Erheblicher Radioaktivitätsaustritt am Forschungsreaktor Garching

Meine Forderung: "Komplette Aufarbeitung der Schadensursache. Umrüstung auf niedrig angereichertes Uran jetzt einleiten! Der illegale Betrieb ist endlich einzustellen!"

Gefährliche Schlamperei

Nach einer Mitteilung der TU München war die erlaubte Jahresmenge zur Abgabe des radioaktiven Isotops C 14 bereits im April um über 15 % überschritten worden. Nach Auskunft des Bayerischen Umweltministeriums wurde bei einem Trocknungsvorgang die radioaktive Luft direkt in die Lüftung eingeleitet und die vorhandene Abscheideeinheit nicht angeschlossen. Der Trocknungszyklus dauerte fünf Tage und offensichtlich ist dieser Fehler in den gesamten fünf Tagen niemandem aufgefallen und auch nicht bei der Beendigung des Zyklus.

Bei einem – wegen einer eintägigen Unterbrechung - sechs Tage anhaltenden Fehler stellt sich die Frage, ob es im Garchinger Forschungsreaktor bei der Behandlung von radioaktiv belastetem Material einen Hauch von „Vier-Augen-Prinzip“ gibt und wo in diesen sechs Tagen eigentlich die Bayerische Atomaufsicht war.

Bereits im April Überschreitung des Jahresgenehmigungswertes für C-14 beim Forschungsreaktor FRM II

Obwohl sowohl Betreiber, als auch das Umweltministerium, keine konkreten Zahlen nennen, ist davon auszugehen, dass hier innerhalb von sechs Tagen ein wesentlicher Teil der gesamten erlaubten Jahresmenge an die Umgebung abgegeben wurde und es somit innerhalb einer relativ kurzen Zeit zu einer erheblichen Belastung der Umwelt kam.

Die Bedeutung des Vorfalls zeigt sich auch darin, dass dieser Vorfall als „Eilt“ eingestuft wird. In den vergangenen vier Jahren hat es deutschlandweit insgesamt nur vier „Eilt“-Ereignisse gegeben (bei insgesamt weit über 250 meldepflichtigen Ereignissen). Erfahrungsgemäß sind auch im langjährigen Mittel ca. 1 bis 2 % aller meldepflichtigen Ereignisse sogenannten „Eilt“-Ereignisse, worin sich die besondere Bedeutung der Vorfälle ausdrückt.

Erstaunlich ist, dass dieser Fehler bereits in der vierten Märzwoche passiert ist. Die Überschreitung des Jahresgenehmigungswerts wurde aber angeblich erst am 14. Mai festgestellt. Die C14-Bilanzierung erfolgte angeblich vierteljährlich und muss seit April monatlich durchgeführt werden. Es liegt daher die Vermutung nahe, dass bereits im April bekannt war, dass man sich dem C14-Grenzwert aufgrund der Schlamperei im März stark angenähert hat, aber trotzdem wurde in der ersten Aprilwoche noch ein weiterer Trocknungszyklus durchgeführt. Spätestens dann wurde der Grenzwert gerissen und nun Mitte Mai gemeldet.

Eine Serie von Pannen

Und dieser Vorfall mit C14 ist nicht der erste in der Geschichte des Garchinger Forschungsreaktors. Bereits im November 2012 wurde ein laufender Reaktorzyklus wegen hoher C14-Emissionen vorzeitig abgebrochen. Damals wurde festgestellt, dass die Betreiberangaben über die C14-Emissionen nicht mit den Messwerten der kontrollierenden Behörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, übereinstimmten. Nach einer Untersuchung mussten die Garchinger Reaktorbetreiber ihre Messwerte korrigieren. In diesem Zusammenhang wurde angeordnet, dass eine Vorrichtung zur Rückhaltung des C14 eingerichtet werden muss. Diese Vorrichtung wurde nun offensichtlich im März ignoriert.

Außerdem wurde bereits damals angeordnet, dass die Monitoringmessungen von C14 zeitlich verdichtet und ausgedehnt werden müssen. Die Bilanzierung musste ab Oktober 2012 monatlich, statt bis dahin vierteljährlich erfolgen. Davon ist man offensichtlich wieder abgekommen und führt sie nun im April 2020 erneut wieder ein.

Umstellung auf niedriger angereicherte Brennstäbe muss endlich erfolgen

Der Vorfall zeigt deutlich: Es gib dort kein tragfähiges Sicherheitskonzept und keinen Kontrollautomatismus, der einfache menschliche Fehler auffängt. Das ist bei einem Atommeiler untragbar und muss Konsequenzen haben! Gleichzeitig müssen wir eine grundlegende politische Debatte über den Forschungsreaktor führen. Für den derzeitigen Betrieb mit hoch angereichertem, waffenfähigem Uran gibt es keine rechtlich gültige Genehmigung. Damit muss jetzt endgültig Schluss sein.  Die TUM ist in der Pflicht, die vor siebzehn Jahren angeordnete Umstellung auf niedriger angereicherte Brennstäbe, endlich zu vollziehen.

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