Schluss mit bienenschädlichen Giften - keine Notfallzulassung mehr für Neonikotinoide in Bayern

Dringlichkeitsantrag: Die Notfallzulassung läuft dem europäischen Verbot von 2018 zuwider. Gebeiztes Saatgut für Zuckerrüben setzt das Bienengift über die Pflanzen, Blüten und über Bodenerosion frei und gelangt so in die Umwelt.

Blühendes Beikraut im Neonic-Feld übertragen das Gift auf Insekten ©Foto: Claudia_Lehner-Sepp

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag erkennt an, dass Neonikotinoide systemische Insektizide sind, die von den Pflanzen aufgenommen und in der Pflanze in alle Pflanzenteile verlagert werden.

Zudem erkennt der Landtag an, dass Neonikotinoide, wie der als Saatgutumhüllung für Zuckerrüben eingesetzte Wirkstoff Thiamethoxam, durch Abschwemmung nach Regenfällen und Abdrift durch Wind oder Bodenbearbeitung - besonders in Trockenzeiten – in anschließende Felder und Wiesen gelangen und Ökosysteme, Gewässer- und Bodenlebewesen schädigen kann.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich für ein endgültiges Verbot von Notfallzulassungen für Neonikotinoide einzusetzen und darauf zu drängen, dass die Möglichkeiten der Notfallzulassung im Bundes- und Europarecht schnellstmöglich ausgeschlossen werden.

Zudem wird die Staatsregierung aufgefordert, im Rahmen des Monitorings vergleichende Untersuchungen der Ernten von Äckern mit gebeiztem und ungebeiztem Saatgut vorzunehmen, zu untersuchen, wie sich der Einsatz des gebeizten Saatguts auf Insekten und Wasserlebewesen in den Zulassungsgebieten auswirkt und mittels geeigneter Verfahren zu untersuchen, welche Auswirkungen das gebeizte Saatgut auf Verhalten, Gesundheit und Leistung der dortigen Bienenvölker hat. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind zu veröffentlichen.

Begründung:

Im April 2018 wurde durch die EU der Freilandeinsatz der in die Gruppe der Neonikotinoide eingestuften Pestizide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam verboten. Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Schädlichkeit der drei Mittel für Wild- und Honigbienen bestätigt. Neonikotinoide stören die Gehirnprozesse der Bienen und schränken ihre Kommunikation, Navigation und Pollensammelfähigkeit ein.

Trotzdem wurde durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für Cruiser 600 FS mit dem neonikotinoiden Wirkstoff Thiamethoxam in Zuckerrüben gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für 120 Tage für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 30. April 2021 erteilt. Anträge auf Notfallzulassung konnten Verbände, Behörden, Firmen und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln stellen. In Bayern wurde die Notfallzulassung durch die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für ein Gebiet im Bereich der Zuckerfabrik Ochsenfurt beantragt und auf 15.052 Hektar Zuckerrübensaatgut mit sog. Cruiser-Beize gesät, bei der das Saatkorn mit dem Neonikotinoid Thiamethoxam umhüllt ist.

Die Notfallzulassung läuft dem europäischen Verbot von 2018 zuwider und muss zukünftig rechtlich ausgeschlossen werden.

Laboruntersuchungen von Brackwasser und Pflanzenproben, die vom "Aktionsbündnis für Neonic-freie Landwirtschaft" in den Zulassungsgebieten veranlasst wurden, zeigen, dass Neonikotinoide in die Umwelt gelangen. Sie sind im Wasser, Raps, Zuckerrübenblättern und dem Mais auf dem Nachbarfeld deutlich nachweisbar und ebenso in Beikräutern, wie Hundskamille und Ackerdistel. Diese privat initierten Untersuchungen müssen zum Anlass genommen werden, die Auswirkungen der Notfallzulassung auf staatlicher Seite genau und umfassend zu untersuchen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.

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