Antrag: Freiflächen-Photovoltaik in Überschwemmungsgebieten ermöglichen

Die Genehmigung von Freiflächen-PV-Anlagen in Überschwemmungsgebieten scheitert oft daran, dass sie in Bauleitplänen als Sondergebiete ausgewiesen werden müssen. Eine vereinfachte Regelung würde die Genehmigung erleichtern.

Solarfeld Oberndorf ©Foto: Andreas Engl; Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, wonach die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächen-Photovoltaik (PV) in Überschwemmungsgebieten vereinfacht und verbessert wird.

Begründung:

Die Genehmigung von Freiflächen-PV-Anlagen in Überschwemmungsgebieten scheitert derzeit oft daran, dass Sondergebiete für Freiflächen-PV als neue Baugebiete in Bauleitplänen ausgewiesen werden müssen. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hält bisher auch noch an der Einordnung von PV-Anlagen als Siedlungsentwicklung fest. Dies erschwert die Genehmigung enorm. Ausnahmen sind nur möglich, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt und große rechtliche Hürden überwunden werden. In vielen Fällen ist bei einem hundertjährigen Hochwasser (HQ 100) der Wasserpegel relativ niedrig und so durch eine höhere Aufständerung der PV-Module eine Installation möglich. Unter Berücksichtigung technischer Besonderheiten, wie die Installation von Trafostationen auf einem Sockel oder die Einhaltung von Abständen der Wechselrichter zur Geländeoberkante, können Freiflächen-PV-Anlagen an die besonderen Gegebenheiten in Überschwemmungsgebieten angepasst werden. Eine Genehmigung sollte deshalb prinzipiell einheitlich erleichtert werden.

→ Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags in den Gremien 18/27907 können Sie sich hier informieren


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