Anfrage zur "Ausweisung von Lärmschutzbereichen und Besteuerung von Grundstücken im Bereich der US-Militärbasis Ansbach-Katterbach"
Dabei geht es um die Ausweisung von Lärmschutzbereichen , Maßnahmen gegen den Werteverlust und Entschädigungen für Lärmschutzmaßnahmen.
In der Antwort auf einer Anfrage vom vergangenen Jahr, verwies die Staatsregierung darauf, dass entsprechende Prüfungen Ende 2016 abgeschlossen sein sollten.
Laut gültigem Bewertungsgesetz (§ 82 BewG) könne die Grundsteuer ermäßigt werden, wenn „ungewöhnliche starke Beeinträchtigungen durch Lärm, Rauch oder Gerüche“ vorliegen. Soweit die Theorie.
Leider ist es so, dass beim zivilen Flugverkehr bundeseinheitliche strenge Vorschriften gelten, die behördlichen Zuständigkeiten beim militärischen Fluglärm zwischen Bund und Ländern aber hin und her geschoben werden.
Zivil- und Militär-Flughäfen gleichstellen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in einem Antrag Anfang des Jahres 2016 erneut gefordert, dass das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm geändert wird. Zivile und Militärflughäfen sollten demnach beim Lärmschutz rechtlich gleichgestellt werden.
Lärmschutzzonen
Martin Stümpfig: „In der mehr als schwammigen Antwort verweist die Staatsregierung darauf, dass eine derartige Unterscheidung und Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt sei, da allein die Lärmbelastung zählt. Konkrete Maßnahmen fehlen allerdings seit Jahren. Hier ist der Freistaat Bayern dringend in der Pflicht. So, wie sich die Situation derzeit darstellt, haben die Kommunen als unterste Behörde keine Möglichkeiten, sich auf die Einrichtung von Lärmschutzzonen zu berufen.“
„Lärmschutzbereiche rund um alle Flughäfen auszuweisen ist eine alte Forderung der Grünen“, so der Abgeordnete. Der Anspruch von Haus- und Grundbesitzer*innen auf Finanzierung der Lärmschutzmaßnahmen, ist vollkommen berechtigt. Laut Fluglärmgesetz sollten bis 2009 die Lärmschutzbereiche festgelegt sein, in den sechs Jahren darauf, also bis spätestens 2015, sollte die Bevölkerung in diesen Zonen wirksam vor Fluglärm geschützt werden.
Bis heute ist in Bayern leider nichts passiert!
Martin Stümpfig bezeichnet das „Bestreben“ der CSU-Staatsregierung, entsprechende Lärmschutzbereiche auszuweisen, als Augenwischerei. „Daran arbeitet die CSU-Staatsregierung seit nahezu zehn Jahren, und das bisher ergebnislos!“
Passiver Schallschutz an Gebäuden, sollte er denn irgendwann einmal kommen, ändert aber am eigentlichen Problem nichts. „Wir brauchen mindestens ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr und ein kategorisches Überflugverbot von Wohngebieten. Es ist nicht einzusehen, dass militärische Kampfeinheiten über dicht besiedeltem Gebiet üben müssen.“
Form und Ausmaß der US-Stationierung in Katterbach sind für den Abgeordneten mit der Siedlungsstruktur in Westmittelfranken nicht vereinbar.
Auch der Kreisverband Ansbach der GRÜNEN war hier vor dem Beschluss des Wahlprogramms zur Bundestagswahl aktiv. Die Delegierten haben erfolgreich einen Antrag in das Bundestagswahlprogramm eingebracht:
http://www.gruene-ansbach.de/themen/nachricht/kreisverband-adressiert-in-berlin-ansbacher-themen/
„Der regionalen Problematik Katterbach geschuldet wurde ein weiterer Antrag eingebracht, der endlich deutschlandweit dafür sorgen soll, dass es zur rechtlichen Gleichsetzung von militärischem und zivilem Fluglärm kommt. „Wir brauchen verbindliche juristische Normen zum Schutz der Bevölkerung vor krankmachendem Lärm. Hierzu ist es zentral, die Sonderrechte beim militärischen Fluglärm endlich aufzuheben. Belastungen, wie sie den Menschen in Katterbach und Umgebung zumutet werden, müssen gestoppt werden! "
Dateien:
Antrag "Reduktion des Fluglärms"