Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich zu dem Ziel zu bekennen, die installierte Leistung von Photovoltaikanlagen in Bayern bis zum Jahr 2030 auf insgesamt mindestens 30 Gigawatt zu erhöhen und die Solarthermie-Nutzung zu vervierfachen.
Die Staatsregierung soll hierzu
dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung zur Einführung einer Solarpflicht für Neubauten vorlegen,
eine Schuldach-Initiative mit dem Ziel ins Leben rufen, alle geeigneten Schulge- bäude im Freistaat mit Solaranlagen auszurüsten,
ihre Vorbildfunktion nutzen und Solaranlagen auf allen geeigneten Dachflächen der staatlichen Liegenschaften installieren,
sich auf Bundesebene für eine Anhebung der Ausschreibungsgrenze für Photovol- taikanlagen auf 1 Megawatt einzusetzen.
Begründung:
Hitze, Dürre, Gletscherschmelze und Extremwetter: Die Folgen der Erdüberhitzung sind auch in Bayern hautnah spürbar. Deshalb ist es wichtig, dass wir als hoch entwickeltes Industrieland den „Klimaschutz vor der Haustür“ endlich anpacken. Will Bayern seinen Anteil am 1,5-Grad-Ziel der Weltgemeinschaft erfüllen, darf es höchstens nur noch eine Milliarde Tonnen des Klimagifts CO2 ausstoßen. Einer der wichtigsten Bausteine einer erfolgreichen Energiewende ist die Sonnenenergie und Bayern hat als Land die Möglichkeit, dem Ausbau der Photovoltaik einen enormen Schub zu geben. Dazu gehört es, die Initiative der Stadt Tübingen zur Einführung einer Solarpflicht für Neubauten aufzu- greifen und in Landesrecht umzusetzen und somit einen ähnlichen Weg einzuschlagen wie die Berliner Landesregierung. Um mit positivem Beispiel voranzugehen, soll der Freistaat die etwa 4.800 Schuldächer zur Sonnenstromerzeugung selbst nutzen. Schließlich wird der Bau von großen Solardachanlagen auf gewerblichen Betrieben und in der Industrie attraktiver gemacht, wenn die Ausschreibungspflicht für Anlagen unter 1 Megawatt entfällt.
⇒ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier unter Angabe der Dokumenten-Nummer 18/4567 verfolgen