Antrag: Abstand von Windkraftanlagen zu Erdbebenmessstation überprüfen

Die falschen Messergebnisse durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR), welche Infraschallwerte durch Windkraftanlagen um den Faktor 3 000 – 4 000 zu hoch bewertet haben, dürfen nicht mehr als Grundlage genommen werden.

©Foto: Wolf_Kehrstephan

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den bayerischen Windenergie-Erlass in Punkt 7.3.4 Erdbebenmessstationen zu überarbeiten. Die notwendigen Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zu Erdbebenmessstationen müssen umgehend geändert werden. Die falschen Messergebnisse durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR), welche Infraschallwerte durch Windkraftanlagen um den Faktor 3 000 – 4 000 zu hoch bewertet haben, dürfen nicht mehr als Grundlage genommen werden.

Begründung:

Der bayerische Windenergie-Erlass aus dem Jahr 2016 hat unter Punkt 7.3.4 Abstände von Windkraftanlagen zu den Erdbebenmessstationen festgelegt. Diese Festlegungen, welche eine Auswirkung auf die Detektions- und Auswertegenauigkeit der seismischen Messdaten ausschließen sollen, beruhten auf Messergebnissen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover (BGR). Diese Messergebnisse erwiesen sich nun als falsch. Seit Langem weisen Wissenschaftler auf die fehlerhaften Berechnungen hin. Die Staatsregierung hat noch am 10.03.2021 auf eine schriftliche Anfrage unter Drucksache 18/12726 eine Überprüfung der Messwerte der BGR kategorisch abgelehnt. Es liegen umfassende Messergebnisse zu Infraschallemissionen von Windkraftanlagen vor. Deshalb ist eine zügige Überarbeitung des Windenergie-Erlasses möglich und dringend geboten.

→ Den Antrag können Sie hier als pdf laden
→ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier verfolgen - Antragsnummer 18/15728

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