Wieder nur viele Ankündigungen und wenig Verbindliches im neuen Klimagesetz

Da kann alles auf dem Kopf stehen, aber Bayern bringt keinen Klimaschutz zustande. Meine Einschätzung nach der ersten Lesung des Bayerischen Klimagesetzes: Mit einem Teelöffel kann man kein Meer auslöffeln!

Erneuerbare Energien brauchen jetzt einen Schub ©geralt; pixabay.com

Pressemitteilung: Gestern wurde der neue Entwurf für ein Bayerisches Klimagesetz im Plenum beraten. Im April 2021 - also vor mehr als einem Jahr kündigte Ministerpräsident Markus Söder eine Generalrenovierung des bayerischen Klimagesetzes an. Ausgegangen war der bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Über ein Jahr haben wir nun gewartet - aber was hat uns die Staatsregierung nun vorgelegt? Klimagesetz kann man das nicht nennen, was der Umweltminister heute im Plenum heruntergerattert hat. Es sind nach wie vor keine verbindlichen Maßnahmen enthalten, keinen Zeitplan, nichts Handfestes. Das ist keine Generalrenovierung. Das ist nur Pfusch am Bau. Eine neue Auflage des Ankündigungsministerpräsidenten Markus Söder. 

Dabei sind die Herausforderungen so gewaltig und ein wirksames Klimagesetz so nötig. Schaut man nur auf das letzte Jahr, so sind da die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal, neue Hitzerekorde und überall Trockenheit und Dürre, der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die Offenbarung unserer Abhängigkeit von Öl und Gas – gerade bei uns in Bayern. Weitere Warnungen auf tausenden Seiten des Weltklimarates, Waldbrände in Deutschland, Gletscherabbrüche -  es vergeht keine Woche ohne neue Schreckensmeldungen, ohne neue Rekorde. 

Ein Klimagesetz muss diese aktuelle Situation aufgreifen, muss endlich die Abkehr von fossilen Energien einleiten, die Energiewende, die Wärmewende , die Verkehrswende. Die Menschen sind dazu bereit – sie spüren die Klimakrise und die Energiekrise hautnah. Jetzt ist der politische Moment diese Kehrtwende einzuleiten! Jetzt ist das Fenster offen für eine echte Wende. 

Dieser Entwurf des Klimagesetzes nutzt diese Chance aber nicht im geringsten - dieses Nicht – Nutzen ist fatal und ein Vergehen an den kommenden Generationen.Die Entwicklung der letzten Jahre beim Energieverbrauch ist in Bayern mehr als beschämend. Der Endenergieverbrauch in Bayern ist seit 2010 um weitere 5,5 % gestiegen. Die erneuerbaren Energien nahmen aber nur um rund 3 % zu. Und so schafft es der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht einmal, den Zuwachs am zusätzlichem Energieverbrauch auszugleichen. Der Verbrauch an Öl und Gas steigt von Jahr zu Jahr weiter an, wie die Berichte des Leipzig Institutes im Auftrag der Staatsregierung zeigen. Da muss doch nun endlich ein Ruck durch die Staatsregierung gehen und die Zeichen auf Energieeinsparung, Ausbau erneuerbarer Energien und Klimaschutz stehen. 

Vergleicht man das alte Gesetz mit dem nun vorgelegten Entwurf, so stellt man jedoch fest, dass dies nicht ernst genommen wird.

Nur eine Handvoll Punkte wurden ergänzt: 
  1. 65 % Ziel bis 2030 – aber die Staatsregierung bezieht es auf die Einwohner und so sind es unterm Strich nur 60 %. So unterläuft sie sogar das Bundesklimagesetz, das die CSU selbst im Juni 2021 beschlossen hat.
  2. KLIMANEUTRAL 2040: das ist gut, aber ohne Maßnahmen auch nur ein leeres Versprechen.
  3. Koordinierungsstab: hier soll die erste Evaluierung erst 2025 erfolgen – viel zu spät
  4. Erneuerbare Energien sind im öffentlichen Interesse: das hat der Bund bereits beschlossen – Wiederholung schadet nicht – bringt aber auch wenig.
  5. Solarpflicht: sie soll nur für Gewerbe gelten und der Beginn wurde nochmal weiter nach hinten geschoben.

Das alles ist maximal dünn.

