Grüne Wärmewende: Mit Gebäudesanierung zum 1,5 Grad-Ziel
Unseren Gesetzentwurf für ein bayerisches Wärmegesetz haben wir gemeinsam mit Christian Maaß, Geschäftsführer des Hamburg-Institutes und ausgewiesener Experte im Bereich Wärme, erarbeitet. Wir zeigen auf, wie die große, bisher ungenutzte Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Wärmeversorgung für Gebäude genutzt werden kann, damit am Ende die Bewohner*innen, unsere Bausubstanz und der Klimaschutz profitieren.
Im Kampf für den Klimaschutz in Bayern schlummert im Bereich der Wärmeversorgung für Gebäude erhebliches Potenzial zur Einsparung von Treibhausgasen und von Rohstoffen. Denn der Bereich Wärme ist in Bayern für 35 Prozent der gesamten CO2-Emissionen verantwortlich. Der Freistaat Bayern verfügt hier über erhebliche Gesetzgebungskompetenzen, nutzt diese aber nicht. Das novellierte Klimagesetz der Staatsregierung enthält im Entwurf keinerlei konkrete Punkte zum Thema Gebäudesanierung, Wärmeplanung oder Anhebung der Sanierungsrate. Eine Wärmewende ist aber ein zwingender Bestandteil, um die bayerischen Klimaziele zu erreichen.
Weitere Infos finden Sie auf meiner extra Seite zum Wärmegesetz
Der grüne Gesetzentwurf wird in der Plenarsitzung am Mittwoch, 1. Dezember 2021, ab 14.00 Uhr, in erster Lesung behandelt.
→ Über den Verlauf des Gesetzwentwurfs können Sie sich hier informieren