Einsatz von verbotenen Neonicotinoiden durch die Hintertür

Per Notfallzulassung erlaubte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Landkreis Ansbach 2021 eine zeitlich und räumlich begrenzte Notfallzulassung für mit Thiamethoxam gebeiztem Zuckerrüben-Saatgut.

"Pestizide Stoppen" - MdL Martin Stümpfig zusammen mit Aktiven des BN am Neonic-Feld ©Foto: Claudia_Lehner

Grund für die Notfallzulassung war, die Zuckerrüben vor ertragsmindernden Insekten zu schützen. Das Mittel ist allerdings so giftig, dass auch im nächsten Jahr auf dieser Fläche der Anbau von blühenden Pflanzen verboten ist, um Bienen und Schmetterlinge zu schützen und sie nicht dem Kontakt mit dem Bienengift auszusetzen. Nachdem das Neonicotinoid Thiamethoxam 2008 für den Tod von 18 000 Bienenvölkern im Rheintal verantwortlich war, wurde es 2018 endlich EU-weit verboten. Sie sind nachweislich hochgiftig - trotzdem wurde der Einsatz nochmals per Sonderzulassung erlaubt. Bereits 2013 veröffentlicht der European Food Safety Authority (elfsa) Warnhinweise zur Bienengefährlichkeit der Neonikotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam.

In unserer Region Westmittelfranken wurde 2021 auf großen Flächen Zuckerrüben ausgebracht, dessen Saatgut mit den Neonikotinoiden behandelt wurde. Im Einzugsgebiet der Zuckerfabrik in Ochsenfurt wurde auf rund 15.000 ha das behandelte Saatgut angebaut, obwohl der Freilandeinsatz der eingesetzten Neonikotinoide eigentlich seit April 2018 verboten ist. 

Die Notfallzulassung ist nun eine Genehmigung duch die Hintertüre und nicht zu rechtfertigen.

CSU und FW haben den Sonderzulassungsantrag letztes Jahr im Landtag eingebracht. Als einzige ablehnende Fraktion verloren wir GRÜNE die Abstimmung leider haushoch. Im Antrag von CSU und FW hieß es, dass es eine umfassende Kontrolle geben würde. Der beschlossene Maßnahmenplan wurde in weiten Teilen aber ignoriert und die behördliche Überwachung war unzureichend. Eine scharfe Kontrolle als Grundvoraussetzung für die Notzulassung erfolgte nicht. Es zeigte sich im Laufe dieses Jahres, dass alle Befürchtungen eintraten: Die Auflagen wurden nicht befolgt. Es gab massive Abschwemmungen aus den Äckern. Imker wurden nicht informiert.

Ich war im Sommer auf mehreren Ackerflächen. Eigentlich dürfte über zwei Jahre auf den Äckern nichts blühen – aber es summte und brummte (durch sogenannte Beikräuter). Das ist wirklich ein Skandal!

Und dazu noch: Aufgrund der feuchten Witterung wäre keine Beizung mit Neonics erforderlich gewesen – die Ausbreitung der Vergilbungsviren fand auch so nicht statt. 

Das Bündnis für neonic-freie Landwirtschaft, bestehend aus Imker*innen und dem BUND Naturschutz, zeigte anhand von Bildmaterial und aktuellen Laborergebnissen, dass eine große Gefahr für die Artenvielfalt, den Boden und unsere Gewässer ausgeht und das Gift nicht auf den gemeldeten Feldern bleibt, sondern auch abgeschwemmt wird und Insekten durch blühende Beikräuter bedroht sind. Nicht nur Wild- und Honigbienen leiden unter dem Giftstoff die gesamte Artenvielfalt auf den Flächen ist bedroht. (Die Pflanzen nehmen die Neonics auf - über die Saftbahnen werden sie von saugenden Insekten aufgenommen, über Pollen und Nektar von den Bienen und Schmetterlingen. Im Gewässer schädigt es die Wasserlebewesen).

Wie verträgt sich das mit der Annahme des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ durch die Staatsregierung? Nur schöne Worte und dann kommt wieder die Giftspritze raus? Wir brauchen endlich eine massive Reduktion des Gifteinsatzes in der Landwirtschaft. Nochmal eine Sonderzulassung für verbotene Neonics darf es auf keinen Fall geben! Es gibt keine legitimen Gründe dafür, wieder eine Sonderzulassung zu bewilligen. Der sogenannte Nutzen ist nicht bestätigt, der Schaden ist immens. Eine weitere Zulassung wäre unverantwortlich.(Siehe dazu auch unser Dringlichkeitsantrag)

Weiterführende Infos:

 

Liste der betroffenen Anbauflächen als PDF

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