Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, für das Walchenseekraftwerk
- unverzüglich den Heimfall der Wasserrechte ab 2030 auszusprechen,
zu bezahlende Ausgleichsleistungen für noch nicht abgeschriebene Anlagenbestandteile zu errechnen,
mögliche Ausgleichszahlungen für Grundstücke zu errechnen,
mögliche Ausgleichszahlungen für noch nicht abgeschriebene Instandhaltungsmaßnahmen zu errechnen.
Begründung:
Die Staatsregierung hat bereits das Auslaufen der Wasserrechte für das Walchenseekraftwerk im Jahr 2030 fristgerecht angekündigt. Nicht nur einige Oppositionsfraktionen, sondern auch die regierungstragenden Fraktionen im Landtag haben sich dafür ausgesprochen, die Uniper Wasserkraftwerke in Staatsbesitz zu übernehmen. Daher ist es jetzt im Interesse aller, den möglichen Übernahmepreis aller Werke durch sich automatisch ergebende Übergaben einzelner Anlagen zu verringern. In logischer Konsequenz müssen nun die konkreten Übernahmebedingungen geklärt und insbesondere notwendige Ausgleichszahlungen des Freistaates an die jetzige Betreiberin errechnet werden.
→ Über den Beratungsverlauf des Antrags 18/29763 in den Gremien können Sie sich hier informieren