Sieg für die Natur: Keine Notfallzulassung mehr für bienengiftige Neonikotinoide

Die Bemühungen von uns Grünen und dem Bündnis für Neonikotinoidfreie Landwirtschaft trugen Früchte – und zwar neonikotinoidfreie Zuckerrüben-Früchte für 2022.

Ein überschwemmtes Neonic-Rübenfeld in Uffenheim zeigt, dass die Giftstoffe u.a. auch ausgeschwemmt werden.©Foto: Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ansbach

Per Notfallzulassung erlaubte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Landkreis Ansbach 2021 eine zeitlich und räumlich begrenzte Notfallzulassung für mit Thiamethoxam gebeiztes Zuckerrüben-Saatgut (siehe mein ausführlicher Bericht).  Im Landkreis Ansbach wurden so 744 Hektar bis Ende April unter  Auflagen ausgebracht. Die Auflagen werden nicht eingehalten!

Das Bundesamt lehnt nun für 2022 die „Notfallzulassung für die Saatgutbehandlung von Zuckerrüben mit dem neonikotinoiden Wirkstoff Thiamethoxam für das Jahr 2022 ab, da die Voraussetzungen des Artikels 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung Nr. 1107/2009 nicht erfüllt sind."

Unsere Initiativen waren erfolgreich

Nach der Notfallzulassung 2021 stellten wir Grüne im Landtag einen Dringlichkeitsantrag, um eine erneute Zulassung zu verhindern und auch ein endgültiges Verbot von Notfallzulassungen für Neonikotinoide zu erwirken.

Das Bündnis für Neonikotinoidfreie Landwirtschaft konnte dieses Jahr mittels Wasser- und Bodenproben nachweisen, dass die mit Neonikotinoiden gebeizten und gesäten Zuckerrüben die Artenvielfalt, den Boden und unsere Gewässer belasten. Das Bündnis konnte aufzeigen, dass das Gift nicht nur auf den gemeldeten Feldern bleibt, sondern auch abgeschwemmt wird. Die Auflagen, dass z.B. keine Pflanzen auf und um die Felder blühen dürfen, wurden in der Praxis oft nicht eingehalten (wie berichtet). Das Bündnis hatte die Ergebnisse aus dem Labor an die zuständigen Ämter geschickt und diese per Anwaltsschreiben aufgefordert, umgehend tätig zu werden und keine Notfallzulassungen mehr zu erteilen.

Die BN-Kreisgruppe Ansbach erklärt: „Wir müssen weiter wachsam bleiben und werden die Abläufe der Notfallzulassungen in der Landwirtschaft weiter kritisch verfolgen. Das ist außerdem ein Problem, das die gesamte EU betrifft und nicht an den Grenzen in Bayern oder Deutschland Halt macht.“

Der Imker Matthias Rühl, der gemeinsam mit Mitstreiter*innen die Ausbreitung von Thiamethoxam in Franken nachgewiesen hatte, bezeichnet den Beschluss des BVL als einen  „Sieg für uns Imker und die ganze Natur“.

Die Landtags-Grünen werden weiterhin darauf drängen, dass die Notfallzulassung im Bundes- und Europarecht schnellstmöglich ausgeschlossen wird.

Unterstützer und Partner des Bündnisses:            

  • ANUK e. V., Arten-Natur-Umwelt-Klimaschutzverein
  • Aurelia Stiftung, gemeinnützige Umweltstiftung Bienen, bestäubende Insekten und Erhalt der Artenvielfalt
  • BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
  • DBIB, Deutscher Berufs und Erwerbs Imker Bund e.V.
  • DIB, Deutscher Imkerbund e.V.
  • Imkerverband, Landesverband Rheinland-Pfalz
  • Pro Biene, Freies Institut für Ökologische Bienenhaltung
  • VBB, Verband Bayerischer Bienenzüchter e.V.
  • Bündnis 90/Die Grünen, im Landtag Bayern
  • Bündnis 90/Die Grünen, im Landtag Niedersachsen

→ Eine Pressemitteilung des Bündnisses und Hintergrundinformationen finden Sie hier

→ Ein Bericht dazu in der taz: https://taz.de/Zuckerruebenbauern-wollten-Pestizid/!5815032/

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