Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen sofortigen Förderstopp klimaschädlicher Heizungssysteme einzusetzen.
Darüber hinaus soll sie sich für ein sofortiges Ende von reinen oder hybriden Ölheizungssystemen in Gebieten mit vorhandenen Gas- oder Wärmenetzen einsetzen. Be- zogen auf die übrigen Gebiete soll sich die Staatsregierung für eine gezielte und wirk- same Förderung zum Ausbau von erneuerbar gespeisten Fern- und Nahwärmenetzen einsetzen oder eine solche Förderung selbst einrichten.
Gleichzeitig wird die Staatsregierung aufgefordert, im Nachtragshaushalt ein Förderprogramm einzurichten, das dazu beiträgt, die energetische Sanierungsquote von derzeit 0,8 Prozent auf 3 Prozent zu erhöhen und individuelle Härtefälle sozialverträglich auf- zulösen.
Begründung:
Die Energiewende im Gebäudebereich ist der schlafende Riese im Kampf gegen die grassierende Erdüberhitzung. Ihn zu wecken schafft enorme Wertschöpfung vor Ort und eine hohe Einsparung klimaschädlicher Treibhausgase. Um das Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen und den Temperaturanstieg auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen, müssten die richtigen Weichenstellungen schon längst vorgenommen sein. Angesichts langer Sanierungszyklen und Lebenserwartungen von Heizungssystemen muss der Gesetzgeber jetzt klare ordnungsrechtliche Vorgaben machen, um den Gebäudebestand bis allerspätestens 2040 klimaneutral zu bekommen. Klare Vorgaben und ein absehbarer Pfad zur Klimaneutralität schafft überdies Planungssicherheit für Handwerksbetriebe und vermeidet Investitionsstaus.
Für Härtefälle und Regionen mit mangelnder Energieversorgungsinfrastruktur sollen passgenaue Förderprogramme eingeführt werden.
⇒ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier unter Angabe der Dokumenten-Nummer 18/4618 verfolgen