Artensterben stoppen –Artenschutzgesetz für Bayern

Zirpen, summen, brummen, zwitschern, rascheln – in der Wiese liegen und dem Klang der Natur lauschen – herrlich. Aber allmählich verstummt die Natur. Weil schon viele Insekten, Vögel, Reptilien und Säugetiere ausgestorben oder massiv bedroht sind. Wir Grüne wollen das Artensterben stoppen so schnell es geht. Bayern braucht sofort ein Artenschutzgesetz.

Auch Schmetterlinge sind gefährdet. Foto CC0 © butterfly-rycky21; pixabay.com

Ein dramatischer Artenschwund schreitet unaufhörlich fort.

Hier einige Beispiele:

Alleine die Zahl der Wildbienen und Schmetterlinge in Bayern ist in den vergangenen 30 Jahren um bis zu 75% zurückgegangen. Und mit ihnen verschwinden auch insektenfressende Vogelarten aus unseren Breiten.

43% der beobachteten Libellenarten gelten als gefährdet. 45% der in Bayern verbreiteten Heuschreckenarten stehen auf der Roten Liste. 59% Tagfalterarten in Bayern sind offiziell bestandsgefährdet, 17 weitere Arten stehen auf der Vorwarnliste – Bayerns Schmetterlinge sind also weit überdurchschnittlich in ihrem Bestand gefährdet. Dazu stehen 42% der 79 heimischen wildlebenden Säugetierarten aktuell auf der Roten Liste...

Was ist schuld am Artensterben?

Gifteinsatz in der Intensiv-Landwirtschaft und der Verlust an geschützten Rückzugsräumen durch zunehmende Zersiedelung und Zerschneidung der Umwelt sowie zunehmender Automobilverkehr sind die Ursachen für das Artensterben.

Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Deshalb braucht es sofort ein Bayerisches Artenschutzgesetz, wir können es uns einfach nicht leisten, länger zu warten. Das umfangreiche Maßnahmenbündel konzentriert sich auf drei Bereiche:

  1. Den Einsatz von Pestiziden und Dünger in der Landwirtschaft und im staatlichen sowie im privaten Bereich drastisch zurückfahren.
  2. Lebensräume für unsere Wildtiere und -pflanzen sichern, schützen und wo es geht zusätzlich schaffen.
  3. Den Förderrahmen im bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz anpassen, damit ökologisch wertvolle Kleinstrukturen erhalten oder neu geschaffen werden können.

Beim Kampf gegen das weltweit dramatischste Artensterben seit den Dinosauriern brauchen wir aber natürlich auch bundesgesetzliche, europäische und internationale Regelungen. Auch hierfür werden wir Grüne uns stark machen.
 

→ Gesetzentwurf der Grünen für ein Bayerisches Artenschutzgesetz
Er enthält Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, u. a. Arten- und Biotopschutz, Berücksichtigung in der Landesplanung, Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten, Regelungen zu Lichtverschmutzung, Alleen, Gewässerrandstreifen, Beschneiungsanlagen und zum Besatz von Gewässern, Konkretisierung der Aufgaben des Landesamts für Umwelt, Waldbiotopkartierung, Biotopschutzwald als neue Schutzkategorie, Förderung der ökologischen Landwirtschaft; Änderung des Naturschutzgesetzes (Art. 1, 3, 4, 11, 20, 23, 46, 57, neue Art. 11a, 11b, 16a), des Wassergesetzes (Art. 21, 35), des Waldgesetzes (Art. 8, neuer Art. 12b), des Fischereigesetzes (Art. 1), des Landesplanungsgesetzes (Art. 6) und des Agrarwirtschaftsgesetzes (Art. 1, 7)

→ Den Verlauf des Gesetzentwurfs Drs. 17/23106 in den Gremien können Sie hier verfolgen

→ Mehr darüber auf der Homepage der Grünen im Bayerischen Landtag


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