Gefahr durch die US Hubschrauber- Manöver - endlich klare Vorgaben

Wir brauchen dringend eine Überarbeitung der Flugrichtlinien. Viele Fragen sind offen und werden weiter verzögert. Jetzt brauchen wir strenge Richtlinien: Abstand zur Wohnbebauung mindestens 600 m und Nachflugverbot!

 

©Foto CC0: Rolf_Rudak; pixabay.com

PRESSEMITTEILUNG: Wie kann es sein, dass eine Auswertung 9 Monate dauert? Wir brauchen dringend eine Überarbeitung der Flugrichtlinien. Die Staatsregierung zweifelt nicht an Aussagen der US Armee. Mit dieser Einstellung kommen wir nicht weiter. Viele Fragen sind offen und werden weiter verzögert. Jetzt brauchen wir aber strenge Richtlinien. Abstand zu Wohnbebauung mindestens 600 m und Nachflugverbot!

In der Antwort auf meine Anfrage wird erstmal mitgeteilt, <<dass die Staatsregierung für den militärischen Luftverkehr nicht zuständig sei. Die Untersuchungen zu dem Vorfall seien noch nicht abgeschlossen. Ein technischer Defekt des Hubschraubers kann jedoch als Ursache für die Notlandung ausgeschlossen werden. Nach bisherigen Erkenntnissen geschah der Unfall durch einen Flugfehler der Piloten. Weiter heißt es, es komme bei den Tiefflügen zwangsläufig zur Querung von Hochspannungsleitungen. Die Notlandung erfolgte in einer Entfernung von ca. 150 m zu den nächstgelegenen Gebäuden. Um bei der Landung die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, steuerten die Piloten den Hubschrauber auf ein Feld und orientierten sich weg von den Gebäuden. Laut Angaben der Bundeswehr ist beim Hubschrauberflug über bewohntem Gebiet grundsätzlich eine Mindesthöhe von rd. 150 m einzuhalten.>>

„Für mich stellt sich die Frage, wie bei einer Flughöhe von 150 m eine Kollision mit der Hochspannungsleitung möglich sein soll. Der Hubschrauber soll sich ja nach der Kollision noch von der Siedlung entfernt haben. Er landete aber gerade einmal 150 m entfernt vom nächsten Wohnhaus. Oder erachtet die US Armee den Bereich Linden / Nordenberg/ Windelsbach als nicht bewohnt? Wieviele Einwohner sind für die US Armee nötig um die Mindestflughöhe einzuhalten?“,  fragt sich Martin Stümpfig.

„Ich bin entsetzt über die unkritische Haltung der Staatsregierung. Die korrigierten Aussagen der US Armee werden 1:1 übernommen. Direkt nach dem Unfall hatte der Oberst John Broam die Praxis, die Höhe stark zu reduzieren um dann nach einem Steigflug die Leitungen zu überqueren noch verteidigt. Davon soll jetzt keine Rede mehr sein. Der Unfall hat aufgezeigt, dass die Flugbestimmungen für den militärischen Hubschrauberbetrieb der Kampfluftlandebrigade der US-Armee vollkommen unzureichend sind. Da kann die Staatsregierung noch so oft betonen, es wurden alle Bestimmungen zu Mindestflughöhe und Mindestabstände eingehalten. Dann sind die Bestimmungen halt Mist und hochgefährlich!, so Stümpfig. 

Der General Flugsicherheit in der Bundeswehr (GenFlSichhBw) hat entschieden, einen Verbindungsoffizier in das amerikanische Untersuchungsteam zu entsenden. Deutschland werde an den Abschlussberichten zu Flugunfällen beteiligt. Es sei davon auszugehen, dass der amerikanische Bericht im zweiten Halbjahr 2020 abgeschlossen und im Internet öffentlich zur Verfügung gestellt werde. 

„Warum dauert es ein ganzes Jahr bis ein Bericht vorgelegt wird? Das ist nicht zu akzeptieren – solange wird diese hochgefährliche Praxis weiterverfolgt. Hat denn dieser Unfall keinerlei Konsequenzen? 

<<Die Staatsregierung sähe nach aktuellem Kenntnisstand keinen Anlass dafür, auf eine Änderung bestimmter flugrechtlicher Regelungen oder Flugpraktiken hinzuwirken.An der Richtigkeit der Angaben der US-Streitkräfte bestehe seitens der Staatsregierung keinerlei Zweifel. >>

Diese Haltung muss die Staatsregierung angesichts der gefährlichen Übungsflüge, die erst jetzt wieder am 28. Mai beobachtet wurden, endlich aufgeben. Hubschrauber auf Kollisionskurs – und das 8 Monate nach einem unaufgeklärten Absturz. Reicht ein Absturz nicht? Muss erst wirklich etwas passieren mit Personenschaden, dass sich etwas ändert?? 

Wir brauchen jetzt eine Änderung der Flugrichtlinien. Übungsflüge über bewohntem Gebiet dürfen nicht mehr zulässig sein. Wir brauchen dringend klare Vorgaben – Nachtflugverbot und 600 m Abstand zur Wohnbebauung, so Stümpfig.


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