Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich ein Sofortprogramm aus vorhandenen Mitteln zum Start in eine erfolgreiche Wärmewende aufzusetzen. Dieses Programm umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:
Förderprogramm „Plus-Energie-Schule“: Alle Schulgebäude werden fit für die Zukunft gemacht. Gut gedämmte Schulen mit moderner Lüftung und einem Sonnenkraftwerk auf dem Dach werden zu einem Lernort gemacht, in dem Klimaschutz gelebt wird.
Einführung von Sanierungsfahrplänen, die obligatorisch für alle Gebäude erstellt werden, die veräußert werden oder vor einem Heizungstausch stehen. Ergänzende Fahrpläne für einkommensschwache Quartiere werden vom Freistaat in Zusammenarbeit mit den Kommunen direkt aufgestellt.
Verstärkung des Vollzugs zur Überprüfung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes: Der Freistaat stärkt die entsprechenden Kompetenzen der Baubehörden, die Vorlage der Erfüllungserklärung wird festgeschrieben, größere Klimaanlagen werden regelmäßig überprüft.
Start einer Bundesratsinitiative für eine sozial ausgewogene Kostenverteilung bei der energetischen Gebäudesanierung in Mietshäusern nach dem sogenannten „Drittelmodell“.
Begründung:
Die Energiewende wird nur durch eine konsequente und sozial ausgewogene Wärmewende erfolgreich. Abgesehen von der traditionell starken Holznutzung stagniert der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich in Bayern allerdings seit Jahren auf niedrigem Niveau. Und auf Bundesebene hat das CSU-geführte Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr als einziges Ressort die Klimaschutzziele im Jahr 2020 verfehlt. Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer erweckt am Ende seiner Amtszeit auch nicht mehr den Anschein, dieser Verfehlung ernsthaft etwas entgegenzusetzen, wozu er laut Klimaschutzgesetz eigentlich verpflichtet wäre.
Umso wichtiger ist es, dass der Freistaat Bayern umgehend in eine erfolgreiche Wärmewende einsteigt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind allererste Schritte, um eine Sanierungswelle in öffentlichen, privaten und gewerblichen Gebäuden anzustoßen und die Einhaltung bestehender rechtlicher Vorgaben einzuhalten.
Alle weiteren Maßnahmen, die den in diesem Antrag genannten Initiativen folgen, müssen so gestaltet werden, dass sie vor allem im Mietbereich sozial ausgewogen sind.
Hierfür ist eine Änderung der Gesetzeslage auf Bundesebene notwendig, die von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter dem Titel „Drittelmodell“ bereits eingebracht wurde und vom Mieterschutzbund sowie der Deutschen Umwelthilfe unterstützt wird.
→ Den Antrag können Sie hier als pdf laden
→ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier verfolgen - Antragsnummer 18/16401