Antrag: Förderung von bestehenden Energieagenturen - dezentral und langfristig

Die neutralen Beratungsstellen geben Orientierung und setzen sehr erfolgreich Klimaschutz vor Ort um. Das gilt es weiter voranzubringen und die bestehenden Energieagenturen ausreichend zu unterstützen.

Durch die Energieagenturen werden Bürgerinnen und Bürger, Handwerk, Handel, Industrie und Kommunen bei Energiefragen direkt vor Ort erreicht und erhalten wertvolle Hilfestellungen. ©Foto: Geralt; pixabay.com

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die bestehenden Energieagenturen in Bayern dauerhalt und ausreichend zu finanzieren. Die Energieagenturen brauchen dringend Planungssicherheit und Möglichkeiten für eine mittel- und langfristige Planung – auch im Personalbereich.

Insbesondere sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Die in Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) verankerte Unterstützung der Energieagenturen wird explizit und konkret festgesetzt und noch 2023 umgesetzt. Es soll zudem zukünftig festgeschrieben werden, dass bei künftigen Haushaltsentwürfen ein spezifischer Haushaltsansatz zur Förderung der Energieagenturen im Sinne des Gesetzes eingeplant wird.

  • Energieagenturen, die von regionalen und überwiegend kommunalen Gebietskörperschaften getragen werden, werden auch über das Jahr 2028 hinaus gefördert.

  • Eine sichere finanzielle Unterstützung für die Energieagenturen seitens des Freistaates muss dabei gewährleistet sein, die mindestens 50 Prozent der Aufwendungen abdeckt. Insbesondere soll der Personalaufwand durch einen festen, kalkulierbaren Betrag gefördert werden.

Begründung:

Energieagenturen sind ein wichtiger Baustein für das Erreichen der Klimaziele. Sie gehören zu den wirkungsvollsten kommunalen Klimaschutzmaßnahmen. Durch die Energieagenturen werden Bürgerinnen und Bürger, Handwerk, Handel, Industrie und Kommunen bei Energiefragen direkt vor Ort erreicht und erhalten wertvolle Hilfestellungen. Die Vorbildfunktion von Kommunen für die Energiewende in der Region kann durch sie erheblich gestärkt werden.

Laut Art. 8 Abs. 2 des BayKlimaG gibt es eine Unterstützung der Energieagenturen aber nur bis 2028: „... Der Freistaat Bayern unterstützt bis 2028 zudem die kommunal getragenen Klima- und Energieagenturen in ihren Tätigkeiten, die kommunalen Gebietskörperschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität beratend zu begleiten.

Die Annahme, dass diese Unterstützung 2028 deshalb ausläuft, weil bis dahin angeblich die Klimaziele der Kommunen erreicht seien, wurde in einer Anfrage zum Plenum (Drs. 18/19911) vom 24.01.2022 seitens des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz geäußert. Dort heißt es: „Die Unterstützung der Klima- und Energie- agenturen für ein regional verankertes Beratungsangebot soll der Erreichung des Ziels der Klimaneutralität der kommunalen Gebietskörperschaften im Jahr 2028 dienen. Die Beratungsaufgabe ist spätestens zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen.“

Diese Annahme verkennt die Herausforderungen der Energiewende, gerade in den schwierigen Bereichen Wärme und Mobilität. Dass die Ziele der Klimaneutralität bis 2028 bei Weitem nicht erreicht werden, gerade bei dem seit Jahrzehnten anhaltendem, ungenügenden Transformationstempo in Bayern, ist absehbar.

Daher ist die Beratungsaufgabe der Energieagenturen auch nach 2028 notwendig und die Energieagenturen brauchen dringend Planungssicherheit.

In der o. g. Anfrage zum Plenum wurde auch öffentlich, dass die Förderung der Energieagenturen ungenügend festgeschrieben ist. Wörtlich heißt es in der Antwort: „Ein spezifischer Haushaltsansatz zur expliziten Förderung der Energieagenturen im Sinn Art. 8 Abs. 2 BayKlimaG-Entwurf existiert nicht...“.

Trotz einer Verabschiedung des Klimagesetzes Ende 2022 sind bis heute keine Fördermittel bei den Energieagenturen eingegangen. Es wurden auch keine Förderungen in Aussicht gestellt.

In Bayern gibt es derzeit leider nur 11 Energieagenturen. Die wenigen Landkreise und Regionen mit einer Energieagentur in räumlicher Nähe, profitieren sehr stark. Und sie werden von der Bevölkerung und den Unternehmen sehr gut angenommen. Die neutralen Beratungsstellen geben Orientierung und setzen sehr erfolgreich Klimaschutz vor Ort um. Das gilt es weiter voranzubringen und die bestehenden Energieagenturen ausreichend zu unterstützen.

→ Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags 18/29807 in den Gremien können Sie sich hier informieren


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