Lärm macht krank – Fluglärm in der Nachtzeit ganz besonders

Das Umweltbundesamt schlägt niedrige Grenzwerte für die Ausweisung von Lärmschutzgebieten vor, denn die derzeitigen Lärmgrenzwerte sind viel zu hoch. Sie schützen die Anwohner nicht vor Lärm, sondern die Flughafenbetreiber vor Lärmschutzmaßnahmen! Wir haben einen Antrag eingereicht um dies zu ändern.

©Bild:sjr4x4; pixabay.com

Antrag "Verbesserungen des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm".

Bei Straßenlärm mag ein Dauerschallpegel noch die tatsächliche Situation einigermaßen abbilden. Wenn nachts ein Flugzeug oder Hubschrauber übers Haus donnert und man aufwacht ist das extrem störend. In den Berechnungen wird dieser Lärm aber auf die gesamte Nachtzeit von 22 – 6 Uhr aufgeteilt und somit nivelliert. Das muss geändert werden.

Die Berechnung des Leq, also des Dauerschallpegels, ist seit langem höchst umstritten, weil er Spitzenpegel nicht berücksichtigt, sondern die Lärmereignisse stark nivelliert und somit keine Aussagekraft für die tatsächliche gesundheitliche Beeinträchtigung macht. Deshalb fordern alle, die an der Gesundheit der Betroffenen interessiert sind, die Einführung eines neuen Kriteriums an allen Flughäfen. Beispielhaft ist hier der Flughafen Leipzig/Halle:

Schutz der Nachtruhe

Das Regierungspräsidium Leipzig (seit 01.08.2008 Landesdirektion Leipzig, seit 01.03.2012 Landesdirektion Sachsen) hat nach eingehender Prüfung in seinem Planfeststellungsbeschluss festgelegt, dass durch den nächtlichen Fluglärm im Mittel weniger als eine zusätzliche Aufwachreaktion auftreten darf.

Dies bedeutet, dass pro Nacht im Mittel: ein Drittel der Bevölkerung keinmal zusätzlich aufwachen, ein weiteres Drittel einmal aufwachen, ein Fünftel zweimal aufwachen und weniger als 10% dreimal oder öfter aufwachen. Mit sechs oder mehr zusätzlichen Aufwachreaktionen ist nicht zu rechnen.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Aufwachreaktionen nicht mit erinnerbarem Aufwachen gleichzusetzen sind, wird so ein sehr hoher Schutz gewährleistet.

Nachtschutzgebiet

Resultierend aus diesen Festlegungen wurde in der Region des Flughafens Leipzig/Halle ein Nachtschutzgebiet festgesetzt, das in seinen Ausmaßen eine Länge von ca. 45 km und eine Breite von max. 6 km aufweist. Innerhalb dieses Nachtschutzgebiets ist der Flughafen Leipzig/Halle verpflichtet, passive Schallschutzmaßnahmen durchzuführen. Mit einer Fläche von 256 Quadratkilometern ist dieses mehr als dreimal so groß wie die nach den Maßgaben des 2007 novellierten Fluglärmgesetzes festgesetzte Schutzzone.

Und noch zum Schluß:

Welche Fortschritte bei der Lärmverringerung zu erzielen sind, zeigt z.B. die ICAO. Flugzeuge wurden bisher je nach Lärm in Kapitel 2, 3 oder 4 eingeteilt (ICAO-Annex 16). Wegen der Entwicklung wurde mittlerweile das Kapitel 14 hinzugefügt für Flugzeugmuster, die ab 1.1.2018 zugelassen werden. Hier gelten um 7 dB leisere Werte als für Kap. 4 Flugzeuge. Der Sprung von Kap. 3 zu Kap. 4 betrug 10 dB, dauerte allerdings 29 Jahre. Die nochmalige Verbesserung um 10 dB dauerte nur 11 Jahre!

Eigenwerbung der ILA 2018 in Berlin: „Innovative Technologien und Materialien machen Flugzeuge leiser und reduzieren den Treibstoffverbrauch“. Hier wollen wir die Industrie unterstützen.

Fazit:

Die Flugzeugbauer können weitaus leisere Maschinen entwickeln. Bei Linienflugzeugen wurden große Fortschritte gemacht – bei Hubschraubern noch nicht einmal damit angefangen - Das bisherige Gesetz schützt nicht die Menschen vor Fluglärm, sondern die Flughäfen und die Fluggesellschaften. Wenn zukünftig nur noch leise Maschinen eingesetzt werden (und im Sinne des Klimaschutzes weniger geflogen wird), können die Anwohner wieder aufatmen. Dafür will ich mich einsetzen!

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