Antrag: Die bayerischen Bremsklötze der Energiewende müssen weg – Bayerns Windkraft nutzen und die Vogelwelt schützen

Der Ausbau der Windenergie nimmt dank der neuen Bundesgesetze endlich Fahrt auf. Es ist gelungen, die Spannung zwischen Arten- und Klimaschutz abzubauen. Doch versteckte Detailregelungen in Bayern wirken wie Bremsklötze.

In Deutschland hat sich die Zahl der Rotmilane positiv entwickelt, obwohl fast 30.000 Windräder aufgestellt wurden. Es müssen nun auch in Bayern die Spannungen zwischen Arten- und Klimaschutz abgebaut werden ©Bild: RoyBuri; pixabay.com

Das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) hat es geschafft den Artenschutz und den Klimaschutz zusammenzubringen. Die Regelungen müssen aber von den Ländern in Rundschreiben an die Genehmigungsbehörden „übersetzt“ werden. 

Diese Ausführungsbestimmungenen zu den neuen Regelungen des Bundes sind in Bayern vollkommen missraten.

Durch das Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), wird die Blockade der Windkraft fortgesetzt und es werden enorme Hürden für die Kartierung von Brutvögeln eingezogen. So ist niemanden geholfen – weder dem Artenschutz noch dem Klimaschutz! 

Die bayerische Staatsregierung hat zudem die Rechtsunsicherheiten im alten Windkrafterlass fortgesetzt. Diese Rechtsunsicherheiten führten bisher dazu, dass der VLAB, der Verein der Energiewendegener, fast alle Klagen gewinnen konnte. Es werden eine Vielzahl von zusätzlichen Auflagen eingeführt, die zudem sehr unbestimmt sind. So werden den Klagen Tür und Tor geöffnet. 

Als ein enormes Ausbremsen der Windkraft wirkt die pauschal festgesetzte Zahl von 18 Beobachtungstagen mit insgesamt 80 Stunden. Die etablierten Fachstandards sprechen von 3-6 Begehungen mit jeweils 3-4 Stunden. Bayern schießt hier weit übers Ziel hinaus, mit keinem Mehrwert für den Artenschutz aber einem großem Schaden für den Klimaschutz. Dabei hätte Bayern einfach die gute Umsetzung von Baden-Württemberg oder Sachsen übernehmen können.

Fixe erhöhte Beobachtungspunkte werden zudem im Rundschreiben an die Genehmigungsbehörden empfohlen. In aller Regel übernehmen diese solche Empfehlungen in ihre Bescheide. Das würde in der Praxis bedeuten, dass große Hebebühnen mit 30-35 m Höhe über leinen längeren Zeitraum ausgeliehen werden müssen. Zu der begrenzten Verfügbarkeit der Fachleute zur Kartierung kämen dann noch die sehr begrenzte Verfügbarkeit und die hohen Kosten von großen Hebebühnen. Die Forderungen würden alles enorm verzögern und sind unnötig. Die etablierten Fachstandards schreiben dagegen vor, dass die Kartierung von teilweise erhöhten natürlichen Fixpunkten und durch Abfahren des Geländes zu erfolgen hat.

Ich sehe hier eine reine Blockadehaltung. Rechtunsichere und komplett überzogene Vorgaben werden festgelegt. Dringend ist deshalb eine Änderung des Rundschreibens notwendig und eine Anpasssung an die praktikablen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Empfehlungen derjenigen, welche die Kartierarbeit vor Ort durchführen, sind zu berücksichtigen. Deshalb habe ich den Dringlichkeitsantrag an den Ausschuss verfasst. Die Anforderungen bei der Vogelkartierung sind in klare und rechtsichere Vorgaben zu überführen. Die Umsetzung hat schnellstmöglich zu erfolgen, damit noch die diesjährige Kartierperiode genutzt werden kann. Andernfalls wird auch 2023 wieder zu einem verlorenen Jahr im Kampf gegen die Erdüberhitzung. 

Antrag:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag begrüßt die Leistung der Bundesregierung, Artenschutz und Klimaschutz beim Ausbau der Windenergie erfolgreich vereint zu haben.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Windenergie entlang des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes von ihren bayerischen Fesseln zu lösen, indem sie

  1. unverzüglich die gerade erst veröffentlichten Hinweise zur Erfassung von Brutplätzen aus dem Bayerischen Umweltminsiterium an die praktikablen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes anpasst und 
  2. die Anforderungen bei der Vogelkartierung in klare und rechtsichere Vorgaben überführt.

Die Umsetzung hat schnellstmöglich zu erfolgen, damit noch die diesjährige Kartierperiode genutzt werden kann. Andernfalls wird auch 2023 wieder zu einem verlorenen Jahr im Kampf gegen die Erdüberhitzung. Die guten Umsetzungen für einen erfolgreichen Vogelschutz aus anderen Bundesländern, wie z.B. Baden-Württemberg, sind als Vorbild heranzuziehen.

Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, mittelfristig einen Windenergie-Artenschutz-Atlas für Bayern auf den Weg bringt, der ein bayernweites Monitoring kollisionsgefährdeter Vogelarten als Planungsgrundlage für alle Windprojekte beinhaltet.

Begründung:

Der Ausbau der Windenergie nimmt dank der Bemühungen der neuen Bundesregierung endlich an Fahrt auf. Ihr ist es gelungen, die Jahrzehnte währende Spannung zwischen Arten- und Klimaschutz abzubauen.

