Seit drei Jahren gilt bundesweit ein moderner Rechtsrahmen für den Ausbau der Windenergie. Das Wind-an-Land-Gesetz und das Windenergieflächenbedarfsgesetz haben den Ländern klare Vorgaben gemacht: Mehr Windkraft ermöglichen, Planungsprozesse beschleunigen, Flächenziele erreichen. Während viele Bundesländer inzwischen deutliche Fortschritte vorweisen können, bleibt Bayern hinter seinen Möglichkeiten zurück.
Ein zentraler Grund dafür ist die weiterhin bestehende Rumpfversion der 10H-Regelung. Obwohl der Bund längst eine einheitliche Planungslogik vorgegeben hat, hält die Staatsregierung an einer Sonderregel fest, die die Steuerung erschwert und den Ausbau an vielen Stellen unnötig blockiert. Gemeinsam mit der Grünen Landtagsfraktion habe ich deshalb den Gesetzentwurf zur vollständigen Aufhebung von 10H mit eingebracht – ein klarer Schritt zu mehr Planungssicherheit und sinnvoller Standortwahl für Windenergieanlagen.
Warum 10H zum Problem geworden ist
Die derzeitige Rechtslage führt dazu, dass Windräder häufig in Wäldern errichtet werden müssen, obwohl im unmittelbaren Umfeld teilweise wesentlich geeignetere Flächen existieren. In der Praxis bedeutet das:
Im Wald gilt ein pauschaler Mindestabstand von 1.000 Metern.
Direkt angrenzende Offenlandflächen unterliegen jedoch weiterhin der alten 10H-Systematik.
Dadurch werden Anlagen unnötig in den Wald gedrängt, selbst wenn freie Flächen mit besserer Windhöffigkeit oder geringerer naturschutzfachlicher Belastung vorliegen.
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung beschreibt diesen Missstand klar: Die bestehenden Ausnahmen und Privilegierungen führen dazu, dass die Steuerung durch die Regionalplanung unterlaufen wird und in vielen Regionen Akzeptanzprobleme entstehen.
Das ist völlig widersinnig: Wenn vor einem Waldstück eine geeignete Fläche liegt, sollte diese genutzt werden können. Eine Regelung, die Anlagen zwangsläufig in den Wald verschiebt, obwohl es bessere Alternativen gibt, ist nicht mehr zeitgemäß.
Regionalplanung: Wo Bayern Tempo macht – und wo nicht
In Franken funktioniert die Regionalplanung vielerorts bereits gut. Dort gibt es klare Pläne und definierte Vorranggebiete. Doch gerade im Süden Bayerns zeigt sich ein strukturelles Problem: Einige Planungsverbände kommen seit Jahren kaum voran. Wiederkehrende Verzögerungen, politische Zurückhaltung und Wahlzyklen führen dazu, dass große Gebiete weiterhin ohne klare Steuerung bleiben.
Die Folge: In diesen Regionen können Projektierer Anlagen fast ausschließlich in Waldgebieten realisieren, weil geeignete Offenlandflächen wegen 10H rechtlich blockiert bleiben. Beispiele aus den Regionen Donau-Wald oder Augsburg zeigen, wie dadurch ein regelrechter Druck auf Waldgebiete entsteht – teils mit massiven Konflikten vor Ort.
Unser Gesetzentwurf: Ein klarer Schritt Richtung Steuerung und Entbürokratisierung
Mit der vollständigen Aufhebung von Art. 82 BayBO beseitigen wir die bayerische Sonderregel und schaffen einen rechtlich klaren Rahmen für neue Windkraftprojekte. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor:
einen einheitlichen Abstand von 800 Metern zur Wohnbebauung – ein Wert, der der Praxis der meisten Regionalplanungsverbände entspricht
eine Entlastung der Wälder, weil auch andere Flächen einfacher nutzbar werden
eine deutliche Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens
ein klares Signal an die Planungsverbände, ihre Verantwortung wahrzunehmen und regional geeignete Vorranggebiete auszuweisen
Der Entwurf erläutert ausdrücklich, dass die bisherige Abstandsregel Projekte in wirtschaftlich sinnvollen Lagen verhindert und damit den Ausbau unnötig verlangsamt.
Was mir persönlich wichtig ist
In meiner Rede im Plenum habe ich deutlich gemacht:
Wir brauchen Tempo bei den Regionalplänen – gerade dort, wo bisher kaum Fortschritte erzielt wurden. Denn sobald ein Regionalplan aufgestellt ist, hat 10H dank dem Wind-an-Land-Gesetz keine Wirkung mehr.
10H muss vollständig fallen, um einen fairen Wettbewerb zwischen Wald- und Nichtwaldflächen zu ermöglichen.
Windenergie darf nicht aus politischen Gründen in bestimmte Gebiete gedrängt werden. Entscheidend sind Eignung, Abstand zur Wohnbebauung und Akzeptanz vor Ort.
Bayern muss endlich aus seiner Schieflage herauskommen: Während andere Bundesländer ihre Ziele bereits erfüllen, läuft Bayern weiter hinterher.
Ich habe zudem darauf hingewiesen, wie missverständlich es ist, Windräder pauschal als Gefahr darzustellen. Viele Kommunen stehen längst bereit, geeignete Flächen zur Verfügung zu stellen, und wollen aktiv zur Energiewende beitragen. Diese Bereitschaft sollten wir stärken – nicht ausbremsen.
Die Aufhebung der 10H-Regelung ist ein notwendiger und überfälliger Schritt. Sie ermöglicht:
bessere Standortentscheidungen
mehr Akzeptanz durch sinnvolle Planung
weniger Druck auf Wälder
mehr Beschleunigung beim Ausbau der Erneuerbaren
eine verlässliche und moderne Energiewende in Bayern
Ich setze mich weiterhin mit voller Kraft dafür ein, dass Bayern sein enormes Potenzial endlich ausschöpft – damit wir die Energiewende voranbringen, unsere Wälder schützen und eine nachhaltige Zukunft für unser Land schaffen.




