Der neue Artikel 2 soll lauten: "(1) Der Freistaat Bayern trägt zur Erreichung der nationalen Klimaschutz-ziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) bei, indem er anstrebt, dass die Treibhausgasemissionen je Einwohner in Bayern bis zum Erreichen der Klimaneutralität Deutschlands in jedem Zieljahr den bundesdeutschen Durch-schnittswert unterschreiten.“
Die ursprüngliche und derzeit noch gültige Version lautet dagegen:
(1)Das CO2-Äquivalent der Treibhausgasemissionen je Einwohner soll bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 % gesenkt werden, bezogen auf den Durchschnitt des Jahres 1990. 2Der Koordinierungsstab nach Art. 13 hat bei Hinweisen auf das Verfehlen der Zielmarke nach Satz 1 im Jahr 2025 dem Ministerrat zusätzliche steuernde Maßnahmen vorzuschlagen. (2) Spätestens bis zum Jahr 2040 soll Bayern klimaneutral sein. |
Was auf den ersten Blick noch wenig dramatisch erscheint, entpuppt sich als massive Abschwächung und als fauler Taschenspielertrick.
In Deutschland wurden 1990 1.252.000 Mio. t THG emittiert. Das bundesdeutsche Ziel einer Einsparung bis 2030 um 65 % entspricht einer Reduktion auf 438 Mio. t. Bei einer Bevölrung von 83 Mio. Einwohnern im Jahr 2030 entspricht dies rund 5,3 t /Kopf. (https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland)
In Bayern lagen die THG Emissionen bei 111.916 Mio t. Leider rechnet die Staatsregierung schon immer mit Pro-Kopf Zahlen und die Vergleichbarkeit wird erschwert. Diese bayerischen Emissionen entsprachen 9,9 t/Kopf im Jahr 1990 (Bevölkerung 1990: 11,4 Mio). Das erste bayerische Klimagesetz sah eine Reduktion um 55 % bis 2030 vor. Das hätte einem Zielwert von 4,45 t entsprochen (Bevölkerung im Jahr 2030 bei voraussichtlich 13,5 Mio.).
Markus Söder hat 2021 das modernste und beste Klimagesetz angekündigt und die Klimaziele wurden vorgezogen auf 2040 und die Marke für 2030 auf eine Reduktion von 65 % festgelegt. Das entspricht einem Pro-Kopf- Wert von rund 3,5 t.
Die geplanten Änderungen am Bayr. Klimagesetz sehen nun eine massive Abschwächung vor. Das Ziel soll jetzt nicht mehr 3,5 t lauten, sondern nur noch 5,3 t/Kopf. Das sind rund 50 % höhere Emissionen im Vergleich zum gültigen Klimagesetz. Und selbst im Vergleich mit dem ersten Klimagesetz eine deutliche Verschlechterung.
Bayern hat heute rund 6,1 t/Kopf nach der Statistik der Staatsregierung. Für das Zwischenziel 2030 müssten trotz geringer, eigener Erfolge bei der Reduktion, kaum noch Anstrengungen erfolgen.
Zudem werden mi den Stromimporten relevante Bereiche herausgerechnet. Diese umfassen die letzten Jahre mit rund 20 TWH jedoch ¼ des bayerischen Stromverbrauchs. Stromerzeugung ist die CO2-intensivste Branche. Ein Herausrechnung einerseits und ein Vergleich mit den bundesdeutschen Zahlen andererseits, die sehr stark von Stromerzeugung geprägt ist, hat mit seriösen Klimaschutzpolitik nichts mehr zu tun.
So würde nach dieser Tricksereien höhere Stromimporte von Bayern dazu führen, dass die CO2-Emissionen deutschlandweit steigen würden. Umso mehr Kohlestrom Bayern also aus Restdeutschland importiert und damit den bundesdeutschen pro Kopf Schnitt nach oben drückt, umso lascher würde das bay. Klimaziel.
Rechnet man die höheren CO2 Emissionen pro Jahr und die längere Dauer hoch, so wird Bayern nach dem geplanten neuen Klimagesetz über 300 Millionen t mehr THG Emissionen verursachen, wie noch unter dem alten Gesetz.
Dieses Klimagesetz ist ein Freifahrtschein fürs Nichtstun. Die Söder-Regierung will sich auf ihren Klimaschutz-Misserfolgen ausruhen. Angesichts der Zuspitzung der Klimakrisen, der mörderischen Hitzewellen ist das ein Scheitern, das uns allen teuer zu stehen kommt.




