Das Ende der Gundremmingen Blöcke B und C ist im Grunde schon zum Ende der 2010er-Jahre besiegelt gewesen. Dank des bis dahin weitgehend unumstrittenen Atomgesetzes war klar, dass Block C zum Jahresende 2021 abgeschaltet wird. Bereits viele Jahre davor wurde die Beschaffung von Brennelementen durch den Reaktorbetreiber entsprechend optimiert. Ebenso richtete sich die Personalpolitik des Betreibers danach aus. Die Bestellung und Bereitstellung regelmäßig auszutauschender Ersatzteile orientierte sich neu.
Die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg aufkommende Debatte um eine mögliche Laufzeitverlängerung bzw. Wiederinbetriebnahme von Atomkraftwerken war im Fall Gundremmingen selbst für den Betreiber absolut unpassend. Die ersten Rückbaugenehmigungen waren längst erteilt und tausende Tonnen Material aus den Gebäuden entfernt worden. Trotzdem erlebten wir in Deutschland eine unsinnige Debatte über die Wiederinbetriebnahme von alten Atomkraftwerken. Besonders unsinnig war sie in Bayern mit Ministerpräsident Söder und seinen angeblichen Experten an ihrer Spitze.
In diesem Zusammenhang ist die Sprengung der Kühltürme in Gundremmingen tatsächlich, wenn auch nur ein kleiner Fortschritt: Die unsinnigen Äußerungen von Abgeordneten aus CSU, Freie Wähler, FDP und AfD zur Wiederinbetriebnahme von Atomkraftwerken werden jetzt sicher weniger.
Doch wenden wir uns dem wirklichen Problem zu: In Gundremmingen lagern mehr als 1500 Tonnen hochradioaktive, abgebrannte Brennelemente. Sie können nicht weggesprengt werden. Im Gegenteil: Sie müssen geschützt werden. An diesem aktuellen Schutz haben wir große Zweifel. Schon bei der Genehmigung vor fast 22 Jahren gab es erhebliche Zweifel, ob die Anlage gegen terroristische Anschläge wie die Anschläge vom 11. September 2001 bzw. gegen geplante Flugzeugabstürze ausreichend gesichert ist. Eine Genehmigung für ein ähnliches Zwischenlager in Brunsbüttel wurde letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärt.
Doch die Gefahrenlage hat sich in den letzten 20 Jahren deutlich verschärft. Die Technik für sogenannte panzerbrechende Waffen hat sich deutlich weiterentwickelt. Die internationale Terrorgefahr, die zunehmende Anzahl von Sabotageakten und ganz aktuell die Debatte um neue Bedrohungen durch Drohnen sollten eigentlich die Betreiber des Zwischenlagers (die bundeseigene Gesellschaft BGZ) und die Aufsichtsbehörde (das bayerische Umweltministerium) auf den Plan rufen. Doch diese hüllen sich in Schweigen.
Es ist aber bekannt geworden, dass sich im Rahmen des sogenannten „Operationsplan Deutschland“ wohl auch mittlerweile die Bundeswehr ernsthafte Sorgen um den Schutz der atomaren Zwischenlager macht. Aber auch hier herrscht große Geheimhaltung.
Wie hatte Innenminister Thomas de Maizière angesichts einer Bedrohungslage gesagt: „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.“
Auch wenn wir keine Antworten von offizieller Seite bekommen: Die Staatsregierung und die Bundesregierung müssen die Sicherheit der atomaren Zwischenlager sicherstellen und Schutzmaßnahmen umsetzen. Wir werden hier weiter dafür kämpfen und das Thema auch abseits von medialen Ereignissen auf die Tagesordnung setzen!




