Anträge: Klimaneutrale Staatsministerien

Laut bayerischem Klimagesetz müssen die Staatsministerien bis 2023 klimaneutral sein. Jedes Ministerium ist aufgerufen, die eigenen Emissionen zu reduzieren. Über den Stand dazu soll berichtet werden.

Die Staatsministerien sind aufgerufen die eigenen Emissionen zu reduzieren ©Foto: ricardodinizdias; pixabay.com

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den entsprechenden Ausschüssen über die Treibhausgasemissionen der jeweiligen Bayerischen Staatsministerienzu berichten und hierbei die Emissionen im Bereich Strom, Wärme, Beschafffung und Mobilität aufzuzeigen. Zusätzlich ist zu berichten, mit welchen Maßnahmen die Staatsministerien die Klimaneutralität erreichen wollen und mit welchen Projekten die derzeit noch emittierten Treibhausgasemissionen ausgeglichen werden sollen.

Begündung:

Das bayerische Klimagesetz schreibt in Artikel 3 vor, dass die Staatsministerien bis zum Jahr 2023 klimaneutral sein sollen. Jedes Ministerium ist deshalb aufgerufen, die eigenen Emissionen zu reduzieren und unvermeidbare Restemissionen auszugleichen. Die Staatsregierung hat die Fa. Future Camp beauftragt, bis zum 31.12.22 eine Starterbilanz vorzulegen. In den jeweiligen Ausschüssen sollen diese Bilanzen der Bayerisches Staatsministerien f und die Maßnahmen zum Erreichen der Treibhausgasneutralität vorgestellt werden.Zudem ist zu erläutern, auf welche Weise die unvermeidbaren Restemissionen ausgeglichen werden sollen.

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