Antragspaket Solar – Solarnutzung endlich voranbringen

Parkplätze, Straßen und Dächer haben eines gemeinsam – sie werden noch viel zu wenig für die Solarenergie genutzt. Das sind verschenkte Möglichkeiten. Die Grünen im Landtag wollen das ändern und haben drei Anträge eingereicht.

Solaranlagen für alle neuen Wohngebäude sowie bei umfassenden Dachsanierungen ©Foto: Solarmino; pixabay.com
Antrag: Photovoltaik entlang von Straßen voranbringen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Flächen entlang von Bundes- und Landesstraßen auf die Nutzbarkeit durch Freiflächen-Photovoltaik zu überprüfen.

Zusätzlich wird die Staatsregierung aufgefordert, ein Programm zu initiieren, bei dem lokale Energieversorger Interesse an der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik ent-lang Bundes- und Landesstraßen bekunden können. Für Flächen, bei denen sowohl ein Interesse bekundet worden ist als auch die Überprüfung ergeben hat, dass diese sich in öffentlicher Hand befinden, soll die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanla-gen ermöglicht werden. Hierzu soll nach dem Vorbild Baden-Württembergs ein Muster-Nutzungsvertrag erstellt werden.

→ Der Antrag mit Begründung als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags in den Gremien 18/28365 können Sie sich hier informieren

 
Antrag: Volle Energie für Solarnutzung auf Dächern

Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Entwurf zur Änderung des Art. 44a der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und anderer Vorschriften vorzulegen, der eine Solarnutzung für neue Wohngebäude sowie für umfassende Dachsanierungen bei Bestandsgebäuden ab 1. Juli 2023 vorsieht.

→ Der Antrag mit Begründung als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags in den Gremien 18/28252 können Sie sich hier informieren

 

Antrag: Volle Energie für Solarnutzung von Parkplätzen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Entwurf zur Änderung des Art. 44a der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und anderer Vorschriften vorzulegen, der eine Solarnutzung für geeignete offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ab 1. Juli 2023 vorsieht. Diese soll sowohl bei Neubau als auch bei grundlegenden Bestandssanierungen gelten.

→ Der Antrag mit Begründung als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags in den Gremien 18/28251 können Sie sich hier informieren

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