Grüner Gesetzetwurf für ein bayerisches Klimagesetz

Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist deutlich geworden, dass auch das Bayerische Klimaschutzgesetz ungenügend ist. Erneut bringen wir einen eigenen wirkungsvollen Gesetzentwurf ein.

 

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Gesetzentwurf zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel im Freistaat Bayern – Bayerisches Klimagesetz (BayKlimaG)

A) Problem

Die Jahresdurchschnittstemperaturen haben sich in Bayern in den letzten 60 Jahren im Mittel um 1,9°C erhöht. Seit dem Jahr 1985 ist ein Erwärmungstrend von 0,45 °C pro Jahrzehnt festzustellen. Die Prognosen zeigen eine Fortführung dieses Trends auf. Die Erdüberhitzung und ihre Folgen sind eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Dem vorbeugenden Klimaschutz und der Anpassung an unvermeidbare negative Folgen der Klimaerwärmung muss deshalb höchste Priorität eingeräumt werden. Die Folgen des Klimawandels sind dabei in Bayern von Jahr zu Jahr stärker zu spüren. Die hohen Maximaltemperaturen, die starke Zunahme der Hitzetage und der Tropennächte verursachen Gesundheitsbeeinträchtigungen besonders bei alten und sehr jungen Menschen. Steigende Temperaturen und Veränderungen der Niederschlagsmengen und -zeiten beeinträchtigen die Natur, unsere Wälder, die Tierwelt und die Landwirtschaft. Schäden durch Starkregen und Stürme nehmen immer weiter zu. Der letzte bayerische Gletscher könnte bereits Anfang der 2030er verschwunden sein. Bisher ging die Wissenschaft davon aus, dass dies erst gegen Mitte des Jahrhunderts der Fall sein wird.

Eine verantwortungsvolle Landespolitik, welche auch das Wohl der nächsten Generationen im Blick hat, muss alle Anstrengungen ergreifen, das Ziel des Klimaschutzabkommens von Paris mit einer maximalen Erwärmung der Erde um 1,5 °C zu unterstützen. Dafür sind verbindliche Ziele und Maßnahmen auf Landesebene notwendig. Des Weiteren ist eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels dringend erforderlich.

Die globalen Emissionen von Treibhausgasen steigen noch immer an. Wird diese Entwicklung weiter beibehalten, muss nach Szenarien des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) bis 2100 mit einer Temperaturerhöhung von 4,2 bis 5 °C gerechnet werden. Noch düsterer sind die Prognosen für Bayern im Rahmen des Klimareports 2021: Zum einen stellt er fest, dass der Erwärmungstrend über den Zeitraum 1951 bis 2019 bei bereits 1,9 °C lag und gleichzeitig geht er davon aus, dass bis zum Ende des Jahrhunderts noch einmal 3,8 °C zusätzliche Erwärmung wahrscheinlich ist. Hierzu tra- gen auch die Treibhausgasemissionen in Deutschland und Bayern maßgeblich bei. Seit Beginn der Industrialisierung hat Deutschland fast fünf Prozent zur globalen Erderwär- mung beigetragen, obwohl die deutsche Bevölkerung nur rund ein Prozent der Weltbevölkerung ausmacht.

Demnach kommen den Industriestaaten nach dem Verursacherprinzip besondere Verpflichtungen zu, der Erdüberhitzung mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Bayern hat sich hier seiner Verantwortung zu stellen und kann mit seinem hohen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Potenzial einen sehr wichtigen Beitrag leisten, die Bedrohung durch die Erdüberhitzung zu begrenzen und gleichzeitig ein Vorbild für andere zu sein.

B) Lösung

Berechnungen führender Klimawissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ergeben, dass weltweit nur noch ein sehr begrenztes Budget für die Emission von Treibhausgasen besteht, wenn die Vorgaben des 1,5 °C-Ziels eingehalten werden sollen. Bis zum Jahr 2040 muss sich weitgehend ein klimaneutrales Wirtschaften etabliert haben.

Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen werden zu einem großen Teil von europäischen und bundesrechtlichen Vorschriften geregelt, jedoch verfügt auch der Freistaat Bayern über verschiedenste Kompetenzen und Möglichkeiten, die von Bayern verursachten Emissionen zu reduzieren. Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele Deutschlands bedarf es daher einer kohärenten Kooperation des Bundes und der Länder.

Das vom Landtag Ende 2020 verabschiedete Bayerische Klimaschutzgesetz hat viele Regelungsmöglichkeiten nicht ausgenutzt. Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2021 zum Bundes-Klimaschutzgesetz ist deutlich geworden, dass auch das Bayerische Klimaschutzgesetz nicht den Anforderungen des Grundgesetzes gerecht wird, weil mit diesen Regelungen zukünftige Generationen unverhältnismäßig stark in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt werden.

C) Alternativen

Keine

D) Kosten

Der öffentlichen Hand entstehen durch die Erstellung von Klimaschutzplänen und Anpassungsstrategien, Wärmeplänen und dem Umbau der Verwaltung zu einem klimaneutralen Betrieb Kosten, die sich nicht näher beziffern lassen und die mindestens teilweise durch Energiekosteneinsparungen kompensiert werden. Einen Teil der Kosten für die öffentliche Hand auf kommunaler Ebene trägt gemäß dem Konnexitätsgebot der Freistaat Bayern.

Geringfügige Kosten entstehen dem Staat durch die Einrichtung eines Klimabeirats.

Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass die für einen angemessenen vorbeugenden Klimaschutz notwendigen finanziellen Mittel, die von der öffentlichen Hand, der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern aufgebracht werden müssen, nur einen Bruchteil von den Folgekosten einer ungebremsten Erdüberhitzung betragen.

Den kompletten Gesetzentwurf können Sie hier nachlesen

→ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier verfolgen - Drucksache 18/16050 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode 

→ Meine ausführlichen Infos über das Bayerischen Klimagesetz und unsere Initiativen dazu finden Sie hier

 


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