Antrag: Fluglärm in Ansbach endlich reduzieren

Im Ausschuss für Umweltausschuss soll über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Bereich der US-Hubschrauberbasis berichtet werden. Der ständige gesundheitsschädigende Lärm und die Abgase, denen die Anwohner und Bewohner der betroffenen Gebiete ausgesetzt sind, erfordern das entschlossene Handeln der Bayerischen Staatsregierung.

©Foto:495756; pixabay.com

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz über bereits in Kraft getretene und in Zukunft geplante Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Bereich der US-Hubschrauberbasis Ansbach -Katterbach / Illesheim vor Lärm, Abgasen und Feinstaub sowie getroffene Maßnahmen zur generellen Reduzierung des militärischen Fluglärms in dieser Region zu berichten und dabei insbesondere ausführlich auf folgende Punkte einzugehen:

  • Welche Ergebnisse erbrachte die Prüfung über die Einrichtung von Lärmschutzbereichen am militärischen Flugplatz Ansbach-Katterbach, welche über 10 Jahre andauerte? 

  • Weshalb wurden bei den Berechnungen für die sechs verkehrsreichsten Monate eine Zahl von 4160 Flugbewegungen zu Grunde gelegt, welche deutlich unter der durchschnittlichen Zahl in den Jahren 2008 bis 2014 mit 6970 Flugbewegungen lag und mehr als deutlich unter dem Wert von 12.728 Flugbewegungen im Jahr 2011? 

  • Auf welcher Grundlage und aufgrund welcher Erkenntnisse und Informationen durch die amerikanischen Streitkräfte geht die Staatsregierung davon aus, dass die Prognose für das Jahr 2021 auf 4160 Flugbewegungen reduziert werden kann? 

  • Welche Daten über den tatsächlichen Flugbetrieb wurden vom Zentrum Luftoperation der Bundeswehr bereitgestellt? 

  • Wie hoch ist die Sollstärke der US-Truppen und der Hubschrauber derzeit jeweils in Katterbach bzw. Illesheim? 

  • Wieviele Luftfahrzeuge und welcher Typ sind in Ansbach Katterbach und Illesheim stationiert (bitte Auflistung der Anzahl in den vergangenen fünf Jahren) und wieviele werden in den nächsten Jahren erwartet? 

  • Wie viele Piloten des US-Militärs absolvieren über westmittelfränkischem Gebiet ihre Ausbildungs- und Übungsflüge, und wie viele Flugstunden umfassen diese Flüge pro Jahr? 

  • Wie beurteilt die bayerische Staatsregierung die tatsächliche Reduktion von Lärmemissionen durch die geplante Ausweisung von Lärmschutzbereichen, welche nur 150 m über das Flugfeld in östliche und westliche Richtung in unbebaute Bereiche hinausragen?
  • Welche Entlastungen können die Anwohner der stark lärmgeplagten Ortschaften in der Umgebung erwarten? 

  • Hält es die bayerische Staatsregierung für gerechtfertigt, dass für den eigentlichen Flugbetrieb außerhalb des Flugplatzes weiterhin keinerlei Lärmschutzvorgaben und Lärmschutzgrenzwerte gelten und sich auf mündlich geäußerte freiwillige Selbstbeschränkungen des amerikanischen Militärs verlassen wird? 

  • Welche Gebiete in Westmittelfranken sind nach Kenntnis der Staatsregierung am meisten von militärischem Hubschrauberfluglärm betroffen und wie hoch liegen die Fluglärm Immissionswerte in den stark betroffenen Ortsteilen? 

  • Wie hoch sind die Lärmwerte in den Spitzenzeiten/im Durchschnitt in diesen Gebieten, und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen können sich nach Kenntnis der Staatsregierung aus der gemessenen Exposition ergeben? 

  • Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung gemeinsam mit der Bundesregierung bisher ergriffen und welche wird sie zukünftig ergreifen, um militärische Flughäfen und Flughafenplätze rechtlich den zivilen gleichzustellen, wie es bereits in mehreren Koalitionsverträgen zwischen den Regierungsparteien festgelegt war? 

  • Wie beurteilt die Staatsregierung die Grenzwerte der einschlägigen Verordnungen, welche weit über den Grenzwerten für Straßenverkehrslärm liegen? 

