Gefördert werden Tiefen-Geothermie, Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme und Biomasse.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
Die Europäische Kommission hat die langerwartete Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) am 2. August beihilferechtlich genehmigt. Mit der BEW fördert die Bundesregierung den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Gefördert werden in einem ersten Schritt Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme. Kernstück der BEW ist dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Ziel ist die Treibhausgasneutralität
Zitat entnommen aus der Präambel: „Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität von Energie- und Wärmeversorgung bis 2045 zu leisten und hierzu Investitionen anzureizen, mit denen der Anteil erneuerbarer Energien (EE) und Abwärme in Wärme- und Kältenetzen in Deutschland gesteigert und damit der Ausstoß von Treibhausgasemissionen verringert wird....Wärme- und Kältenetzsysteme, die treibhausgasneutral durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können hierzu erheblich beitragen. Bislang besteht keine systematische Förderung für die Transformation (Umstellung auf erneuerbare Energie und Abwärme) von Bestandsnetzen. Die Bundesför- derung für effiziente Wärmenetze (im Folgenden: BEW) reizt die Umstellung bestehender, vorwiegend fossil gespeister Wärme- und Kältenetzsysteme auf erneuerbare Energien und Abwärme an, ebenso wie den Neubau von Wärme- und Kältenetzsystemen mit einem überwiegenden, mindestens 75 %-igen Anteil von erneuerbaren Energien und Abwärme. Der geplante Kohleausstieg bietet hierfür ein Gelegenheitsfenster. Für alle systemisch geförderten Wärme- und Kältenetze ist eine Planung für das zielgerechte Er- reichen der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 Voraussetzung.
Die Förderung verfolgt einen systemischen Ansatz, der das Wärme- bzw. Kältenetz als Ganzes in den Blick nimmt und darauf zielt, die zeitaufwändige Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme und den Neubau vorwiegend erneuerbar gespeister Netze auf der Basis von Netztransformationsplänen planbar und zuverlässig zu unterstützen. Dieser systemische Ansatz wird an geeigneter Stelle durch Einzelmaßnahmen ergänzt. Die Förderung verfolgt hinsichtlich Netzgröße einen umfassenden Ansatz, der sowohl kleine, mittelgroße als auch große Wärme- und Kältenetze berücksichtigt....“
Wie wird gefördert?
Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 % der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Gefördert werden u.a. Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Tiefe Geothermie, Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Biomasse, Erdwärme), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.
Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, also Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden, es ist also keine Machbarkeitsstudie oder kein Transformationsplan erforderlich.
Insgesamt stehen rund 3 Mrd. € bis 2026 zur Verfügung. Nach Inkrafttreten des Förderrichtlinie wird die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein.
Die Förderung kann damit September 2022 starten.
→ Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vom 18.8.2021