. Ausgenommen sind lediglich Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz, die am ETS teilnehmen. Kritisch aus unserer Sicht: Bislang sind für Entwicklungsländer weder Ausnahmen noch konkrete Unterstützungsangebote vorgesehen. Wie das Aufkommen aus CBAM verwendet werden soll, ist noch offen.

Kritik: 

Auch wenn grundsätzlich die Richtung stimmt und wichtige und gute Klimaschutzmaßnahmen von der Kommission vorgeschlagen wurden: das Maßnahmenpaket am neuen EU-Klimaziel sieht eine eine Minderung von „nur“ minus 55% bezogen auf 1990 vor. Dieses neue Ziel ist zwar eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Ziel von minus 40%, aber reicht nicht aus, um auf den 1,5 Pfad zu kommen. Zudem wird das Ziel geschwächt, weil natürliche CO2-Senken auf die Zielerreichung angerechnet werden können. Damit reduziert sich das Klimaziel tatsächlich auf brutto 52,8% Minderung bis 2030. Wir hatten dagegen eine Minderung von minus 65% gefordert, um auf den auf Paris Pfad zukommen. Umweltverbände bewerten das Paket auch deshalb als insgesamt zu wenig ambitioniert und unzureichend.

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