Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Fördermittel für die Gründung von Energieagenturen aufzustocken und Beschränkungen aufzuheben, um die Kommunen beim Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Energieagenturen zu unterstützen.
Insbesondere sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Die Gründung von regionalen und überwiegend von kommunalen Gebietskörperschaften getragenen Energieagenturen wird über das Jahr 2028 hinaus gefördert.
Die neu gegründeten Energieagenturen werden in den ersten 5 Jahren insgesamt mit 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die Maximalgrenze von 200.000 Euro für die ersten 5 Jahre wird aufgehoben.
Damit in Bayern ein flächendeckendes Netz an Energieagenturen als Ansprechpart nerinnen und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für Kommunen bei Energiefragen besteht, soll jeder Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt die Möglichkeit bekommen, eine Energieagentur zu gründen bzw. sich an einer zu beteiligen. Die Beschränkung auf maximal zwei Energieagenturen pro Planungsverband ist abzuschaffen.
Das Förderprogramm zur Gründung von Energieagenturen, welches am 1. Januar 2023 in Kraft trat, ist so umzugestalten, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in Bayern die Gründung möglich ist. Kooperationen von Landkreisen sind erlaubt. Eine feste Beratungsstelle pro Landkreis / kreisfreier Stadt ist jedoch zu garantieren. Zudem ist das Förderprogramm so lange zu verlängern, bis das oben genannte Ziel erreicht ist.
Begründung:
Der Freistaat Bayern fördert derzeit die Gründung von regionalen und überwiegend von kommunalen Gebietskörperschaften getragenen Energieagenturen in Bayern. Es gibt dabei Zuschüsse für die ersten 5 Jahre. Maximal werden aber nur 200.000 Euro für diesen Zeitraum gewährt. Das ist sehr niedrig angesetzt und wird die Gründung von Energieagenturen nur in Landkreisen ermöglichen, die es sich finanziell leisten können. Die Gründung von Energieagenturen bzw. die Beteiligung an einer sollte jedoch für alle Landkreise möglich sein. Deshalb ist eine Förderung aufzusetzen, welche neu gegründeten Energieagenturen eine Förderung von 75 Prozent der anfallenden Kosten in den ersten 5 Jahren sicherstellt.
Das Förderprogramm trat am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Da die Energieagenturen zu den wichtigsten kommunalen Klimaschutzmaßnahmen gehören, ist die Förderung für eine Gründung solange notwendig, bis in allen Landkreisen und kreisfreien Städten eine Energieagentur tätig ist.
Die Beschränkung auf zwei Energieagenturen pro Planungsverband ist abzuschaffen. Die Staatsregierung geht davon aus, dass bei zwei Energieagenturen pro Planungsver- band der Bedarf gedeckt sei. Das kann aus Erfahrungen nicht bestätigt werden. Ener- gieagenturen arbeiten vor Ort – daher ist ein flächendeckendes Netz für alle Landkreise notwendig. Bei lediglich zwei Energieagenturen pro Planungsverband müssten Wege von bis zu einer Stunde Autofahrt in ländlichen Regionen zurückgelegt werden und ein niedrigschwelliges Angebot kann so nicht erreicht werden.
Die wenigen bestehenden Energieagenturen beweisen in der Praxis Tag für Tag, dass eine wohnortnahe Beratung auf Landkreisebene wertvoll und wichtig ist und der Beratungsbedarf sehr hoch ist. Die Energieagenturen werden sehr gerne angenommen und sind sehr erfolgreich im Sinne des Klimaschutzes. Das gilt es jetzt endlich flächendeckend umzusetzen.
→ Über den Beratungsverlauf des Antrags 18/29813 in den Gremien können Sie sich hier informieren