Wasserkraft erhalten und ökologisch verträglich modernisieren

Die klimaneutrale Stromproduktion aus Wasserkraft liefert heute und in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Wasserkraftwerke haben gute Aussichten für die Zukunft.

Wasserkraftwerk Fluhmühle an der Iller mit Fischtreppe; ©Foto: Katharina Peuker
Wasserkraftwerk Legau an der Iller mit ökologisch gestalteter Fischtreppe; ©Foto: Katharina Peuker

Der Beschluss im Bundestag des großen Energiepakets vom 7. Juli 2022 sieht vor, dass die EEG-Vergütung für die Wasserkraft so bleibt wie bisher. 

In dem beschlossenem Gesetzespaket soll der Anteil von Wind-, Solar- und Wasserkraft und anderen erneuerbaren Energiequellen bis 2030 auf 80 Prozent des Stromverbrauchs steigen. Zuletzt lag er bei knapp der Hälfte. Und auch der Betrieb kleiner Wasserkraftwerke soll weiter gefördert werden. Entgegen ursprünglichen Plänen der Berliner Ampelkoalition sollen nun auch künftig kleine, neue und modernisierte Wasserkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 500 Kilowatt im EEG bleiben.

Wichtig ist uns weiterhin, dass die Direktvermarktung - wo es geht - unterstützt wird und die Ertüchtigung hin zu noch ökologischeren Anlagen gefordert wird. Außerdem wird die Erzeugung von Wasserkraftstrom - genauso wie Sonne und Wind - als überragendes öffentliches Interesse eingestuft. 

Ich habe mich dafür eingesetzt, dass unser Bestand an Wasserkraftanlagen in dieser Form erhalten bleiben kann und auch eine Leistungserhöhung möglich ist - ohne Restlaufzeiten im EEG entzogen zu bekommen. Der Beschluss geht drüber sogar noch hinaus. Ich freue mich über die Beschlüsse der Ampel zur weiteren Förderung der kleinen Wasserkraft - einen Neubau kleiner Wasserkraftanlagen sehe ich jedoch kritisch (ausser Spezialfälle wie weiter unten aufgeführt).

Die klimaneutrale Stromproduktion aus Wasserkraft in Bayern ist heute auch ohne Förderung schon wirtschaftlich tragfähig. Aktuell ist die Direktvermarktung sogar profitabler als die Vergütung über das EEG. Deshalb war die Aufregung über den ursprünglichen Entwurf hochgespielt - es hätte ohnehin nur wenige Anlagen betroffen und diese haben über die Direktvermarktung gute Alternativen. 

Sachstand Wasserkraft in Bayern

Die Wasserkraft stellt in Bayern eine wichtige Energiequelle dar, die bereits seit über 100 Jahren traditionell genutzt wird. Heute bestehen in Bayern über 4.200 Wasserkraftanlagen, die mit rund 11 TWh ca. 15 % unseres bayerischen Stromverbrauchs decken. Kleine Anlagen mit einer Leistung unter 500 kW machen dabei zwar 93 % der Gesamtanlagen aus, aber produzieren mit 0,9 TWh lediglich 8 % des Wasserkraftstroms. Auch wenn der Hauptanteil über größere Kraftwerke gedeckt wird, leisten kleine Anlagen einen sehr wichtigen Beitrag, u.a. hinsichtlich der Netzstabilität und jahrzehntelanger zuverlässiger Lieferung.

Allerdings sind in Bayern die technisch-wirtschaftlich und ökologisch nutzbaren Potenziale ausgeschöpft und daher Neubauten nur noch in wenigen Einzelfällen möglich. Fließgewässerkraftwerke auf der Sohle der Gewässer können an manchen Stellen sinnvoll sein, wenn z.B. eine Eintiefung des Fließgewässers stattfindet. Neubauten sind nur noch genehmigungsfähig, wenn ein Querbauwerk beseitigt wird. Das ist auch die Aussage des Verbandes VBEW (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. ) und dem Wasserkraftexperten Albert Schleich. Anstatt Neubau soll der Fokus auf der Modernisierung und der Leistungserhöhung an vorhandenen Standorten gelegt werden. 

Vor- und Nachteile einer jeden Erzeugungsform müssen immer gut abgewogen werden. Den oben dargestellten, überschaubaren Vorteilen der klimaneutralen Stromerzeugung durch die kleine Wasserkraft, stehen Nachteile bei der Ökologie entgegen. So befindet sich ein Großteil der Fischarten auf der roten Liste und viele Fische sterben durch Turbinen. Darüber hinaus wird die Durchgängigkeit behindert und es kommt zur Verschlammung der Flüsse. Diese Nachteile gilt es zu reduzieren durch Maßnahmen, wie sie das Wasserhaushaltsgesetz vorschreibt. 

Unser grünes Ziel: Bestand erhalten, modernisieren + ökologisch verbessern 

Gemeinsam mit meiner Fraktion setze ich mich dafür ein, dass der Bestand erhalten und weitgehend und schnell sowohl technisch als auch ökologisch modernisiert wird. 

Ohnehin schreibt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie eine ökologische Verbesserung vor – und das WHG gilt für Anlagen im EEG und außerhalb.

Ausblick

Die Direktvermarktung von Strom aus Wasserkraft wird zunehmend höhere Erträge erzielen als die Grundvergütung über das EEG. Somit wäre auch ein mittelfristiges Auslaufen des EEG keine Gefahr für den Weiterbetrieb bestehender Wasserkraftanlagen. Für die Betreiber wäre es aber heute schon angeraten z.B. mit den örtlichen Stadtwerken mehrjährige Verträge abzuschließen.

Ich bin mir sicher: unsere Wasserkraftwerke haben eine gute Zukunft vor sich. Die zuverlässige Stromlieferung macht sie zu sehr gesuchten Produzenten. 

Weitere Infos und Quellen: 
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