Pressemitteilung: Neue Regelung bei der Windkraft durch die Staatsregierung komplett unsinnig – Planungsverbände in Bayern sehr unterschiedlich betroffen.
Ab dem 16. November gelten in Bayern die Ausnahmeregelungen für die Windkraft, die von CSU und FW mit der Änderung der bayerischen Bauordnung beschlossen wurden.
„Nach einer jahrelangen Blockade der Windkraft durch 10H musste nun die Staatsregierung aufgrund des Wind-an-Land-Gesetzes der Bundesregierung ihre komplette Blockadehaltung endlich aufgeben. Leider hat sie es nicht dafür genutzt um strategisch sinnvoll vor zu gehen, sondern stolpert mit vielen Ausnahmen in eine komplizierte und unübersichtliche Regelung hinein.
Überfällig und mehr als sinnvoll wäre es gewesen, in den bestehenden Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in Bayern die 10H-Regelung komplett und mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Da gibt es in Bayern noch einige sehr gute Flächen, die dann schnell verfügbar wären. Und in einem zweiten Schritt hätte die Staatsregierung alle regionalen Planungsverbände anweisen können bis Ende 2023 mindestens 1,1 % ihrer Fläche als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festzulegen.
Ausnahmen von 10H nur auf 1/3 der Fläche
Leider hält aber die Staatsregierung an ihrer 10H-Regelung immer noch fest und hat lediglich sechs Ausnahmen beschlossen. Diese Ausnahmen - zum Beispiel generell in den Wäldern - gelten aber nur in einem Drittel der Fläche Bayerns.
Regionalpläne
In den übrigen zwei Dritteln der Fläche gibt es Regionalpläne, die eine ausschließende Wirkung besitzen. Somit greifen die neuen Regelungen der Staatsregierung hier überhaupt nicht. Das trifft auf die 13 Planungsverbände zu, mit einem Regionalplan, der eine ausschließende Wirkung besitzt. Diese Planungsverbände - vor allem in Nordbayern - haben ihre Hausaufgaben gemacht und es gibt ausgewiesene Bereiche, in denen Projekte gebaut werden können. Außerhalb dieser Flächen ist es nicht möglich. Mit 10H waren jedoch auch diese Flächen im Jahr 2014 von heute auf morgen nutzlos und so ging trotz guter Planung bei der Windkraft praktisch nichts mehr voran“, so Stümpfig.
In den Planungsverbänden, die bisher keinen Regionalplan erarbeitet haben – das sind Oberpfalz Nord, Regensburg, München, Ingolstadt und der Untermain - haben die Änderungen größere Auswirkungen. „Dort ist es nun möglich zum Beispiel in allen Wäldern ohne Bebauungsplan, ohne Flächennutzungsplan und ohne Regionalplan einen Bauantrag zu stellen. Diese wird dann zwar gemäß den gesetzlichen Grundlagen des Bundesimmissionsschutzgesetzes geprüft. Eine Raumplanung ist hier aber komplett ausgehebelt.
Die Staatsregierung stolpert von einer kompletten Blockade in ein chaotisches System hinein und hat selbst die Auswirkungen ihres eigenes Gesetzes noch überhaupt nicht verstanden“, so Stümpfig
„Ich bin sehr froh, dass die ersten regionalen Planungsverbände jetzt schon die richtigen Weichen stellen und das klug durchdachte Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung nun Stück für Stück umsetzen wollen. In meinem Planungsverband Westmittelfranken haben wir am 19.10.22 konkret beschlossen, dass bis Herbst 2023 1,8 % der Flächen gefunden werden soll in Zusammenarbeit mit den 126 Verbandskommunen. Das ist ein koordinierte Vorgehen für einen guten Ausbau der Windkraft und für eine Versorgung mit sauberem und günstigen Strom. Die nun diese Woche in Kraft tretenden Änderungen der bayr. Bauordnung durch die Staatsregierung mit vielen fragwürdigen Ausnahmen sind dagegen nur dilettantisch und haben mit einer intelligenten Planung und Steuerung der Windkraft nichts zu tun. Und das alles nur um krampfhaft an 10 H festzuhalten. Das ist nicht zu verstehen in diesen Zeiten der Klima- und Energiekrise“, so Stümpfig.