Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit dem dieses den Gesetzgeber verpflichtet hat, beim Klimaschutz konkret nachzubessern, steht Söder unter Zugzwang, auch das bayerische Gesetz nachzuschärfen*. Zum Ausbau der Windkraft führt nun Herr Söder „Repowering“ als Lösung an. Also der Ersatz alter Windenergieanlagen mit neuen, wirkungsvollen Anlagen. Kennt er denn seine eigenen Regelungen nicht oder ist es eine dreiste Lüge: Wenn alte Windanlagen mit neuen ersetzt werden sollen, dann braucht es eine neue Genehmigung und es greift die 10H-Regelung**. Fast keine Bestandsanlage erüllt aber die irrwitzig hohen 10H-Abstandsregeln. Somit ist ein Neubau verhindert. Damit werden wir in Zukunft weniger anstatt mehr Windenergie in Bayern haben, also das Gegenteil von Söders sogenannten "Lösungsvorschlag" ist der Fall.
Umweltminister Glauber (FW) ist nun für die Abschaffung. Aber er hat nichts zu sagen. Die Klimaschutzverweigerer der CSU geben den Ton an.
Es grenzt an Realitätsverweigerung von Markus Söder, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schnell das Ziel Klimaneutralität bis 2040 auszugeben und gleichzeitig die zentrale Säule für die Erneuerbaren Energien, die Windkraft, mit einem Festhalten an 10H zu verhindern.
Es gibt nur eine richtige Lösung, Herr Söder: 10H muss weg!
- Beitrag und ein Interview von mir dazu im Bayerischen Rundfunk: Infraschall aus Windkraft überschätzt: Grüne wollen Konsequenzen
- Bericht im Münchner Merkur: „So heuchlerisch“: Söders Klima-Ankündigung erzürnt Grüne
- Beitrag unterRTL.de: Koalitionszoff um strikte Windrad-Regel
- Das Interview mit der hier beschriebenen Aussage von Markus Söder mit der Zeit lesen Sie hier
* Am 12.11.20, wurde das Bayerische Klimaschutzgesetzt verabschiedet, alle Vorschläge von uns, von Verbänden und Fachleuten wurden ignoriert. Meine Einschätzungen dazu vom November 2020:
**Bis 2025 fallen 208 Windenergieanlagen in Bayern aus der EEG-Vergütung (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie). Alte Anlagen werden außerhalb Bayerns in der Regel durch neue, deutlich leistungsstärkere Anlagen ersetzt (Repowering). Allerdings nicht in Bayern: für diese bereits genehmigten Standorte gibt es keinen Bestandsschutz, denn es gilt auch hier die 10H-Regel. Dadurch wird das Repowering verhindert und die Windenergienutzung sinkt bei einer altersbedingten Stilllegung der Windkraftanlagen.