Antrag: Erhalt und Perspektive für Güllebiogasanlagen

Zahlreiche kleine Biogasanlagen, die vorrangig Gülle einsetzen, sind am 01.01.2021 nach 20 Jahren aus der Vergütung durch das EEG gefallen, weil eine Verordnungsermächtigung nicht vollzogen wurde.

Biogasanlage
©Foto: Eigene_Aufnahme
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bund dafür einzusetzen, dass die im EEG 2021 (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) geplante Verordnungsermächtigung für Bestandsgülleanlagen in den nächsten Wochen fertiggestellt wird und somit die betroffenen Betreiberinnen und Betreiber der kleinen Biogasanlagen aufgrund der Vergütungslücke von mehreren Monaten nicht zur Stilllegung der Anlagen gezwungen werden.

Bei der Verordnung ist darauf zu achten, dass ein auskömmlicher Preis garantiert wird, der einen Weiterbetrieb der Anlagen, die neben der Erzeugung von nachhaltigem Strom und Wärme auch einen positiven Klimaeffekt durch die Behandlung der Gülle haben, erreicht wird. Zusätzlich soll eine Regelung zur Rückerstattung für die Monate im Jahr 2021 aufgenommen werden, da der Verzug durch die Bundesregierung nicht zu Last en der Landwirtinnen und Landwirte gehen soll.

Begründung:

Zahlreiche kleine Biogasanlagen, die vorrangig Gülle einsetzen, sind am 01.01.2021 nach 20 Jahren aus der Vergütung durch das EEG gefallen. Im Zuge der durch das EEG 2021 geschaffenen Anschlussvergütung wurden diese Güllebiogasanlagen aber nicht berücksichtigt. Eine Folgeregelung wurde nicht beschlossen. Erhielten sie vor dem 01.01.2021 noch eine Vergütung von über 23 Cent/kWh, so ist die Vergütung des eingespeisten Stroms schlagartig am 01.01.2021 auf 2-3 Cent/kWh gesunken, da keine Nachfolgeregelung beschlossen wurde. Lediglich eine Verordnungsermächtigung für Bestandsgülleanlagen wurde in das Gesetz aufgenommen (§ 88b Verordnungsermäch- tigung zur Anschlussförderung von Gülle-Kleinanlagen). Wann die Umsetzung erfolgt, ist leider offen.

Jeder zusätzliche Monat kostet die Betreiberinnen und Betreiber aber Geld, da die laufenden Kosten auch bei abgeschriebenen Anlagen durch den Börsenstrompreis von derzeit 2-3 Cent/kWh nicht annähernd gedeckt werden können. Die Stilllegung zahlrei- cher Gülleanlagen droht, denn auch die Beteiligung an der nächsten Ausschreibungs- runde zu Biogas ist für die kleinen Anlagenbetreiber aufgrund der zu erzielenden Ver- gütung höchst uninteressant und zweitens mit sehr hohem Aufwand verbunden. Die Stilllegung der Gülle-Kleinanalgen wäre ein großer Verlust, da genau diese Kategorie der Biogasanlagen die beste Klimabilanz aufweist. Es werden Reststoffe am Hof ver- wertet, die Nährstoffe der eingesetzten Gülle sind nach der Vergärung besser pflanzenverfügbar und die Treibhausgasemissionen werden insgesamt deutlich reduziert.

→ Den Antrag können Sie hier als pdf laden

→ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier unter Angabe der Antragsnummer 18/14125 verfolgen

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