Die Liste was fehlt ist dafür umso länger: 
  • Die Bundesländer haben eine herausragende Zuständigkeit bei den Kommunen, der Regionalplanung und dem Baurecht – also auch dem Wärmebereich. 
    Auch hier gibt es keine klaren Vorgaben im neuen Gesetz. Für die Kommunen gibt es nach wie vor nur Empfehlungen und ein laues Förderprogramm. Die Klimalotsen wurden sogar wieder gestrichen.
  • Es gibt nichts zum Thema Regionalplanung: keine Ausweisung von Flächen für Sonne und Wind.
  • Die Wärme ist die größte Baustelle im Klimabereich. Aber hier ist im Entwurf nur ein lächerliche Halbsatz enthalten. Die Kritik der Verbände und der Expert*innen bei der Anhörung zum letzten Klimagesetz waren niederschmetternd: keine Verbindlichkeit, keine Maßnahmen, keine Erfolgskontrolle. Der neue Entwurf enthält hier keinerlei Verbesserungen. 
  • Das Klimaschutzprogramm ist zwar auf 150 Maßnahmen aufgebläht, aber relevante Maßnahmen, die wirklich etwas für den Klimaschutz bringen, sind nicht dabei. 
  • Die Mitgliedschaft in der Bodenseekonferenz oder die Mitgliedschaft in der Allianz für Klima und Entwicklung des BMZ werden aufgeführt und so die Anzahl an vermeintlichen Maßnahmen hochgetrieben.
  • Viele Maßnahmen sind genannt, die überhaupt nicht mit einer Finanzierung im Haushalt hinterlegt sind. Seit 2019 steht z.B. im Klimaschutzprogramm der Punkt „Pilotprojekte zur Dekarbonisierung“. Bis heute ist nur der Titel im Haushalt genannt – aber anstatt einem Betrag, ist im Haushaltsplan nur ein Strich zu finden.
  • Andere Ideen werden geklaut.  Energieeffizienz in Unternehmen ist ein europäisches Programm. Es steht zwar im Klimaschutzprogramm – der bayrische Beitrag dazu ist aber bei Null. Und von den 100 Windrädern in den Staatsforsten ist auch 3 Jahre nach ihrer Ankündigung nichts geschehen.

Es ist einfach nichts Substanzielles im Klimagesetz, es ist nichts Greifbares im Klimaschutzprogramm, das eine echte Trendumkehr einleiten könnte. 

Mit einem Teelöffel kann man kein Meer auslöffeln! Dieser Entwurf hat nicht einmal den Namen Klimagesetz verdient. 

In unserem grünem Klimagesetz haben wir gezeigt, was in einem wirksamen Klimagesetz enthalten sein muss. In unserer Studie, die wir vor 4 Wochen vorstellten, führten wir die großen Stellschrauben für den Klimaschutz auf. Die genannten 23 Maßnahmen würden alleine rund 50 % der notwendigen CO2-Einsparungen bis 2030 erreichen. Es geht – aber nur mit klaren und verbindlichen Maßnahmen.

Viel wird von CSU- und FW-Fraktionen und dem Kabinett über Windkraft gesprochen. Im Klimagesetz findet sich hier jedoch nichts. Ich finde es dramatisch, dass nicht einmal jetzt, in dieser fundamentalen Energie- und Klimakrise, es die CSU und FW schaffen, aus ihrer verbohrten Haltung rauszukommen und 10H abzuschaffen.

Aber heute wurde von der Bundesregierung das "Wind-an-Land-Gesetz " beschlossen. Die Staatsregierung muss sich beugen – endlich ist 10 H Geschichte – endlich bekommt die Windkraft in Bayern wieder eine Zukunft. Der Dank gilt Robert Habeck und der Ampelregierung. 

Wir fordern von der CSU, den FW und der Staatsregierung dringend die Sommerpause zu nutzen und wenigstens folgende drei Punkte aufzunehmen:
  1. Die Staatsregierung schreibt ihre eigene Ankündigung vom letzten Dienstag, der Verdopplung der erneuerbaren Energien bis 2030, klar fest. Im Art. 5 soll der Zubau festgehalten werden, von derzeit 40 Terrawattstunden auf 80 TWh im Jahr 2030. 
  2. Die Regionalplanung bekommt einen eigenen Artikel im Klimagesetz, in dem die Ausweisung von einem Prozent der Landesfläche für Solaranlagen und 1,8 % für Wind festgeschrieben wird. 
  3. In einem Stufenplan wird eine Sanierungspflicht für vermietete Gebäude festgehalten. 

Allein diese drei verbindlichen Maßnahmen haben alleine das Potenzial die bayrischen Emissionen um rund ein Drittel zu senken.

Klimaschutz geht – aber es braucht Entschlossenheit und Überzeugung

Dazu fordere ich die Staatsregierung auf: "Machen Sie über die Sommerpause eine Generalrenovierung dieses läppischen Entwurfes. Bayern braucht endlich ein wirksames Klimagesetz. Das ist unsere Verantwortung für unsere Kinder und Kindeskinder“, so Stümpfig.


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