Grüner Gesetzentwurf für ein Bayerisches Wärmegesetz

Der Wärmebereich ist verantwortlich für die höchsten Treibhausgasemissionen. Der Freistaat soll seine großen Gesetzgebungskompetenzen endlich nutzen. Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2040.

Verteilung Treibhausgase Bayern; ©eigene Grafik Martin Stümpfig
Der Energie-3-Sprung - durch kluge Kombination gelingt der große "Sprung" und damit eine besonders wirkungsvolle und dauerhafte Minderung der CO2-Emissionen; ©eigene Grafik Martin Stümpfig

Pressemitteilung: Der Wärmebereich ist verantwortlich für die höchsten Treibhausgasemissionen in Bayern und hier liegen auch enorme Potenziale zur Einsparung von Öl und Gas. „Obwohl die bayrische Staatsregierung im Wärmebereich große Gestaltungskompetenzen hätte, werden diese bisher kaum genutzt. Ohne hier aber Einsparungen zu erreichen, werden wir unsere Klimaziele niemals erreichen und wir bleiben ewig in der Abhängigkeit von autoritären Rohstoffländern. Damit sich dies schnell ändert, haben wir ein umfassendes Wärmegesetz erarbeitet. Oberstes Ziel ist die Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2040", so Stümpfig. 

Die Kernpunkte unseres Wärmegesetz sind Maßnahmen im vermieteten Gebäudebestand. Hier sollen bis 2030 die besonders schlechten Mietsgebäude – rund die Hälfte des Bestandes – gemäß einem Stufenplan saniert werden. „Das Prinzip des Dreisprungs ist die Grundlage: in einem ersten Schritt wird der Energiebedarf durch eine Dämmung des Gebäudes reduziert. Effiziente Anlagentechnik und Wärmeverteilung ist der zweite Schritt. Die notwendige Restenergie wird durch erneuerbare Energien gedeckt, so Stümpfig.

Die Kommunen spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie steuern den Ausbau z.B. durch die Erstellung von Wärmeplänen und die Festlegung, wo Wärmenetze ausgebaut bzw. entstehen sollen. Die Wärmenetze werden auf Basis Erneuerbarer Energien wie Geothermie, Sonne und Biomasse und der Nutzung von Umweltwärme betrieben. 

Die Anfangsinvestitionen sind bei den genannten Zielen groß. Mittel- und langfristig ist die Reduzierung des Verbrauchs und die Umstellung auf Erneuerbare Energien aber nicht nur die beste Lösung für das Klima und für den Erhalt der Bausubstanz, sondern auch für dauerhaft bezahlbare Wärmekosten. Während die erneuerbaren Energien die Energiepreise in vergangenen Jahren immer weiter gesenkt haben, explodieren die Kosten fürs Heizen mit Öl und Gas. "Für faire und gerechte Mietpreise ist eine vorausschauende und ambitionierte Wärmepolitik kein Hindernis, sondern eine Voraussetzung", so Stümpfig. 

„Die Anfangsinvestitionen wollen wir gerecht zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und dem Staat aufteilen. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene beinhaltet hier wichtige Schritte. Der Freistaat soll nun ebenfalls einen Beitrag leisten, um weiteren Ausgleich zu schaffen. Wir fordern die Einrichtung eines im Gesetz genannte Wärmefonds in Bayern mit jährlich 300 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen mit Wohneigentum aber ohne finanzielle Mittel", so Stümpfig. 

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine macht deutlich, dass wir uns sehr schnell aus der hohen Importabhängigkeitinsbesondere von russischem Erdgas lösen müssen. Die Reduktion des Erdgasbedarfs in Bayern ist deshalb von entscheidender Bedeutung. „Bei Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen im vermieteten Gebäudebestand – im ersten Schritt bis 2030 sieht das Wärmegesetz Maßnahmen bei der energetisch schlechteren Hälfte der vermieteten Gebäude vor – könnten jedes Jahr rund 7 Terawattstunden Erdgas eingespart werden. Durch die Sanierung der bayerischen Schulen würden sich weitere 1,9 TWh Gas einsparen lassen. Nutzen wir das erschließbare Abwärmepotenzial der Industrie und ersetzen wir weitgehend die 30 % Erdgasnutzung in der Fernwärme, so können weitere 2,8 TWh Erdgas eingespart werden.

"In Summe sind es allein durch diese vier genannten Maßnahmen Einsparungen beim Erdgas von rund 12 Terawattstunden. Das sind deutlich mehr als 10 % unseres jährlichen, bayrischen Gasverbrauchs.  Gleichzeitig werden durch diese vier Maßnahmen auch über 5 Millionen Tonnen CO2 – rund 5 % der bayrischen Gesamtemissionen - eingespart", so Stümpfig.

„Das novellierte Klimagesetz der Staatsregierung enthält im Entwurf keinerlei konkrete Punkte zum Thema Gebäudesanierung, Wärmeplanung oder Anhebung der Sanierungsrate. Dieses hohe Potenzial für den Klimaschutz und für die Reduktion unserer Rohstoffabhängigkeiten muss aber angepackt werden. Die bayerischen Klimaziele sind nicht erreichbar, wenn der größte Bereich, die Wärmeversorgung unserer Gebäude, außen vor bleibt. Mit dem Gesetzentwurf, der nächsten Dienstag (26.4.22) im Landtag abgestimmt wird, zeigen wir, wie die große, bisher ungenutzte Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Wärmeversorgung für Gebäude genutzt werden kann, damit am Ende die Bewohner*innen, unsere Bausubstanz sowie der Klimaschutz profitieren und wir uns aus der Abhängigkeit von Öl und Gas aus autoritären Staaten lösen. Die Bayerische Staatsregierung muss die Zeichen der Zeit endlich erkennen. Wir benötigen spätestens jetzt einen Wechsel in der bayerischen Klimapolitik und beim enormen Verbrauch von Öl und Gas", so Stümpfig. 

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