Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bundesregierung bei der Einführung einer Länderöffnungsklausel für höhere Ziele beim Ausbau der Windenergie auf allen Ebenen zu unterstützen.
Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, die folgenden Ziele rechtlich zu verankern:
- Ausweisung von 2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete (statt nur 1,8)
- Ausweisung der Windenergiegebiete bis Ende 2024 (statt 2032)
Zusätzlich wird die Staatsregierung aufgefordert, die Regionalen Planungsverbände im Rahmen der vorhandenen Mittel personell und finanziell ausreichend auszustatten, damit sie diese Ziele umsetzen können.
Begründung:
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Länder künftig höhere Ziele als die bundesweiten Mindestziele beim Ausbau der Windenergie rechtlich verankern dürfen. Diese Initiative geht auf Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein zurück, die in der Windkraft eine große Chance für eine preiswerte, saubere und unabhängige Energieversorgung sehen.
Bayern muss mit diesen Ländern in den Wettbewerb treten, solange es noch ausreichend Kapazitäten und eine auskömmliche Vergütung für den Bau von Windrädern gibt. Wer hier zögert, verspielt die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und verliert den Kampf gegen die Erdüberhitzung.
Die schnelle Ausweisung von Flächen ist der Schlüssel zu einem naturverträglichen und geordneten Ausbau der Windkraft, bei dem der Schutz von Mensch und Natur im Vordergrund steht.
→ Über den Beratungsverlauf des Antrags 18/29432 in den Gremien können Sie sich hier informieren