Bei der Abschöpfung der sog. Zufallsgewinne sind wir sehr froh, dass einige wichtige Verbesserungen, für die wir uns stark gemacht haben, übernommen wurden. Der Stichtag wurde nach hinten geschoben auf den 1.12.2022.
Biogas
Bei den Biogasanlagen wird nun doch die Bemessungsleistung herangezogen. Der Großteil der Anlagenbetreiber, die in den letzten Jahren flexibilisiert haben, überschreiten so nicht die Schwelle von 1 MW. Der Zuschlag wurde zudem von 7,5 Cent auf 9 Cent erhöht.
Sonne und Wind
Bei Sonne und Wind wurden auch Verbesserungen erreicht: nimmt man beispielsweise die November-Spotmarktpreisen für Windstrom vom Land von knapp 14 Cent, würde damit ein weiterer Cent bei den Windparkbetreibern verbleiben und so eine gute Grundlage bieten. Auch der Vertrieb über Stromlieferverträge bleibt für Wind- und PV-Parks nun bessergestellt, falls die Stromlieferverträge (PPA) noch von vor dem 1. November stammen. Auch die möglichen Anhebungen der Höchstwerte in den Photovoltaik-Ausschreibungen um 25 Prozent ist im gestern beschlossenen Gesetz enthalten. Zudem ist die sehr kurzfristig ins Gesetz aufgenommene rückwirkende Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte wieder abgesetzt worden.
Nach wochenlangem Ringen ist nun eine Regelung gefunden, die für die Erneuerbare Energien Branche gut umsetzbar ist.
Insgesamt sind damit die wesentlichen Eckpfeiler für die kommenden Monate festgelegt um eine drohende Gasmangellage abzuwenden und die Energiepreise erträglicher zu gestalten. Mehr denn je kommt es im kommenden Jahr darauf an, nun auch grundlegende Veränderungen bei Einsparung, Effizienz und Erneuerbaren Energien umzusetzen.