Pandemie und Gemeinschaftsunterkünfte – Antwort des Regierungspräsidenten

Die Hygienepläne wurden angeblich nochmals überarbeitet und um ein Lüftungskonzept, präventive Maßnahmen, einen Reinigungsplan und einen Ablaufplan für Covid-19-(Verdachts-)fälle ergänzt. Auch für dezentrale Unterkünfte.

©Foto CC0: emecortes; pixabay.com©Foto: Eigene Aufnahme

Im Dezember 2020 teilte ich mit, dass ich mich bei Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer nach der Umsetzung des Rahmenhygienekonzepts Asylunterkünfte (Rahmenhygienekonzept Asylunterkünfte - Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege vom 23. September 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 553) erkundigte.

Dieses Rahmenhygienekonzept sieht vor, dass für jede Unterkunft ein Schutz- und Hygienekonzept zum Schutz vor Covid-19 zu erstellen bzw. der bestehende Hygieneplan entsprechend zu ergänzen ist und dass dieses Hygienekonzept einen auf die jeweilige Unterkunft abgestimmten Ablaufplan bzw. Handlungsanweisungen für den Fall des Auftretens von Covid-19-Fällen enthalten soll. Des Weiteren sind für besonders gefährdete Personen gesonderte Unterbringungskapazitäten vorzuhalten, welche eine Separierung ermöglichen. 

Mit Schreiben vom 09.12.2020 teilt der Regierungspräsident mit, dass die Vorgaben des Konzepts in den von der Regierung betriebenen Unterkünften umgesetzt seien. Die vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigten Hygienepläne wurden nochmals überarbeitet und um ein Lüftungskonzept, präventive Maßnahmen, einen Reinigungsplan und einen Ablaufplan für Covid-19-(Verdachts-)fälle ergänzt. Dies treffe auch auf die dezentralen Unterkünfte zu.

Da die baulichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich seien, werde die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend angepasst. Bereits zu Beginn der Pandemie sei, wo immer dies möglich war, eine Entzerrung der Zimmerbelegung vorgenommen worden, wobei das besondere Augenmerk den vulnerablen Asylbewerber*innen gegolten habe. Diesen Betroffenen sei frühzeitig eine andere Wohnmöglichkeit mit geringerem Infektionsrisiko, nach Möglichkeit in eigenen abgeschlossenen Wohneinheiten angeboten worden. Dieses Angebot sei aber nicht von allen vulnerablen Bewohner*innen angenommen worden, weshalb eine zusätzliche Quarantäneunterkunft in Ansbach vorgehalten werde. Zudem überwache das Sicherheitspersonal die Einhaltung der Hygieneregeln und es werde an die Eigenverantwortlichkeit der Bewohner*innen appelliert.

Soviel in seinem Antwortbrief. Die sehr allgemeinen Ausführungen nach dem Motto "alles in bester Ordnung" kann ich natürlich nicht im Detail überprüfen. Uns sind aber mehrere Fälle bekannt, wo es nicht funktioniert. Ich werde mich hier nochmals an den Regierungspräsidenten wenden und die uns bekannten Missstände auflisten. Die Aussage, dass vulnerablen Personen einen Wohnmöglichkeit angeboten wurde, stimmt auf jeden Fall nur teilweise. Und die Liste kann man fortschreiben. 
Für Rückmeldungen bin ich da sehr dankbar. 
 

 


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