Dringlichkeitsantrag: EEG 2021 – Die Zukunft der Erneuerbaren Energien sichern

Das rot-grüne EEG ist das erfolgreichste Instrument im Kampf gegen die fortschreitende Erdüberhitzung und es muss jetzt fit für die Zukunft gemacht werden. Die geplante Novellierung ist davon aber meilenweit entfernt!

 

Sonnen- und Windenergie in einer grünen Landschaft
Bild CC0 ©: DavidRockDesign; pixabay.com

Die Ausbauziele müssten deutlich höher gesetzt werden. Wir fordern eine Verdoppelung des Anteils der Wind- und eine Verdreifachung des Anteils der Sonnenenergie! Nur so können wir unseren Beitrag zum 1,5-Grad-Ziel des Paris-Übereinkommens leisten. Besonders wichtig ist es, engagierte Bürgerinnen und Bürger bei der Stromerzeugung wieder zu stärken: Deswegen wollen wir, dass sämtliche Investitionshemmnisse beiseite geräumt werden. Dazu gehört etwa die Pflicht kleinere Windparks auszuschreiben, der Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen und auch die sogenannte „Sonnensteuer“ auf selbstgenutzten Strom muss wegfallen.

Zudem muss für Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen, eine rentable Anschlussförderung sichergestellt sein. Die Pionierinnen und Pioniere der Energiewende dürfen nicht vergessen werden. Im Kampf gegen die Erdüberhitzung können wir auf keine Kilowattstunde aus Erneuerbaren Energien verzichten!
(siehe dazu ein Berricht der Süddeutschen Zeitung "Neues EEG gefährdet Windkraft-Anlagen in Bayern")

Dringlichkeitsantrag:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen für eine Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes einzusetzen, die dazu beiträgt, das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommens von Paris zu erreichen. Insbesondere sollen die Ausbaupfade für die einzelnen Technologien wie folgt angehoben werden:

  • Windenergie an Land: durchschnittlich 8.000 Megawatt pro Jahr

  • Sonnenenergie: durchschnittlich 15.000 Megawatt pro Jahr

  • Biomasse: durchschnittlich 950 Megawatt pro Jahr im Sinne einer Anschlussförderung von Bestandsanlagen

Damit die Ausbaupfade erreicht werden, wird die Staatsregierung aufgefordert, sich für folgende konkrete Verbesserungen bei der aktuellen Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes einzusetzen:

Windenergie

  1. Einführung der De-minimis-Regelung zur Befreiung von der Ausschreibungspflicht für Windenergieprojekte mit bis zu 6 Anlagen und 18 Megawatt Leistung.
  2. Abschaffung der Aussetzung der Förderung bei negativen Strompreisen.
  3. Einführung einer Kommunalabgabe für Windenergieprojekte.
  4. Sicherung von 2 Prozent der bayerischen Landesfläche als Vorranggebiete.
  5. Abschaffung pauschaler Mindestabstände.
  6. Einführung einer Anschlussförderung für ausgeförderte Anlagen.

Photovoltaik

  1. Einführung einer Befreiung von der Ausschreibepflicht für sämtliche Dachanlagen und alle Freiflächenanlagen bis 2.000 Kilowatt Leistung.
  2. Abschaffung sämtlicher Umlagen, Abgaben und Entgelte für Anlagen unter 30 Kilowatt Leistung.
  3. Ausweitung des Flächenpotenzials für Freiflächenanlagen.
  4. Streichung der Smart-Meter-Pflicht für Anlagen (inkl. ausgeförderter Anlagen) bis zu 20 Kilowatt Leistung.
  5. Vergütung von 3 Cent ohne Abschläge für Strom aus ausgeförderten Anlagen unter 20 Kilowatt Leistung.
  6. Einführung einer Solarpflicht für Neubauten und bei grundlegender Sanierung.

Biomasse

  1. Anhebung der Gebotshöchstwerte um jeweils mindestens 2 ct/kWh und Aussetzung der Degression zur Vermeidung von Unterzeichnungen bei den Ausschreibungen.
  2. Aufhebung der Südquote bei unterzeichneten Ausschreibungsrunden.
  3. Verlängerung des zweiten Vergütungszeitraums bei vorzeitigem Wechsel von Bestandsanlagen.
  4. Einführung eines Flexibilisierungszuschlags für alle Anlagen.
  5. Verbesserung der Rahmenbedingungen beim Einsatz von Rest- und Abfallstoffen.
  6. Einführung einer Sondervergütungsklasse für ökologisch wertvolle Substrate.

Begründung:

Das im Jahr 2000 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das erfolgreichste Instrument im Kampf gegen die fortschreitende Erdüberhitzung. Nach 20 Jahren und zahlreichen Angriffen der verschiedenen unionsgeführten Regierungen ist es an der Zeit, das EEG und somit die Erneuerbaren Energien fit für die Zukunft zu machen. Die aktuell geplante Novellierung ist davon aber meilenweit entfernt. Zum Schutz des Klimas und

zur Sicherstellung eines sauberen und sicheren Stromsystems müssen die Ausbauziele deutlich höher gesetzt werden. Das bedeutet eine Verdopplung bei der Windenergie, eine Verdreifachung bei der Photovoltaik und eine Fortsetzung der Stromerzeugung aus Biomasse auf heutigem Niveau.

Um die Energiewende zum Erfolg zu bringen, muss vor allem die Stromerzeugung in Bürger*innenhand reaktiviert werden. Die Ausschreibungspflicht soll deswegen bei kleineren Projekten künftig nicht mehr greifen. Sämtliche Investitionshemmnisse wie der Ausfall der Vergütung bei negativen Strompreisen, die Entrichtung der sog. Sonnensteuer oder die Verpflichtung zu Smart-Metern bei kleinen Anlagen müssen beiseite geräumt werden. Zur Steigerung der Akzeptanz sollen Kommunen direkt von Windrädern profitieren können und der Bau von Solarfeldern soll von den Kommunen ohne allzu strikte Flächenrestriktionen eigenverantwortlich gesteuert werden.

Weil wir im Kampf gegen die Erdüberhitzung auf keine Kilowattstunde aus Erneuerbaren Energien verzichten können, müssen Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen, in eine wirtschaftliche, unbürokratische und planungssichere Anschlussförderung überführt werden. Dies gilt neben Windrädern und PV-Anlagen insbesondere für Biogasanlagen, die bei dieser Gelegenheit gleichzeitig ökologischer und flexibler ausgerichtet werden können.

Antrag als pdf

→ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier verfolgen

→ sendefähiger O-Ton von Martin Stümpfig zum Thema

Anmerkung: zum Thema wurde auch eine Pressemitteilung verschickt

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