Die Windkraft ist grundsätzlich eine sehr alte Technologie. Im Zuge der Industrialisierung, aber auch in der Landwirtschaft haben sie im letzten Jahrhundert eine weite Verbreitung gehabt. Insbesondere für mechanische Funktionen, wie z.B. das Pumpen von Wasser oder für Mahl- oder Sägevorgänge (ähnlich Wasserkraft). Der Niedergang erfolgte im Zuge der Elektrifizierung und später auch durch das billige Erdöl.
Großprojekt GROWIAN in den 70er Jahren
Im Zuge der Erdölpreiskrisen in den 70er Jahren wurde in Deutschland wieder über die Nutzung der Windkraft nachgedacht. Legendäres Beispiel ist das Großprojekt GROWIAN geworden, die 1983 als damals weltgrößte WKA in Betrieb ging und bald danach wieder den Betrieb einstellen musste, weil die Materialien nicht den Anforderungen Stand hielten (3 MW, 50 Meter Flügel, Hersteller: MAN). Aber schon vorher wurde in Dänemark – dort auch als Alternative in der dänischen Atomkraft-Debatte – in Tvind eine WKA erstellt. Deutlich kleiner (ca. 1 MW, 30 Meter Flügel) hatte die Anlage eine deutlich längere Lebenszeit.
Nach dem Scheitern des GROWIAN mit vielen Stillstandspausen und insgesamt 420 Betriebsstunden besann sich die Forschungsförderung auf kleinere Anlagen und die ersten Anlagen wurden errichtet.
Kleinere Anlagen
1990 waren 55 MW installiert und sie lieferten 0,07 TWh. Zu diesem Zeitpunkt wurden aus Marktgründen WKA natürlich nur an sehr günstigen Standorten errichtet.
In den 90er Jahren nahm der Bau von Windkraftanlagen allmählich Fahrt auf. Wesentliche Ursache war das 1991 verabschiedete Stromeinspeisungsgesetz, das erstmals Vergütungsregelungen für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien enthielt, wenn auch auf sehr niedrigem und unkalkulierbarem Niveau. (Damals war der Strommarkt noch nicht liberalisiert und die regionalen Strommonopolisten hatten bis dahin kein Interesse am Bezug von Strom aus Anlagen Dritter.)
Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG
Einen kräftigen Schub gab es dann mit der Einführung des EEG im Jahr 2000, das die Einspeisevergütung stark an den Investitions- und Betriebskosten der EE-anlagen orientierte. So hat sich die Windstromproduktion von 2000 bis 2004 annähernd verdreifacht.
Die weitere Entwicklung der Windenergie hängt stark von den jeweils festgelegten Vergütungssätzen ab. Auffallend sind noch die beiden Knicke im Zeitraum 2015 bis 2017. Sie wurden durch die Umstellung der Förderung von festgelegten Vergütungssätzen hin zum Ausschreibungsmodell verursacht.
Die EEG-Vergütungssätze sind in dieser Zeit deutlich gefallen. Beim EEG 2000 lagen sie (je nach Anlagengröße) zwischen 6,2 und 9,1 Cent/kWh.
Hier die genauere Entwicklung der Vergütungen:
(Phase: Anfangsvergütung - Grundvergütung ):
EEG 2000: 9,10 ct/kWh - 6,19 ct/kWh
EEG 2004: 8,70 ct/kWh - 5,50 ct/kWh
EEG 2009: 9,20ct/kWh - 5,02 ct/kWh
EEG 2012: 8,93 ct/kWh - 4,87
EEG 2014 (ab 1. August): 8,90 ct/kWh - 4,95 ct/kWh
EEG 2017 (ab 1. Januar): 8,38 ct/kWh - 4,66 ct/kWh
EEG 2017 (ab 1. März). 8,29 ct/kWh - 4,61 ct/kWh
EEG 2017 (ab 1. April): 8,20 ct/kWh - 4,56 ct/kWh
EEG 2017 (ab 1. Mai): 8,12ct/kWh - 4,51 ct/kWh
EEG 2017 (ab 1. Juni): 8,03 ct/kWh - 4,47 ct/kWh
EEG 2017 (ab 1. Juli): 7,95 ct/kWh - 4,42 ct/kWh
EEG 2017 (ab 1. August): 7,87 ct/kWh - 4,37 ct/kWh
EEG 2017 (ab 1. Oktober): 7,68 ct/kWh - 4,27 ct/kWh
EEG 2017 (ab 1. Januar 2018): 7,49 ct/kWh - 4,17 ct/kWh
Ausschreibungsmodell
Danach gilt für Windkraft das Ausschreibungsmodell und es gibt keine EEG-Vergütung mehr.
Technologie jetzt
Interessant auch, wie sich in dieser Zeit die Technologie weiterentwickelt hat. Im Grunde sind wir heute serienmäßig bei Anlagen, die man zu Anfang der 80er Jahre als GROWIAN geplant hat und damit gescheitert ist.
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