Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis Oktober 2022 den lange angekündigten Masterplan Geothermie vorzulegen. Bestandteil des Masterplans sollen Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung, Vereinfachung der Verfahren auf Genehmigungsseite, eine flächendeckende Erkundung der Tiefengeothermie in ganz Bayern und eine deutliche Aufstockung der Förderung für Geothermieprojekte bzw. Wärmenetze sein.
Begründung:
Geothermie birgt gerade in Bayern ein enormes Potenzial. Diesen Schatz im Untergrund gilt es zu heben. Die Einsparungen von fossilen Brennstoffen und die Potenziale für den Klimaschutz sind enorm. Die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl kann so stark reduziert werden.
Am 11.10.2019 wurde von Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Hubert Aiwanger die Vorlage eines Masterplans Geothermie angekündigt. Nahezu drei Jahre später liegt dieser Plan immer noch nicht vor. Eine weitere Verzögerung gilt es unbedingt zu vermeiden.
In den letzten Jahren gab es noch mehr Ankündigungen der Staatsregierung zu Geothermie. Auch bei der Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder am 21.07.2021 wurde angekündigt, dass Geothermie einen Anteil von 25 Prozent der Wärmemenge bereitstellen soll. Die Zeiten der reinen Ankündigungen müssen vorbei sein. Die Klimakrise und die fossile Energiekrise sind tatkräftig anzupacken.
Ohne Wärmenetze keine Nutzung von Tiefengeothermie. Eine kommunale Wärmeplanung ist die Grundlage für Konzeption von Wärmenetzen. Dies ist durch die Staatsregierung einzuleiten, wie es z. B. Baden-Württemberg seit Jahren umgesetzt hat.
Tiefengeothermie hat nicht nur in Südbayern ein großes Potenzial. Die Staatsregierung soll eine flächendeckende Erkundung der Tiefengeothermie in ganz Bayern in Auftrag geben.
Eine Förderung von Wärmenetzen und Geothermie ist angepasst an die Bundesförderung zu entwickeln. Die Mittel zur Förderung von Geothermie sind deutlich aufzustocken.
Zudem sind alle Möglichkeiten zu nutzen, die Verfahren für den Ausbau der Geothermie zu vereinfachen.
Der Masterplan Geothermie muss all diese Punkte aufgreifen und soll bis spätestens Oktober 2022 vorgelegt werden.
- Den Antrag können Sie hier als pdf laden
- Den Verlauf in den Gremien können Sie hier verfolgen, Antrag 18/23387