Antrag: Wind im Staatswald – Beteiligung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger stärken

Die Ausschreibungen für Windenergieanlagen der Bayerischen Staatsforsten sind extrem kommunalfeindlich. Eine Ausrichtung auf maximale Gewinne erschwert die Beteiligung der Bürger*innen. Diese soll aber wesentlich stärker gewichtet werden.

Wind im Staatswald: Beteiligung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger sollen gestärkt werden ©Foto: Pixabay.com

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen, insbesondere im Verwaltungsrat der Bayerischen Staatsforsten, dafür einzusetzen, dass die Ausschreibungen für Windkraftprojekte in den Bayerischen Staatsforsten umfassend und schnell geändert werden und dem selbst deklarierten Anspruch auf absolute Kommunalfreundlichkeit und hohe Bürgerbeteiligung gerecht werden.

Insbesondere sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:

  1. Eine kommunale Beteiligung über 24,9 Prozent soll sichergestellt werden.

  2. Die Punktebewertung im Ausschreibungsverfahren soll Konzepte für eine gute Bürgerbeteiligung mit mindestens 50 Punkten von 100 zu erreichenden Punkten bewerten.

  3. Die Bewertung der angebotenen Gewinnbeteiligung und der Pacht soll auf maximal 20 Punkte beschränkt werden.

  4. In der ersten Stufe des Verfahrens sollen die Kommunen auf ihre Möglichkeiten zu einer umfassenden Kommunalbeteiligung hingewiesen werden und ein Muster für eine hohe Kommunalfreundlichkeit soll ausgearbeitet werden.

  5. Eine zusätzliche Option für eine sehr hohe kommunale Beteiligung soll ausgearbeitet werden und als Vorbild soll hier das Bürgerwindprojekt im Ebersberger Forst mit dem Eberwerk herangezogen werden, bei dem vertraglich die Möglichkeit geschaffen wurde, drei von fünf Windkraftanlagen nach Genehmigung in Bürgerhand zu übertragen.

  6. Das Rechtsgutachten, auf dessen Grundlage eine maximale Beteiligung der Kommunen von 24,9 Prozent festgelegt wurde, soll veröffentlicht werden.

Begründung:

Das Ausschreibungsverfahren der Bayerischen Staatsforsten ist in keiner Weise kommunalfreundlich ausgelegt. Die maximale Beteiligung wurde durch die Staatsforsten auf 24,9 Prozent beschränkt mit dem Verweis auf ein Rechtsgutachten, welches jedoch nicht öffentlich ist. Bei dieser Minderheitsbeteiligung haben die Kommunen keinerlei Mitspracherecht. Im Ausschreibungsverfahren werden die gebotenen Preise für die Gewinnbeteiligung für die Staatsforsten sehr hoch bewertet. Anbieter, die ein gutes Bürgerbeteiligungskonzept vorsehen, können bei diesen Ausschreibungsmodalitäten nicht gewinnen, da durch eine Bürgerbeteiligung gewisse steuerliche Effekte nicht umgesetzt werden kann. Somit werden durch diese einseitige Ausrichtung auf die maximale Gewinnabschöpfung durch die Bayerischen Staatsforsten die Bürgerbeteiligung enorm erschwert. In der ersten Runde zur Vorbereitung der Ausschreibung werden mit den Standortkommunen Grundsätze der Ausschreibung festgelegt. Bei der ersten Ausschreibung in Altötting und Burghausen waren diese durch die Kommunen jedoch so allgemein, dass sich daraus keine konkreten Vorgaben für eine Bürgerbeteiligung ableiten lassen. Deshalb sind die Kommunen aufzuklären und ein Muster mit verschiedenen Varianten für eine optimale kommunale Beteiligung ist von den Bayerischen Staatsforsten auszuarbeiten. Zusätzlich ist eine zweite Option auszuarbeiten, die eine hohe kommunale Beteiligung ermöglicht. Vorbild ist hier die erst vor kurzem vereinbarte Lösung im Ebersberger Forst mit den Eberwerken, wo eine sehr hohe Bürgerbeteiligung erreicht wird. Dies fördert die Akzeptanz sehr stark und wird der Vorbildrolle des Freistaates als Eigentümer gerecht. Das derzeitige Ausschreibungsverfahren wird dieser Vorbildrolle in keiner Weise gerecht. Die Preise werden in die Höhe getrieben durch die einseitige Ausrichtung auf maximale Gewinnausschüttung, die Beteiligung und somit die Akzeptanz bei den Bürgerinnen ist durch unverbindliche Vorgaben sehr infrage gestellt und die Kommunen müssen zwar einerseits die Arbeit machen im Bereich Aufklä- rung über das Projekt, können aber andererseits nur eine Minderheitsbeteiligung von 24,9 Prozent erreichen. Das ist in keiner Weise kommunalfreundlich.

→ Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags 18/29519 in den Gremien können Sie sich hier informieren


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