Gleichzeitig hat auch die Staatsregierung zumindest in "Sonntagsreden" erkannt, dass der Ausbau der Windenergie für eine sichere, bezahlbare und unabhängige Energieversorgung unerlässlich ist. Dennoch nutzt sie nach wie vor jede Gelegenheit, versteckt in Detailregelungen Bremsklötze einzubauen. Im Rundschreiben an die Gehmigungsbehörden in Bayern vom 30.1.23 zur Kartieranleitung für Brutvögel ist dies klar ersichtlich. Diese Blockadehaltung kann sich der Freistaat angesichts der drohenden Erdüberhitzung und der Abhängigkeit despotischer Regime nicht mehr leisten.

Die Kartierungen der meisten Brutvögel beginnen im März jeden Jahres. Die Planerinnen und Planer benötigen umgehend geänderte staatliche Hinweise bei der Kartierung von Brutvogelarten. In der Vergangenheit war der bayrische Windkrafterlass wenig rechtssicher.

Die meisten Klagen waren erfolgreich, da eine Ansammlung von unbestimmten Anforderungen aufgelistet wurde. Die Neuauflage im Bereich Kartieranleitung setzt dies leider fort, ist sehr unbestimmt und öffnet möglichen Klagen Tür und Tor. Diese sind umgehend zu überarbeiten und im Sinne der Änderungen des Bundesnaturschutzgesetz auszugestalten.

Folgende Punkte sind insbesondere zu ändern:

  1. Der Grundsatz der Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes in §45 zur Erfassung von Brutplätzen anstatt von Raumanalysen ist umzusetzen
  2. Die fachlichen Standards von Kartieranleitungen sind zu übernehmen und nicht um ein vielfaches zu überziehen, wie es im vorliegenden Rundschreiben des Umweltministeriums erfolgt ist
  3. die überzogenen Forderungen zur Anzahl der Stunden und Tage, zu Einzelvorhaben und zu notwendigen erhöhten Beobachtungspunkten sind zu ändern
  4. die pragmatischen Kartiervorgaben aus anderen Bundesländern (zum Beispiel Sachsen, Baden-Württemberg) sind als Vorbild zu nehmen
  5. die Bearbeitungstiefe hat sich auf behördliche Kataster zu beschränken, wie von Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen.

Zusätzlich braucht es eine neue Bayernkarte, aus der das Flug-, Jagd-, Fress- und Brutverhalten aller kollisionsgefährdeter Vogelarten hervorgeht, damit Windräder dort gebaut werden, wo sie der Vogelpopulation nicht im Wege stehen.


Hintergrund zum Antrag:

Rechtsunsicherheit wird geschaffen:

Im Bundesnaturschutzgesetz ist festgeschrieben, dass behördliche Infos als Grundlage der Kartierung heranzuziehen sind. Bayern erweitert es auf alle verfügbaren Infos. So sollen „örtliche Kenntnisse“ einbezogen werden. Das ist so unbestimmt, dass wieder den Klagen Tür und Tor geöffnet wird. 

Abweichung von etablierten Fachstandards

Das Bayerische Umweltministerium (StMUV) weicht von etablierten Fachstandards ab und übersteigert den Erfassungsaufwand um ein Vielfaches: Südbeck et al. (2005). Natura 2000, Leistungsbild für faunistische Leistungen: 3 bis 6 Begehungen mit einer Dauer von 3-4 Stunden wird für die Kartierung von Brutvögeln festgelegt. Nur bei einem Waldanteil über 20 % sollen zusätzlich erhöhte Beobachtungspunkte dazukommen mit 30 min Beobachtungszeit.

Die Staatsregierung legt jedoch pauschal 18 Beobachtungstage mit insgesamt 80 Stunden fest. Ein Vielfaches! 

Fixe erhöhte Beobachtungspunkte werden im Rundschreiben an die Genehmigungsbehörden empfohlen. In aller Regel übernehmen die Genehmigungsbehörden dies in ihren Bescheiden. Das würde in der Praxis bedeuten, dass große Hebebühnen mit 30-35 m Höhe über einen längeren Zeitraum ausgeliehen werden müssen. Aber in etablierten Fachstandards ist die Rede von teilweise erhöhten natürlichen Fixpunkten bzw. Abfahren des Geländes. Das wäre viel einfacher umzusetzen. 

Andere Bundesländer verweisen auf die etablierten Fachstandards und setzen keine eigenen Regelungen zusätzlich fest (z.B. Sachsen, BaWü). In BaWü gibt es nur beim Rotmilan eine extra Vorgabe: mindestens 50 h Erfassung pro 34 km2. In Bayern wären es 604 h bei 34 km2.

Die Uhu-Kartierung erfolgt nach etablierten Fachstandards im Februar und März. Das StMUV legt Januar und Februar fest – Veröffentlichte dies aber erst am 30.1. 23. Somit wird schonmal automatisch die Kartierung im Jahr 23 ausgeschlossen. Beim Uhu sind fachliche Unstimmigkeiten besonders auffallend: Rufplatz = Brutplatz ist falsch. 

Bayern hält entgegen Bundesnaturschutzgesetz an Raumanalyse fest

Das bayerische StMUV hält an der Raumanalyse (RNA) fest. Das Bundesnaturschutzgesetz legt aber fest, dass das Tötungsrisiko über eine Habitatsanalyse zu erfolgen hat. Die Brutplatzkartierung dient ausschließlich der Kartierung vorhandener Brutplätze bzw. Revieren innerhalb des Nah- und zentralen Prüfbereichs – anders wie die RNA. Die Brutplatzkartierung ist also ein erster Schritt – erst im zweiten Schritt erfolgt die Habitatsanalyse. Dieses Vorgehen ist Standard bei raumbedeutsamen Bauprojekten. Weshalb macht Bayern hier für die Windkraft andere Regeln?

→ Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags 18/27831 in den Gremien können Sie sich hier informieren

→ Eine Rede zur unverantwortlichen Energiepolitik der CSU in Bayern, die ich im Plenum des Landtags am 2.3.23 gehlten habe 

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