Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine grundsätzliche Überprüfung der Wasserschutzgebiete auf die Eignung für die Installation von Freiflächen-Photovoltaik durch die zuständigen Behörden einzuleiten.
Begründung:
Das Ziel dieser flächendeckenden Überprüfung ist die Ermittlung von geeigneten Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten und die Sensibilisierung der Genehmigungsbehörden für die daraus resultierenden Vorteile durch die Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik. Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden bereits heute in Einzelfällen und unter Auflagen in bestimmten Zonen in Trinkwasserschutzgebieten genehmigt. Die Zone I des Wasserschutzgebietes ist dabei generell von Leitungsbau, Gebäuden, Trafostationen freizuhalten. In Zone II ist nach Einzelfall festzulegen, welche Bestanteile der Freiflächen-Photovoltaikanlagen dort gebaut werden. Die Trafostationen sollten z. B. in Zone III verlegt werden. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass durch die daraus resultierende extensive Nutzung der Flächen, der Nitrateintrag in das Grundwasser erheblich vermindert werden kann.
→ Über den Beratungsverlauf des Antrags in den Gremien 18/25572 können Sie sich hier informieren