Antrag: 20 Jahre Erneuerbare-Energien-Gesetz: Die Pioniere der Photovoltaik jetzt unterstützen

20.000 Betreiber*innen von PV-Anlagen haben sich vor 20 Jahren auf den Weg in eine moderne Energiewelt gemacht. Jetzt brauchen sie eine Perspektive für den Weiterbetrieb ihrer noch funktionsfähigen Anlagen.

©Foto CC0: Cello; pixabay.com
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene unverzüglich für eine Anschlussregelung für Photovoltaik-Anlagen einzusetzen, die ab 2021 nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen. Dabei gilt sicherzustellen, dass

  1. eine unbürokratische Regelung für die kaufmännische Stromabnahme durch die Netzbetreiber geschaffen und so einer "wilden Einspeisung" zuvorgekommen wird,

  2. automatisch eine an den technologiespezifischen Monatsmarktwert angelehnte Vergütung an die Betreiberinnen und Betreiber durchgeleitet wird, die je nach Anlagengröße gestaffelt ist und einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb garantiert,

  3. keine technischen Änderungen an der Anlage und am Anschluss notwendig werden oder notwendige Nachrüstungen bezuschusst werden und

  4. für alle Anlagen unter 30 kWp die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch gestrichen wird, wie es von der EU-Erneuerbaren-Richtlinie vorgeschrieben ist.

Begründung:

Ab Jahresende drohen knapp 20.000 Betreiberinnen und Betreibern von PV-Anlagen, die sich mit Inkrafttreten des EEG vor 20 Jahren auf den Weg in eine moderne Energiewelt gemacht haben, anarchistisch anmutende Zustände. In den kommenden 5 Jahren steigt die Zahl auf fast 200.000 Bürgerinnen und Bürger. Sie haben nach dem Auslaufen der 20-jährigen EEG- Förderung keine Perspektive für den Weiterbetrieb ihrer noch funktionsfähigen Anlagen und müssen im schlimmsten Fall sogar mit zivilrechtlichen Strafen rechnen, wenn ihre Anlagen am Netz bleiben. Wenn sie aufgrund der heutigen Rechtslage also regelrecht dazu gezwungen sind, ihre Anlagen abzuklemmen, fallen bundesweit 2.000 Megawatt Sonnenleistung ohne Not weg. Das können wir uns klimapolitisch und sollten wir uns volkswirtschaftlich nicht leisten.

Dabei scheint die Lösung so einfach: In einer umfangreichen Studie schlägt das Umweltbundesamt vor, den Betreiber*innen für eine Übergangszeit von 5 Jahren den sogenannten Marktwert für PV-Strom, der im wesentlichen vom Börsenstrompreis abhängt, ohne großen bürokratischen Aufwand automatisch für jede Kilowattstunde durchzuleiten, die sie ins Netz einspeisen. Man rechnet dabei mit ca. 4 bis 5 ct/kWh. Dadurch können alte Anlagen am Netz bleiben und gleichzeitig kann im besten Fall noch ein Anreiz entstehen, möglichst viel Strom selbst zu nutzen, nachdem der Sonnenstrom vom eigenen Dach um einiges günstiger ist als der Strom vom Stromanbieter. Voraussetzung dafür ist es, die EEG-Umlage auf den selbstgenutzten PV-Strom, die sogenannte Sonnensteuer, für alle Anlagen bis 30 kWp zu streichen.

Dazu bedarf es nur minimaler Gesetzesänderungen und die Kosten für die Allgemeinheit wären mehr als überschaubar.

⇒ Den Antrag lesen Sie hier

⇒ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier unter Angabe der Dokumenten-Nummer 18/8095 verfolgen

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