Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die landesplanerischen Weichen zu stellen, damit durch die Landesplanungsbehörden im Rahmen der Raumplanung sowohl überirdisch als auch unterirdisch ausreichend Eignungsflächen mit erleichterten Zulassungsanforderungen für Geothermie-Vorhaben ausgewiesen werden.
Darüber hinaus soll eine Seismik-Kampagne initiiert werden, um für Geothermie geeignete Grundstücke zu identifizieren.
Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, damit generell öffentliche und verfügbare Grundstücke, die eine Geothermienutzung ermöglichen würden, zu angemessenen Bedingungen für erneuerbare Wärmeversorgungsanlagen wie Geothermieanlagen zur Verfügung stehen.
Zudem wird die Staatsregierung beauftragt, rechtliche Hürden für Geothermie-Projekte zu überprüfen und abzubauen.
Die Staatsregierung wirkt darauf hin, dass Durchleitungsrechte für Geothermie-Projekte auf öffentlichem Grund zu fairen Konditionen – wie bei der Erteilung von Durchleitungsrechten für Strom, Wasser oder Erdgas – erteilt werden.
Begründung:
Die klimafreundliche Energiegewinnung mithilfe der Geothermie birgt ein großes Potenzial in Bayern. Geothermie kann sowohl oberflächennah als auch in der Tiefe in einer nachhaltigen, dezentralen Wärmeversorgung genutzt werden. Bislang ist in Bayern der Anteil der Geothermie am erneuerbaren Energiemix im Wärmebereich mit gut zwei Prozent allerdings noch sehr gering. Um das vielfach bislang ungenutzte Potenzial zu heben, müssen bürokratische Hürden bei der Genehmigung abgebaut werden. Dafür sollen die Landesplanungsbehörden geeignete Flächen für Geothermie-Vorhaben, in denen gleichzeitig erleichterte Zulassungsanforderungen gelten, ausweisen. Der Staat soll zudem mit gutem Beispiel vorangehen und seine Flächen, falls sie für Projekte zur geothermischen Nutzung wichtige Schlüsselgrundstücke beitragen können, zur Verfügung stellen, sofern diese verfügbar sind. Diese beiden Maßnahmen sind wichtige Bausteine für eine Beschleunigung des Ausbaus der Zukunftstechnologie Geothermie.
→ Über den Beratungsverlauf des Antrags in den Gremien 18/27851 können Sie sich hier informieren