Dezentrale Unterbringung für Geflüchtete

Um Unterkünfte für Geflüchtete nicht länger zu potenziellen Corona-Hotspots zu machen und auch besonders gefährdete Personen besser zu schützen, bin ich in meiner Wahlkreisregion aktiv geworden.

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Aufgrund der Frage besorgter Asylhelfer:innen nach dem Bestehen von Pandemieplänen für die Asylbewerberunterkünfte in Stadt und Landkreis Ansbach und deren Bericht von z.T. ungeordneten Verhältnissen in den Unterkünften, die ihre Betreuten ihnen nach dem Auftreten einiger positiver Covid-19-Fälle schilderten und dem Verweis auch auf das Rahmenhygienekonzept Asylunterkünfte der Staatsregierung vom 24.09.2020 schrieb ich Regierungspräsident Dr. Bauer und fragte nach der Umsetzung der Vorgaben des Konzepts in den Unterkünften, auch im Hinblick auf die Behandlung besonders gefährdeter Personen.

An den Landrat Dr. Ludwig appellierte ich bereits im Juli, bestehende Mietverträge für Wohnungen Geflüchteter in der derzeitigen Situation auf keinen Fall zu kündigen, um entzerrte Unterbringungsmöglichkeiten in der Pandemiesituation zu gewährleisten. Im Sommer wurden aber immer wieder Geflüchtete verlegt und bisher einzeln belegte Doppelzimmer wieder doppelt belegt. Das ist ein No-Go in der Pandemie Zeit. Diese Verlegungenm haben jetzt aufgehört - zumindest habe ich von keinen im November/DEzember erfahren. Ich hoffe, dass die Forderungen beim Landrat ankamen. 

Auch meine Fraktionskollegin Gülseren Demirel, MdL, forderte mit weiteren Fraktionskolleg:innen der Grünen vergangene Woche Bayerns Bezirksregierungen auf, die Unterbringungskapazitäten auszuweiten.

Das Robert-Koch-Institut hat im Übrigen in Asylunterkünften ein überdurchschnittlich erhöhtes Infektionsrisiko festgestellt. Die Wissenschaftler*innen des RKI führen dies auf die dichte Belegungssituation zurück. Sie vergleichen die Situation in Gemeinschaftseinrichtungen mit Seniorenheimen, die schnell zu Hotspots werden können. Außerdem wird kritisiert, dass meistens gleich die ganze Unterkunft unter Quarantäne gestellt werden muss, wenn ein Geflüchteter positiv getestet wurde. Da eine Ausweitung der Unterbringungskapazität aufgrund des angespannten Mietmarkts in Bayern schwierig ist, sollen Geflüchtete auch Hotels und Pensionen in der Nähe der Unterkünfte untergebraucht werden. So können vor allem Risikogruppen besser geschützt und die Belegungsdichte entzerrt werden. Dem Verfassungsausschuss liege dazu ein Antrag vor.

Das Rahmenhygienekonzept für Asylunterkünfte (s.o.) sieht vor, dass für jede Unterkunft ein Schutz- und Hygienekonzept zum Schutz vor Covid-19 zu erstellen bzw. der bestehende Hygieneplan entsprechend zu ergänzen ist und dass dieses Hygienekonzept einen auf die jeweilige Unterkunft abgestimmten Ablaufplan bzw. Handlungsanweisungen für den Fall des Auftretens von Covid-19-Fällen enthalten soll. Des Weiteren sind für besonders gefährdete Personen gesonderte Unterbringungskapazitäten vorzuhalten, welche eine Separierung ermöglichen.


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