Antrag: Energieverschwendung stoppen – Energiesparpotenziale staatlicher Gebäude nutzen

Der Oberste Rechnungshof bemängelt seit langem die Erfassung der Energiedaten staatlicher Gebäude. Dadurch werden Energiesparpotenziale nicht genutzt und Steuermittel verschwendet. Die Staatsregierung soll endlich aktiv werden.

Energieverschwendung stoppen – Energiesparpotenziale staatlicher Gebäude nutzen ©Bild: Rosie; pixabay.com
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung darüber zu berichten, wie das Energieeinsparpotenzial der 9 000 staatlichen Gebäude konsequent genutzt werden kann und welche Schlüsse aus den vom Obersten Rechnungshof (ORH) festgestellten erheblichen Mängeln bei der Erfassung und dem Monitoring der Energieverbräuche öffentlicher Gebäude gezogen werden.

Begründung:

Energiesparpotenziale staatlicher Gebäude sind konsequent zu nutzen, damit der Freistaat seiner Vorbildrolle beim Klimaschutz und einem sparsamen Umgang mit Steuermitteln gerecht werden kann.

Im Jahresbericht des ORH wird über erhebliche Mängel bei der Erfassung und Auswertung von Energieverbrauchsdaten staatlicher Gebäude berichtet. Eine Folge daraus ist eine hohe Energie- und somit Steuermittelverschwendung. Einsparpotenziale in Höhe von 10 bis 20 Prozent wurden bereits 2015 festgestellt und verbleiben bislang ungenutzt. Laut ORH entsteht somit ein ungenutztes Einsparpotenzial von jährlich 30 bis 60 Mio. Euro. Im Hinblick auf gestiegene Energiekosten ist dieses Einsparpotenzial noch höher anzulegen, weshalb dringender Handlungsbedarf besteht.

Auch aus klimapolitischer Sicht ist Aufklärung in dieser Frage notwendig, da völlig unklar ist, wie das im Klimagesetz der Staatsregierung festgelegte Ziel einer klimaneutralen Staatskanzlei und klimaneutraler Staatsministerien bis zum Jahr 2023 ohne ausreichende Datenerfassung der Energieverbräuche einzelner Gebäude erreicht werden kann.

→ Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags Drs. 18/28902 können Sie sich hier informieren
 

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