  • Wie kann die Staatsregierung in Zukunft die Interessen insbesondere der unmittelbaren Anwohner der Flugplätze Katterbach und Illesheim unmittelbar und wirksam schützen,
die von bis zu 120 täglichen Überflügen, lärmenden Platzrunden, Flügen der Kampfhubschrauber in niedriger Höhe über einen längeren Zeitraum direkt an und über der Bebauung und ähnlichen Belastungen direkt betroffen sind? 

  • Kann und wird die Staatsregierung in Gesprächen mit den US – Army - Befehlshabern die öffentliche Tagung der sogenannten „Lärmschutzkommission“ einfordern, so wie das in anderen Bundesländern üblich ist? 

  • Wann setzt die Staatsregierung die klare Willensäußerung der Stadt Ansbach aus dem Jahr 2009 um, wonach der Stadtrat der kreisfreien Stadt Ansbach infolge der erheblichen Belastungen der Bevölkerung durch den militärischen Hubschrauberbetrieb in einem einstimmigen Beschluss ein Überflugverbot mit einem Radius von 600 Metern um alle Wohn-und Mischgebiete sowie ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr für die US-Basis Katterbach forderte? 

  • Sind der Bayerischen Staatsregierung Baumaßnahmen bekannt oder fordert sie von der US-Armee Baumaßnahmen, die die Lärmemissionen der Stützpunkte, etwa beim sog. Heißbetanken der Helikopter, verringern? 

  • Ist eine Überprüfung der Feinstaubimmissionen durch den Messwagen des Landesamtes für Umwelt möglich, um die privat gemessenen sehr hohen Messwerte von 74.000 Partikel pro Kubikmeter Luft bewerten zu können? 

  • Hält die Staatsregierung die Sicherheit und gesundheitliche Unversehrtheit der Anwohner der überflogenen Gebiete mit Blick auf mögliche Abstürze oder Unfälle der Maschinen und Emissionen der Kampfhubschrauber für gewährleistet? 


 

Begründung:

Die körperliche Unversehrtheit ist ein mit Verfassungsrang ausgestattetes Gut (Art. 2. Abs. 2 GG). Es ist die Aufgabe der politischen Gremien, sich für den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. 
Impulsartige, wiederkehrende Lärmbelastungen oberhalb einer Schwelle von 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts sind gemäß wissenschaftlichen Erkenntnissen eindeutig gesundheitsschädlich. Die Helikopter der US-Armee erzeugen bei Über- und Vorbeiflügen von Wohnhäusern Lärmpegel bis weit über 80 dB (A). Für die Immissionsprognosen zur Ermittlung von Lärmschutzbereichen werden die auftretenden Lärmimmissionen über einen längeren Zeitraum gemittelt. Da Fluglärm im Gegensatz zu Straßenverkehrslärm nicht dauerhaft auftritt, werden die Immissionen auf diese Weise sehr unterbewertet. Die durchschnittliche Belastung spiegelt nicht die tatsächliche Belastung wieder, da die unvermittelt auftretenden Schallereignisse eine sehr hohe Störwirkung haben. Diese ist im Nachtzeitraum nochmals stark erhöht. Die zu Grunde gelegten Berechnung der Lärmimmissionen trägt den tatsächlichen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen somit nicht Rechnung.

Zusätzlich zu den Schallemissionen belasten Emissionen von Luftschadstoffen und Feinstaub die Gesundheit der Anwohner sehr stark, da der Verbrauch der Kampfhubschrauber pro Flugstunde mit 600 bis 1600 Liter militärischen Treibstoffs sehr hoch ist. Insbesondere der Treibstoff JP-8 ist mit seinen Additiven hochgiftig und krebserregend. Private Messungen bei täglichen 120 Flügen ergaben eine Belastung von bis zu 74000 Partikeln pro Liter Luft.

Der ständige gesundheitsschädigende Lärm und die Abgase, denen die Anwohner und Bewohner der betroffenen Gebiete ausgesetzt sind, erfordern das entschlossene Handeln der Bayerischen Staatsregierung.

Den Antrag lesen Sie hier

Den Verlauf des Antrags 17/20533 können Sie hier verfolgen 

 

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